18.11. Gesetz beschlossen – 19.11. Demonstrationsverbot

Unter Bezug auf das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung…" vom 18.11. hat das "Referat Recht und Ordnung" – es heißt wirk­lich so – der Stadtverwaltung Kaiserslautern eine Querdenker-Demonstration unter­sagt, für die es bereits drei Kooperationsgespräche gege­ben hat­te. Der Bescheid liest sich wie ein Stück aus dem Tollhaus. Als Hauptgrund wird ange­ge­ben, daß

»… trotz schar­fer Auflagenerteilung und gro­ßem Kräfteeinsatz sei­tens von Polizei und Ordnungsbehörden [so im Original, AA] kein ord­nungs­ge­mä­ßer Verlauf der beab­sich­tig­ten Veranstaltung sicher­zu­stel­len sein wird.«

Außerdem lie­ge nach einem Zeitungsbericht (!) die Inzidenz bei 130; die "Corona-Isolierstation" sei dem­nach "zu 95 % belegt". Es könnten

»… Veranstaltungen nicht mehr tole­riert wer­den, durch die das Risiko des "Spreading" deut­lich stei­gen würde…

Alleine die Durchsetzung von zuläs­si­ger­wei­se ange­ord­ne­ter Masken­pflicht und Einhaltung der Mindestabstände hat weder in Leipzig, noch in Berlin, Saarbrücken, Bitburg und Landau trotz aller Anstrengungen von Polizei und Ordnungsbehörden fak­tisch funktioniert…

Dies wird wei­ter gestützt durch den Verlaufsbericht des Einsatzes des Polizeipräsidiums Berlin bei der Kundgebung gegen Corona-Maßnahmen am 18.11.2020…

Der Erlass blo­ßer Auflagen erweist sich daher bei den Querdenkenden nicht als geeig­ne­tes Mittel, um einen rechts­kon­for­men Verlauf von Kundgebungen gewähr­lei­sten zu kön­nen, wes­we­gen das vor­lie­gen­de Verbot bei die­ser Gruppierung als ein­zi­ges geeig­ne­tes Mittel zur Gewährleistung des Infektionsschutzes ange­se­hen wer­den muss.«

Man müs­se auch die Sicherheitskräfte vor Ansteckung schützen.

»Ohne die­se Kräfte kann aber ein frei­heit­li­cher demo­kra­ti­scher Rechtsstaat nicht funk­tio­nie­ren, da die­ser anson­sten sein Gewaltmonopol nicht mehr durch­set­zen kann.«

Außerdem müs­se man

»… bei der Gruppe der Teilnehmenden von einer überdurch­schnittlich hohen Anzahl von Infizierten [aus­ge­hen], da eine Mehrzahl der Teilnehmer das Maskentragen ablehnt oder Vorhandensein oder Gefahr der Corona-Pandemie leug­net.«

Hier der voll­stän­di­ge Bescheid.

7 Antworten auf „18.11. Gesetz beschlossen – 19.11. Demonstrationsverbot“

  1. Das sind ver­zwei­fel­te Versuche, die den­ken­den Menschen in der Bevölkerung auf­zu­wecken, damit die­se die Hypnotisierten auf­wecken bzw. de-hypnotisieren.

    1. wir rut­schen mas­siv in eine GEWALTDIKTAIR UND DIE MASSE SCHLÄFT. das was am 18.11 pas­sier­te war eine VERGEWALTIGUNG sei­tens des Staates

  2. Wir sind jetzt ermäch­tigt. Er bezieht sich jetzt schon auf den § 28 a. Es steht dort jedoch Infizierte im § und damit ist der Rechtsbescheid rechtswidrig.

  3. Ich ken­ne die "Rechtsprechung" des Neustadter VG ein wenig; ich hal­te es für sehr wahr­schein­lich, dass die­ses das Verbot bestä­ti­gen wird.

    Das wird ein in vie­ler­lei Hinsicht bru­ta­ler Winter. 🙁

  4. Vielleicht pas­send bezueg­lich der Arroganz unse­rer 'lie­ben Fuehrer':

    „Totalitärer Machtanspruch“ der Kommunistischen Partei
    https://​www​.bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​0​/​k​w​4​7​-​p​a​-​m​e​n​s​c​h​e​n​r​e​c​h​t​e​-​8​0​3​126

    Aber ja, mit einer lustig froeh­lich Einleitung erlaubt sich unser Staat 'ohne Fehler' auf ande­re zu Zeigen (irgend­ei­ne Resolution).

    Der Deutsche Staat, wel­cher ganz lustig an Sanktionierungen und schlim­me­ren mit­macht, Sanktionierungen wel­che mitt­ler­wei­le zu mehr Tod & Leid fuehrt als Kriegen (Syrien, ..).
    Der Deutsche Staat, wel­cher lusti­ger wei­se nun sel­ber ins Augenmerk von den Sanktionierten genom­men wird (Russland?).

    Und wer frei von Fehlern ist… der moe­ge den ersten Stein werfen.

    Es war ein­mal Deutschland, es war ein­mal eine Friedensbewegung.

    PS: Wollen wir mal hof­fen, das der auch von uns unter­stuez­te Terrorismus (man­che sagen mode­ra­te Rebellen, je nach­dem) sich nicht noch wei­ter­hin auch gegen uns richtet.
    Die Geister die ich rief.

  5. Das Gute ist, die Täter iden­ti­fi­zie­ren sich selbst und besie­geln das gan­ze noch mit ihrer Unterschrift. Wenn ein­mal die Aufarbeitung erfolgt, dann kann man vor dem Gericht immer­hin klar bewei­sen was sie getan haben.

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