Gericht: Hunderte Eltern in Dortmund sitzen unberechtigt in Quarantäne – keine Sippenhaft

Das ist heu­te auf focus​.de zu lesen:

»10.18 Uhr: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in letz­ter Instanz einer Frau recht­ge­ge­ben, die gegen das Ausgehverbot in Zusammengang mit Corona-Infektionen an einer Schule in Dortmund geklagt hat­te. Das geht aus einem Beschluss her­vor, der FOCUS Online vorliegt.

Bei einer Party hat­ten sich dut­zen­de Oberstufenschüler mit dem Coronavirus infi­ziert. Es muss­ten nicht nur ihre Mitschüler in Quarantäne, son­dern das Dortmunder Gesundheitsamt schick­te auch deren Eltern und Geschwister in die ange­ord­ne­te Isolation.

Diese groß­zü­gi­ge Auslegung der Quarantäne-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts woll­te das Oberverwaltungsgericht nicht fol­gen. "Die Beschwerde hat kei­nen Erfolg. Sie ist unbe­grün­det." Man kön­ne zwar mit einer guten Begründung im Einzelfall von der Empfehlung abwei­chen, aber nicht pau­schal – kei­ne Sippenhaft. Denn eine Erklärung hat­te die Stadt Dortmund nicht gelie­fert. Da es sich um die letz­te Instanz han­delt, ist die Gerichtsentscheidung nicht anfechtbar.

"Sie [die kla­gen­de Frau] selbst sei kei­ne Kontaktperson der Kategorie I, für die nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktpersonennachverfolgung ein 'erhöh­tes Infektionsrisiko' infol­ge eines Kontakts mit einer infi­zier­ten Person bestehe und für die des­halb eine häus­li­che Absonderung von 14 Tagen emp­foh­len wer­de", heißt es in dem Beschluss des OVG vom Dienstag. Sie lebe zwar mit ihrer Tochter in einem Haushalt, aller­dings sei die­se bis­lang nicht posi­tiv gete­stet wor­den und damit nicht nach­weis­lich infi­ziert. Die Tochter gilt jedoch als Kontaktperson der Kategorie I, weil sie im Schulunterricht Kontakt zu einer nach­weis­lich infi­zier­ten Mitschülerin hat­te.«