Der Kern des "Bevölkerungsschutzgesetzes"

»Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Verbot einer für Sonntag geplan­ten „Querdenker“-Demonstration in Heinsberg bestä­tigt. Das vom Ordnungsamt der Stadt Heinsberg aus­ge­spro­che­ne Verbot der geplan­ten Kundgebung und der anschlie­ßen­den Demonstration sei zuläs­sig, weil es bei der Versammlung zu „erheb­li­chen Infektionsgefahren“ kom­men könn­te, teil­te die 6. Kammer des Gerichts am Freitag in einem Eilverfahren mit. (AZ: 6 L 886/20)
Zu den Protesten in Heinsberg wur­den von dem Veranstalter rund 350 Teilnehmer ange­mel­det. Die Stadt hat­te die Versammlung unter­sagt, weil bei dem geplan­ten Demonstrationszug die Einhaltung der nach der Corona-Schutzverordnung gel­ten­den Mindestabstände nicht gewähr­lei­stet wer­den kön­ne. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde ein­le­gen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster ent­schei­det.« Quelle: rp​-online​.de

»(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis fried­lich und ohne Waffen zu versammeln.

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Dystopische Schwelgerei in CDU-Blatt

"So wer­den wir 2021 mit dem Virus leben" lau­tet die Überschrift eines Artikels vom 27.11. in der rhei­ni­schen Postille rp​-online​.de. Er endet so:

»Das Coronavirus wird also medi­zi­nisch, poli­tisch und wirt­schaft­lich wei­ter unse­ren Alltag bestim­men. Doch es besteht Hoffnung, dass die Menschheit das Killer-Virus in den Griff bekommt. Das käme dann einer zwei­ten Mondlandung gleich.«

Welche Drogen bei der Abfassung des Beitrags im Spiel waren, teilt der Autor und Leiter Politikredaktion nicht mit. Teflonpfanne? Kleiner Schritt für BionTech, gro­ßer für die Menschheit? Wir wis­sen also nicht, was die Vernebelung bewirkt hat, die zu sol­chen Erkenntnissen führte:

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Gericht in Münster kippt Maskenpflicht für Lehrer

rp​-online​.de berich­tet heute:

»Münster Eine gene­rel­le Maskenpflicht für Lehrer in Münster ist rechts­wid­rig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag ent­schie­den. Die west­fä­li­sche Stadt hat die lan­des­weit nied­rig­ste Sieben-Tage-Inzidenz.

Es gab dem Eilantrag eines Lehrers gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt vom 20. November statt. Diese Regel sei unver­hält­nis­mä­ßig, heißt es zur Begründung in der Mitteilung des Gerichts. Die Stadt kön­ne die Notwendigkeit für eine ver­schärf­te Maskenpflicht nicht auf hohe Infektionszahlen stüt­zen. Münster hat­te am 27. November 56,8 Neuinfektionen in den ver­gan­ge­nen sie­ben Tagen pro 100.000 Einwohner und hat damit den nied­rig­sten Wert in Nordrhein-Westfalen (Az.: 5 L 1008/20, nicht rechts­kräf­ti­ger Beschluss).

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"Interessenkonflikt bei leitendem RKI-Mitarbeiter". Lügt das RKI?

Der Skandal um den RKI-Fachgebietsleiter Heinz Ellerbrok, der gleich­zei­tig als Gesellschafter der Landtschen Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign fun­giert, ist nun auch in der "Welt" ange­kom­men. Bereits im Juli wur­de auf die­sem Blog die Frage gestellt Biowaffenforschung: RKI-Projektleiter Gesellschafter der Landt-Firma?. Dieses Thema umschifft die "Welt" aller­dings. Es ist zu lesen:

»Während der Pandemie muss das Robert-Koch-Institut (RKI) sich der­zeit mit einem mög­li­chen Interessenkonflikt in den eige­nen Reihen beschäf­ti­gen: Ein Fachgebietsleiter des Instituts ist gleich­zei­tig Gesellschafter einer Firma, die Corona-Tests mit ent­wickelt hat, soge­nann­te PCR-Tests. Zu den Aufgaben des RKI gehört es, die natio­na­len Teststrategien zu erar­bei­ten – es gibt also Überschneidungen zwi­schen der Arbeit des Instituts und der Firma.

