Auf news-trier.de ist heute zu lesen:
»Wenn es nach dem Willen des Trierer Ordnungsamtes gegangen wäre, dann hätte Stefan Strüber über 2.600 Euro bezahlen müssen, und das für eine Tat, zu der ihn das Ordnungsamt erst verleitet haben soll. Doch was genau war im April diesen Jahres genau passiert? Stefan Strüber betreibt in Trier einen Gebrauchtwagenhandel. Nach den Vorgaben der damaligen Corona-Schutzverordnung durften Autohändler keine Beratungs- oder Verkaufsgespräche mit Kunden führen. Daran hat sich Stefan Strüber nach eigenen Angaben auch immer strikt gehalten. Bis eines Tages zwei nette Damen vor dem verschlossenen Tor seines Firmengeländes an der Trierer Loebstraße standen und ihn in ein Verkaufsgespräch verwickeln wollten. Er ließ sich auf das Drängen der Damen ein, und genau das wurde ihm dann zum Verhängnis. Erst, als er eine der beiden Damen auf sein Gelände ließ, wiesen sie sich als Mitarbeiterinnen des Trierer Ordnungsamtes aus. Doch dann war die Falle bereits zugeschnappt.