Berlin gibt (sich) auf

Berlins erfolg­lo­se Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) kün­digt eine neue "Coronastrategie" an:

»Sie ent­spricht nun im Wesentlichen Forderungen der Berliner Amtsärzte für eine Konzentration der Gesundheitsämter auf den Schutz und die Kontaktverfolgung von Risikopatienten. Es kön­ne nicht mehr jeder Fall zügig nach­ver­folgt wer­den, sag­te Kalayci am Freitag bei einem Pressetermin mit den Gesundheitsstadträten von Neukölln und Temepelhof-Schöneberg, Falko Liecke (CDU) und Oliver Schworck (SPD). Darum set­ze man jetzt auf die Information und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, um die Behörden zu entlasten.

Liecke kün­dig­te an, dass bald für alle Bezirke eine soge­nann­te Allgemeinverfügung gel­ten soll. Nach die­ser müs­sen sich posi­tiv Getestete und deren direk­te Kontaktpersonen selbst­stän­dig in Quarantäne bege­ben und auch ande­re Kontaktpersonen benach­rich­ti­gen. Ziel sei es, dass "alle wis­sen, was zu tun ist, wenn sie posi­tiv gete­stet sind".

Kalayci wies dar­auf hin, dass die­se Allgemeinverfügung in acht Bezirken bereits gilt, zwei wei­te­re zie­hen am Montag nach, die rest­li­chen bei­den Bezirke "zeit­nah".«

Siehe auch Quarantäne ohne rich­ter­li­chen Beschluss nicht mög­lich.

Quelle: Lagebericht 23.10.2020

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Quarantäne ohne richterlichen Beschluss nicht möglich

Dieser Meinung sind jedenfalls die "Ärzte für Aufklärung". Sie erklären es so:

"Das Coronavirus spaziert nicht allein über die Straße"

Sandra Ciesek ist Professorin für Medizinische Virologie an der Goethe-Universität und "die neue Virologin an der Seite von Christian Drosten" bei sei­nem Podcast. Sie erklärt uns heute:

»… Die Pandemie ist kom­plex, daher gibt es auch nicht einen ein­zi­gen Wert, der die gesam­te Dynamik in einem Moment wider­ge­ben [so im Original, AA] kann. Die Inzidenz, also die Anzahl an neu auf­ge­tre­te­nen Fällen pro 100.000 Einwohner, ist ein ganz wich­ti­ger Wert, hat aber Einschränkungen…

Wäre der Prozentsatz der posi­ti­ven Tests der bes­se­re Indikator oder gar die Zahl der Todesfälle?

Nein, denn jeder die­ser Werte wie­der­um spie­gelt nur einen unterschied­lichen Aspekt der Pandemie wie­der, und hängt von unter­schied­li­chen Faktoren ab. Der Anteil posi­ti­ver Tests ist auch ein wich­ti­ger Parameter, hängt aber ent­schei­dend von der Teststrategie und der Gesamtzahl an Tests ab. Die Anzahl der Todesfälle ist ein sehr spä­ter Parameter, der dem tat­säch­li­chen Infektionsgeschehen in der Bevölkerung um eini­ge Wochen hin­ter­her hängt…

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Na sowas! Während Corona steigt die Zahl der Millionäre

»Die Corona-Krise bremst den Zuwachs von Vermögen in Deutschland nicht – im Gegenteil. Ein Grund ist der gro­ße Anteil der Immobilienvermögen…

So steht es im "Global Wealth Report 2020", den die Schweizer Großbank Credit Suisse am Donnerstag ver­öf­fent­licht hat. Demnach ist die Zahl der Dollar-Millionäre in Deutschland von Januar bis Juni die­ses Jahres um 58.000 nach oben geklet­tert. Für das Gesamtjahr sagen die Studienautoren sogar einen Vermögenszuwachs pro Kopf von 3,9 Prozent vor­aus. Ende 2019 habe jeder Erwachsene in Deutschland durch­schnitt­lich ein Finanzvermögen von 107.000 Dollar und ein Sachvermögen von 142.000 Dollar besessen…

Die Vermögensunterschiede sind in Deutschland grö­ßer als in ande­ren west­eu­ro­päi­schen Ländern: Das ober­ste Prozent der Wohlhabenden hielt der Studie zufol­ge 2019 rund 29 Prozent des Gesamtvermögens in der Hand, ver­gli­chen mit 22 Prozent in Frankreich, Italien und Großbritannien. Im Jahr zuvor hat­te der Anteil aller­dings sogar 30 Prozent betragen…

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Markus Söder mit Köder

Als ich zur Schule ging, gab es eine "Schülermitverwaltung". Dort durf­ten die KlassensprecherInnen über die Farbe des zu reno­vie­ren­den Fahrradkellers mit­re­den. Der baye­ri­sche Ministerpräsident schlägt sei­nem Landtag nun Ähnliches vor.

»Er fin­de, sag­te er groß­mü­tig an die Parlamentarier gerich­tet, ins­be­son­de­re die der Opposition: "Sie soll­ten Ihre Beiträge in der Öffentlichkeit nicht schlech­ter reden als sie sind." Sodann gab der CSU-Vorsitzende eine Art Tätigkeitsbericht für das Parlament ab, zähl­te zum Beispiel auf, wie vie­le Anfragen es gege­ben habe. "Extrem flei­ßig" sei­en die Abgeordneten gewe­sen. Ergo: "Vorbei am Parlament ist es ganz bestimmt nicht gegangen."

