Ermächtigungen für Spahn: "JuristInnen dreht sich der Magen um"

Telepolis ver­öf­fent­licht heu­te ein Interview mit dem Juristen Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes und von 2003 bis 2009 Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit. Darin heißt es:

»Franz Knieps: Das Grundgesetz kennt in der Tat kei­ne Ausnahme­verfassung für den Fall einer Pandemie. Das ist kein Zufall, son­dern das bewuss­te Ergebnis der Erfahrungen, die die Mütter und Väter unse­rer Verfassung mit der Weimarer Reichsverfassung und deren kon­kre­te Handhabung durch den Anti-Demokraten Hindenburg als Steigbügelhalter von Hitler und den Nationalsozialisten gemacht hat­ten. Aber das Grundgesetz ist nicht blind gegen­über Ziel- und Interessen­konflikten der moder­nen Welt. Grundrechte gel­ten nicht abso­lut – mit Ausnahme der Menschenwürde. Sie kön­nen durch Gesetze ein­ge­schränkt wer­den, dür­fen aber – wie es das Bundesverfassungs­gericht aus­drückt – in ihrem Wesensgehalt nicht ange­ta­stet wer­den. Schließlich müs­sen kon­kur­rie­ren­de Grundrechte und dar­aus abge­lei­te­te Schutzpflichten des Staates gegen­ein­an­der abge­wo­gen werden.

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Wer sind die 6 Hardliner-VirologInnen?

In Letztes Aufgebot der Hardliner-VirologInnen? wur­de berich­tet, daß C. Drosten und 5 wei­te­re VirologInnen sich abseits der rest­li­chen wis­sen­schaft­li­chen Welt in einer Erklärung

»… ent­schie­den gegen Forderungen [stel­len], Corona-Beschränkungen auf­zu­he­ben und gleich­zei­tig den Schutz beson­ders gefähr­de­ter Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.«

Wer sind die­se 6 Aufrechten?

Christian Drosten und Melanie Brinkmann gehör­ten im Frühjahr zu den ErstunterzeichnerInnen eines Offenen Briefes an die Technologie­unternehmen, mit der eine ver­schärf­te Zensur bei "Gesundheits-Fehlinformationen" ver­langt wurde.

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