Was nun, Faktenchecker? RKI: Masken nicht dauerhaft tragen

cor­rec­tiv-org ist eine Plattform selbst­er­nann­ter "Faktenchecker", deren Analysen hier schon mehr­fach als unpro­fes­sio­nell und falsch ent­larvt wur­den. Außerdem ist sie alles ande­re als unab­hän­gig, son­dern von rei­chen "StifterInnen" finan­ziert (s. Fakten-Checker – Wer sie finan­ziert).

In einem Beitrag vom 24.4. hat­te cor­rec­tiv-org erfolg­los zu wider­le­gen ver­sucht, daß das Tragen von Masken gesund­heit­li­che Schäden her­vor­ru­fen kön­ne. In die­sem Zusammenhang wird die RKI-Pressesprecherin Marieke Degen so zitiert:

»Es ist also mög­lich, dass sich durch die ange­sam­mel­te Feuchtigkeit in der Maske Keime ver­meh­ren kön­nen, aller­dings nicht in der Lunge, son­dern im Mund-Rachen-Raum.

Das RKI rät des­halb, den Mundschutz nicht dau­er­haft, son­dern zeit­lich begrenzt zu tra­gen, zum Beispiel beim Einkauf oder in Bus und Bahn. "Ein MNB (Anm. d.R.: Mund-Nasen-Bedeckung) ist nicht dau­er­haft erfor­der­lich", schreibt Marieke Degen.«

Die Stadt Hamburg und ande­re, die im öffent­li­chen Raum jetzt das Tragen von Masken anord­nen, soll­ten sich mit die­ser Empfehlung beschäftigen.

(Hervorhebungen nicht im Original.)

FAZ: Nichts wissen, aber Panik schüren

"Grenzen des Gesundheitsschutzes" lau­tet die Überschrift eines Artikels vom 12.10. auf faz​.net, in dem geunkt wird:

»Die Pandemie stellt uns vor schwie­ri­ge Fragen der Moral… Das medi­zi­ni­sche Personal kon­fron­tier­ten die Engpässe mit einem mora­li­schen Dilemma: Wem ein Intensivbett gewäh­ren, wenn es davon zu weni­ge gibt?

Wie man es dreht und wen­det: Bei zu knap­pen Mitteln wird man nicht dem mora­li­schen Recht eines jeden Schwerkranken auf medi­zi­ni­sche Hilfe gerecht wer­den kön­nen. Entscheidungen nach den Erfolgsaussichten der jewei­li­gen Behandlung sind ein Notbehelf, aber kei­ne mora­lisch glat­te Lösung, die einen ruhig schla­fen lie­ße. In Deutschland ist das eher ein theo­re­ti­sches Problem. Aktuell soll nur unge­fähr ein Prozent der Intensivbetten für Covid-19-Patienten belegt sein. Aber der all­ge­mei­ne Gesundheitsschutz kann schnell wie­der an sei­ne Grenzen sto­ßen. Das lässt Maßnahmen mora­lisch gebo­ten sein, es nicht (wie­der) so weit kom­men zu las­sen.«

Wie man es dreht und wen­det: Das ist falsch. Wir sol­len es "nicht (wie­der) so weit kom­men las­sen", uns fra­gen zu müs­sen, wer ein Intensivbett bekommt?

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