Dennoch bot Söder an, dass die Regierungsmitglieder für die Pandemiezeit den Abgeordneten jede Woche zu einer Fragestunde zur Verfügung ste­hen – aber nur "wenn das Parlament es will". …

Bei der größ­ten Oppositionsfraktion im baye­ri­schen Landtag ver­fing Söders Regierungserklärung nicht. Gegen die zuge­sag­te Fragestunde sei an sich nichts ein­zu­wen­den, sag­te Katharina Schulze, die Vorsitzende der Grünen-Fraktion. Das Problem des Parlaments sei aber nicht, dass man nicht mit­be­kom­me, was der Ministerpräsident so vor­ha­be, dafür sei sein "Sendungs­bewusstsein" schon groß genug. Vielmehr wol­le man "ent­schei­den".

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Lauterbach: Datenschutz bei Corona-App aufheben

Über den Mißerfolg der für SteuerzahlerInnen sehr teu­ren Corona-App und mög­li­che Folgerungen schreibt am 22.10. faz​.net. Der Artikel ist über­schrie­ben mit "Nachverfolgung im Trippelschritt" und bringt u.a. die­se Informationen:

»Als die Bundesregierung im Juni meh­re­re ihrer Minister in eine Pressekonferenz schick­te, um die neue Corona-Warn-App vor­zu­stel­len, zog Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) eine Parallele zur ersten Mondlandung. Braun sag­te, das Herunterladen der App sei ein klei­ner Schritt für jeden Einzelnen. "Aber ein gro­ßer Schritt für die Pandemiebekämpfung." Vier Monate spä­ter ist zwar klar, dass vie­le Deutsche die klei­nen Schritte gegan­gen sind. Doch von dem "gro­ßen Schritt" gegen das Virus ist nicht viel zu spüren…

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben die Nutzer bis Mitte Oktober ins­ge­samt 10504 posi­ti­ve Corona-Testergebnisse in die App ein­ge­speist, um damit im Idealfall ande­re vor einer Ansteckungsgefahr zu war­nen. Allerdings stieg die Zahl der bun­des­weit bestä­tig­ten Infektionen im sel­ben Zeitraum um mehr als 136.000 Fälle an. Die App gibt also nicht ein­mal acht Prozent des nach­ge­wie­se­nen Infektionsgeschehens wie­der… „Lauterbach: Datenschutz bei Corona-App auf­he­ben“ weiterlesen

(K)eine akademische Karriere

Es gibt aka­de­mi­sche Lebensläufe mit vie­len Fragezeichen, die den­noch in Ruhm und Ehren gip­feln. Und es gibt ande­re Fälle. Einen beschreibt faz​.net am 23.10. unter der Überschrift "Verletzung des Rechts: Wie Sachsens Verfassungsschutz einen Menschen kalt­stell­te". Dort liest man:

»… Zehn Jahre lang hat­te der etwa nicht die qua­si vor sei­ner Haustür unter­ge­tauch­ten Mörder der rechts­extre­mi­sti­schen Gruppe NSU ent­deckt und statt­des­sen einen "Sachsensumpf" genann­ten Skandal her­bei­phan­ta­siert, der den Freistaat repu­blik­weit zum Gespött machte.

Angesichts des­sen wun­dert ein neu­er­li­cher Fall, der nun zum Nachteil des Landes aus­ging, kaum: Vor dem Oberlandesgericht Dresden stimm­te der Freistaat nach lan­gem Prozess und drin­gen­der Empfehlung durch die Richter einer Schadenersatzzahlung über 145.000 Euro an einen Bürger zu, des­sen Existenz Mitarbeiter des Verfassungsschutzes bei­na­he ver­nich­tet hät­ten. Die Entscheidung selbst und vor allem die Höhe der Summe dürf­ten bun­des­weit ein­ma­lig sein, über die Gründe aber schwei­gen sowohl der Verfassungsschutz als auch das Innenministerium beharrlich.

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Drosten-Dissertation: dritter Gutachter, Habilitation, kumulative Diss.

Zu die­sen Fragen errei­chen mich eini­ge Zuschriften. Darin wird bei­spiels­wei­se dar­auf hin­ge­wie­sen, daß ande­re Hochschulen unter defi­nier­ten Bedingungen die Herbeiziehung eines drit­ten Gutachtens emp­feh­len. Das ist etwa in der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz von 2017 vorgesehen.

Das beschreibt das Problem. In den Darstellungen der Goethe-Universität wer­den an meh­re­ren Stellen Bestimmungen her­an­ge­zo­gen, die woan­ders oder zu ande­ren Zeitpunkten in Frankfurt gal­ten. Das betrifft u.a. eine "Ehrenwörtliche Erklärung", die Angabe von Dekan und Prüfern und eben einen drit­ten Gutachter. Ausschlaggebend und von recht­li­cher Bedeutung ist aber die sei­ner­zeit gel­ten­de Prüfungsordnung. Dort gibt es die­sen Passus:

Ȥ 8
Begutachtung der Dissertation
… (2) e) Wird die Annahme der Dissertation nicht von allen Gutachter/innen emp­foh­len, ist ein/e weitere/r Gutachter/in zu bestel­len. Danach ent­schei­det die Prüfungskommission über Annahme oder Ablehnung der Dissertation.«

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