Falscher Doktor vor Gericht. Angeblich an der Goethe-Uni promoviert.

Ich schwö­re. Dieser Artikel ist echt und steht am 27.3.23 auf faz​.net hin­ter der Bezahlschranke. Geschrieben hat ihn die Redakteurin im Ressort "Leben", Eva Schläfer:

»Betrugsvorwürfe in Berlin
Doktor Dreist steht vor Gericht

In Berlin muss sich ein Mann vor Gericht ver­ant­wor­ten, der sei­nen Doktortitel gefälscht hat. Besonders dreist ist das Thema sei­ner angeb­li­chen Promotion…

Der mut­maß­lich fal­sche Doktor… leg­te im Oktober 2020 beim Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine Urkunde vor, die angeb­lich von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main aus­ge­stellt wor­den war… 

Alsdann unter­schrieb der Mann, so der Anklagevorwurf, in mehr als neun­zig Fällen Verträge, nota­ri­el­le Urkunden und Vollmachten mit sei­nem fal­schen Doktortitel. Die fal­schen Ausweispapiere leg­te er zudem bei einem Notar vor – und auch beim Landeskriminalamt Berlin. Unsereins ist sel­ten beim Landeskriminalamt. Was der Hochstapler dort zu suchen hat­te, kann die Berliner Staatsanwaltschaft nicht beant­wor­ten, doch klar ist: Das war die eine Dreistigkeit zu viel. Denn beim LKA war der fal­sche Doktor bereits wegen früherer Betrugstaten im Zusammenhang mit Immobilien bekannt…

Und die Moral von der Geschicht? Mit unverschämter, hem­mungs­lo­ser Dreistigkeit wird man viel­leicht ein fal­scher Doktor, aber kein mora­li­scher Ethiker.«

3 Antworten auf „Falscher Doktor vor Gericht. Angeblich an der Goethe-Uni promoviert.“

  1. (Bezahlschranke ist jetzt oben!)
    Dumm-Dr.eist?
    "Titel"?
    (Nö. Diese recht­lich nicht kor­rek­te – vul­go: "Fehl-"- Information
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​A​k​a​d​e​m​i​s​c​h​e​r​_​G​r​a​d​#​A​b​g​r​e​n​z​u​n​g​_​z​u​_​T​i​t​eln stif­tet, neben der immer noch noto­ri­schen Untertänigkeit gegen­über "Titeltragenden", gera­de­zu zur Nachahmung an)
    Die Frau Schläferin kriegt ooch 'nen jesal­ze­nen Kommentar aus der Pyramidenspitze der Qualitätsleserschaft:
    "Also bit­te. Eine Berliner Bürokratin beim Bezirksamt, die dar­auf ach­tet, daß die Passbilder auch mil­li­me­ter­ge­nau zuge­schnit­ten sind, soll dar­auf ach­ten, was "Moralische Ethik" bedeu­tet ? Da lachen ja die Hühner !"

    Bleibt die Frage: könn­te man Dr.osten (wegen Namens- und Methodenähnlichkeit, Alma Mater …) nicht wegen mit­tel­ba­rer Anstiftung belangen?
    Schließlich geht's ja auch um
    https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzwecktheorie#Generalpr%C3%A4vention

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert