Telepolis veröffentlicht heute ein Interview mit dem Juristen Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes und von 2003 bis 2009 Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit. Darin heißt es:
»Franz Knieps: Das Grundgesetz kennt in der Tat keine Ausnahmeverfassung für den Fall einer Pandemie. Das ist kein Zufall, sondern das bewusste Ergebnis der Erfahrungen, die die Mütter und Väter unserer Verfassung mit der Weimarer Reichsverfassung und deren konkrete Handhabung durch den Anti-Demokraten Hindenburg als Steigbügelhalter von Hitler und den Nationalsozialisten gemacht hatten. Aber das Grundgesetz ist nicht blind gegenüber Ziel- und Interessenkonflikten der modernen Welt. Grundrechte gelten nicht absolut – mit Ausnahme der Menschenwürde. Sie können durch Gesetze eingeschränkt werden, dürfen aber – wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt – in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Schließlich müssen konkurrierende Grundrechte und daraus abgeleitete Schutzpflichten des Staates gegeneinander abgewogen werden.
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