Auch pri­va­te Sicherheitsdienste und die Bahnpolizei soll­ten sol­che Bussen ver­hän­gen kön­nen. Wer ange­zeigt wer­de, weil er die Abstands- und Hygieneregeln mut­wil­lig miss­ach­te, soll die Verantwortung für sein Handeln tra­gen, erklärt Oggier weiter.