"Plagiatsforscher" mit weiteren Fragen zu Dissertation von Drosten

pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com stellt am 5.10. neue Fragen zur Doktorarbeit von Christian Drosten. Die Tatsache, daß das Werk erst 2020 in den Katalogen der Goethe-Universität und der Deutschen Nationalbibliothek auf­ge­nom­men wurde,

»… gibt Anlass für Verschwörungstheorien. Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre spä­ter neu gedruckt und abge­ge­ben wer­den? Sind die Exemplare von 2020 und 2001 voll­kom­men iden­tisch? Wo sind die alten Exemplare geblie­ben? Gab es sie überhaupt?«

Nach einem Blick in die sei­ner­zeit gül­ti­ge Promotionsordnung faßt er zusammen:

»Die Dissertation von Christian Drosten hät­te also nicht erst 2020 der Öffentlichkeit zugäng­lich gemacht wer­den dür­fen. Die Frage ist offen, wo die alten Exemplare geblie­ben sind.

Nehmen wir an, der Promovend hat § 12 Abs 1 b) der Promotionsordnung Folge gelei­stet und tat­säch­lich drei Exemplare abge­lie­fert. Warum die­se ver­schwun­den (oder unbrauch­bar gewor­den) sind, möge freund­li­cher­wei­se die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main der Öffentlichkeit erklä­ren. Teile der Inhalte der Dissertation von Herrn Drosten sind jeden­falls im Jahr 2000 in dem Zeitschriftenaufsatz „Evaluation of a new PCR assay with com­pe­ti­ti­ve inter­nal con­trol sequence for blood donor scree­ning“ erschie­nen. Ich erhal­te im Moment vie­le Rückmeldungen, die sich damit beschäf­ti­gen, ob die­ses Paper der von der Promotionsordnung gefor­der­ten „Veröffentlichung in einer Zeitschrift“ ent­spricht. Ich kann es der­zeit nicht beur­tei­len, da mir die Dissertation von Herrn Drosten nicht vor­liegt. Im Zweifel für den „Angeklagten“, möch­te ich aber betonen!

Was ich den­noch nicht ver­ste­he: Warum erklä­ren sich nicht die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Herr Drosten selbst, um den Spekulationen ein Ende zu berei­ten? Ich kom­me gera­de von einer Pressekonferenz zur wis­sen­schaft­li­chen Integrität in Österreich. In die­ser wur­de wie­der­holt betont, dass Veröffentlichung und Transparenz eine der wich­tig­sten Eckpfeiler der Wissenschaft sind. Also bit­te, klärt uns auf!«

Der Autor stellt in einem Update fest:

»Das Paper in "Transfusion" ist nicht die Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten! Das sechs­sei­ti­ge Paper wur­de bereits ein Jahr vor der Dissertation, die mir mitt­ler­wei­le vor­liegt, publi­ziert. Vielmehr wur­de das Paper Teil der spä­te­ren Dissertation, wor­auf auch hin­ge­wie­sen wird. Es bleibt spannend…!«

Biontech: Genbasierter Impfstoff im Rolling-Review-Verfahren

"Zulassungsprozess für Impfstoff von Biontech star­tet" über­schreibt faz​.net am 6.10. einen Beitrag, der nicht etwa die Zulassungsbehörde zu Wort kom­men läßt, son­dern eine Pressemitteilung der Firma und des Pharmakonzerns Pfizer paraphrasiert.

»Der von Biontech ent­wickel­te Wirkstoff gehört in die Gruppe der gen­ba­sier­ten Impfstoffe – es ist ein soge­nann­ter RNA-Impfstoff. Er ent­hält gene­ti­sche Informationen des Erregers. Im Körper wird dar­aus ein Eiweiß des Virus her­ge­stellt, genau­er gesagt das Oberflächenprotein, mit des­sen Hilfe das Virus in Zellen ein­dringt. Ziel der Impfung ist es, den Körper zur Bildung von Antikörpern gegen die­ses Protein anzu­re­gen. Sind Antikörper vor­han­den, fan­gen sie die Viren ab, bevor sie in die Zellen ein­drin­gen und sich ver­meh­ren. Außerdem soll der Wirkstoff ande­re Abwehrwaffen des Immunsystems aktivieren.«

Weiter heißt es:

»Die euro­päi­sche Arzneimittelbehörde EMA wer­de den Wirkstoff BNT162b2 in einem soge­nann­ten Rolling-Review-Verfahren prü­fen, teil­ten Biontech und das Pharma-Unternehmen Pfizer, das die Entwicklung unter­stützt, am Dienstag mit. 

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