Auf heise.de (Telepolis) heißt es am 24.9.:
»Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag die vorsorgliche Aufhebung der politischen Immunität seiner Mitglieder bis zum 31. Dezember 2020 verlängert
Der Tagesordnungspunkt dauerte knapp fünf Minuten. Dann hatte der Bundestag am 17. September 2020 ohne großes Aufsehen eine Maßnahme verlängert, die eigentlich am 30. September auslaufen sollte: die vorsorgliche Aussetzung der politischen Immunität seiner Mitglieder nach dem Infektionsschutzgesetz.«
Tatsächlich wurde der § 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geändert. Dieser"§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung auf Grund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19" sieht vor:
»Der Deutsche Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.«