Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zerreißen Infektionsschutzgesetz

Wie zu vie­lem herrscht in den Medien auch weit­ge­hend Funkstille über die Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 4.11. Darin ist zu lesen:

      • »So genann­te Standardmaßnahmen, also kon­kre­te Ermächtigungen für bestimm­te Maßnahmen, wer­den nicht ein­ge­führt. Stattdessen benennt der GE nur Regelbeispiele für Maßnahmen. 
      • Einige Formulierungen des GE ent­spre­chen der Normenklarheit und ‑bestimmt­heit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwer­wie­gen­den“, „stark ein­schrän­ken­den“ und „ein­fa­chen Schutzmaßnahmen“. 
      • Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 
      • Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wur­den nicht verbessert…

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 3.11.2020 den GE vor­ge­legt. Er soll am 6.11.2020 in erster Lesung bera­ten wer­den. Der GE bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wenn die­se in der näch­sten regu­lä­ren Sitzung des Bundesrates am 27.11.2020 erteilt wird und die Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten zügig erfolgt, könn­te das Gesetz (gemäß Art. 8 GE mit einer Ausnahme) Anfang Dezember 2020 in Kraft tre­ten. Als Grundlage der bis dahin ange­ord­ne­ten Beschränkungsmaßnahmen kann es daher nicht dienen.«

Der Text kann hier ein­ge­se­hen wer­den. Und immer wie­der: Danke für sol­che Hinweise an die LeserInnen!

Zweifel bei der Nicht-Impf-Fraktion der Ärzteschaft

"Zur Behandlung von Covid-19" ist ein Beitrag auf swprs​.org über­schrie­ben. Darin wer­den Behandlungsmethoden dar­ge­stellt, die zu einem Rückgang der Hospitali­sierungen und Todesraten füh­ren sollen.

»Die früh­zei­ti­ge Behandlung soll­te eine Hospitalisierung ver­hin­dern. Kommt es den­noch zu einer Hospitalisierung, so emp­feh­len erfah­re­ne Fachärzte, eine inva­si­ve Beatmung (Intubation) wann immer mög­lich zu ver­mei­den und statt­des­sen eine Sauerstofftherapie (HFNC) zu verwenden.

Es ist denk­bar, dass das obi­ge Behandlungsprotokoll, das ein­fach, sicher und kosten­gün­stig ist, kom­ple­xe­re Medikamente, Impfungen und Maßnahmen weit­ge­hend obso­let machen könn­te.«

Auch die­ses vor­ge­stell­te Verfahren wird sicher umstrit­ten sein.

Düsseldorf Nr. 1 in puncto Corona-Schwachsinn

"Lichterzauber auf dem Fußballfeld
Düsseldorfer Arena plant Drive-in-Weihnachtsmarkt" berich­tet heu­te rp​-online​.de:

»  Bis zu 30 Buden und ein Lichterspektakel kön­nen ab dem kom­men­den Freitag im Auto erlebt wer­den. Veranstalter D.Live hat bei der Stadtspitze Rückendeckung. Es gel­ten wegen Corona aber stren­ge Regeln.

Ein Advent ganz ohne Weihnachtsmarkt, das kann doch nicht sein. Zwar gibt es in der Innenstadt eini­ge Buden, aber ein Erlebnis grö­ße­rer Art will die Stadttochter D.Live jetzt den Düsseldorfern bie­ten. Ab dem Freitag näch­ster Woche soll es an und in der Arena einen Drive-in-Lichterzauber mit Weihnachtsmarkt geben.

Der Einfahrtpreis soll bei 20 Euro pro Auto lie­gen. Nach Corona-Schutzverordnung dür­fen maxi­mal zehn Personen aus zwei Haushalten bei­sam­men sein, bei mehr als zwei Erwachsenen im Auto fin­den stich­punkt­ar­tig Ausweiskontrollen statt. Der Ausstieg aus den Autos ist nur an den Toiletten möglich. 

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