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Top-Idee: Lange Schlangen draußen im Winter

Klar geht es dem Handel um Umsatz und Gewinne. Nur des­halb murrt er. Allerdings sind die wirk­lich Leidtragenden der neue­sten Maßnahmen die Kundinnen und Kunden. Dazu ist heu­te auf faz​.net zu lesen:

»In [den ver­schärf­ten Regelungen] erwei­tert die Bundesregierung zum einen die Maskenpflicht im Groß- und Einzelhandel. Diese gel­ten künf­tig auch vor den Ladengeschäften und auf Kundenparkplätzen. Zum ande­ren gilt für Geschäfte unter 800 Quadratmeter wei­ter­hin, dass sich eine Person je 10 Quadratmeter dar­in auf­hal­ten darf. Von 800 Quadratmetern an darf sich nun aber nur noch ein Kunde je 20 Quadratmeter im Laden befin­den. Davon abwei­chen sol­len nur Länder, die eine Inzidenz von weni­ger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sie­ben Tagen haben. Das sind momen­tan mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aller­dings nur zwei Bundesländer.…

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Ein Fest fürs Kapital. Coronamaßnahmen der Regierung

So ist ein Artikel in der heu­ti­gen "jun­gen Welt" über­schrie­ben, einer Publikation, die sich seit Monaten für genau die­se Maßnahmen erwärmt und kri­tik­los jede noch so absur­de Behauptung der Regierungsseite über­nom­men hat. Wir lesen:

"Ein Hauch von Weihnachten umweht das Kanzleramt. Ernsthafte Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie wur­den auch am Mittwoch abend nicht getrof­fen. In meh­re­ren Bundesländern wer­den die Ferien vor­ge­zo­gen. Da jubeln die Eltern vor Glück, die im Homeoffice neben­bei mit den jauch­zen­den Engeln Plätzchen ste­chen dürfen. 

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Narreteien, genannt "Maßnahmen" am Beispiel Hessens und Berlins

"Zu Weihnachten darf Oma ins Hotel – viel­leicht" ist ein Artikel auf faz​.net zu "Corona-Regeln in Hessen" über­schrie­ben. Dort ist zu erfahren:

»Bis zum Jahresende sind dann zehn Personen erlaubt, die Zahl der Haushalte ist nicht begrenzt, außer­dem kön­nen so vie­le Kinder unter 14 Jahren dabei sein, wie sol­len und wol­len. Dabei kom­me es vor allem auf die eige­ne Vernunft an, dafür zu sor­gen, dass die Infektionsgefahr mög­lichst gering blei­be, heißt es. Kontrollgänge der Polizei an Heiligabend sind nicht geplant. Für Silvester gilt die Devise: Feuerwerk im eige­nen Garten ist erlaubt, drau­ßen auf der Straße kommt es dar­auf an, wie vie­le Leute zusam­men­kom­men, um auf ein „fro­hes Neues“ anzu­sto­ßen. Für öffent­li­che Plätze plant die Landesregierung ein all­ge­mei­nes Feuerwerksverbot.«

Entgegen allen wis­sen­schaft­li­chen Studien wer­den Kinder in Schulen als die Superspreader schlecht­hin behan­delt, bei Oma und Opa spielt das an Weihnachten kei­ne Rolle. Wer soll die Feuerwerk-Regeln ver­ste­hen und ein­hal­ten kön­nen? Mit "gaga" recht mil­de bezeich­net auch die Regel: "Brandenburg: Zehn Personen dür­fen sich zu Weihnachten tref­fen, fünf zu Silvester", über die ber​li​ner​-zei​tung​.de so informiert:

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