»Ein grundsätzliches Verbot von "Anti-Corona-Demos"? Kaum durchsetzbar, erklärt CDU-Politiker und Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Karpen im Gespräch mit der MOPO. "Die Versammlungsfreiheit ist neben der Meinungsfreiheit die wichtigste Grundlage unserer Demokratie. Da jeder Bürger von ihr Gebrauch machen kann, entsteht ein rundes Bild darüber, was die Bevölkerung denkt."
Die Einschränkung dieser Versammlungsfreiheit sei deshalb nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. "Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, sich auf einer Kundgebung zu vermummen; außerdem kann den Demonstranten das Betreten bestimmter Plätze verboten werden, um zum Beispiel ein Zusammentreffen mit Gegendemonstranten zu verhindern."
Unter Pandemiebedingungen seien auch weitere Beschränkungen denkbar. "Diese geschehen dann auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes", so Karpen. Nicht möglich sei jedoch, eine Demonstration schon im Voraus zu verbieten, weil dort möglicherweise Regeln gebrochen werden könnten.«
Das berichtete am 4.8. die Hamburger Morgenpost. Doch warum sollte sich ein rot-rot-grünes Land an verfassungsmäßige Regeln halten?