"Apfel-Ess-Geschwindigkeits-Verordnung" durchgesetzt

"Sonst füh­re ich Sie irgend­wo­hin, wo Sie nie­man­den gefähr­den… Ganz einfach."

https://​twit​ter​.com/​C​a​r​s​t​e​n​A​m​M​e​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​3​7​7​7​5​9​1​2​9​8​5​7​4​7​456

Quelle: https://​twit​ter​.com/​C​a​r​s​t​e​n​A​m​M​e​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​3​7​7​7​5​9​1​2​9​8​5​7​4​7​456

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Fake und News. "Querdenker künstlich beatmet"

»Proteste in Leipzig. Querdenken-Organisator lan­det mit Covid-19 auf Intensivstation« Das berich­tet heu­te nicht nur die "Berliner Zeitung".

»Leipzig – Einer der Organisatoren der Leipziger „Querdenken“-Demonstration im November ist acht Tage spä­ter wegen einer Covid-Erkrankung auf der Intensivstation einer Leipziger Klinik intu­biert wor­den. Das sag­te der Direktor der Leipziger Uniklinik, Christoph Josten, nach Angaben der Leipziger Volkszeitung (LVZ) am Freitagnachmittag auf einer Pressekonferenz. Intubiert bedeu­tet künst­lich beatmet.

Die Zeitung zitiert den Mediziner mit den Worten: „Einer der bekann­ten „Querdenker“, der in Leipzig demon­striert hat, wur­de acht Tage spä­ter intu­biert.“ Er hat­te sich offen­bar mit dem Coronavirus infi­ziert.«

Querdenken711 teilt dazu in einer Presseinformation mit:

»#Fakenews – die Teams von #Querdenken711 und #Querdenken341 erfreu­en sich bester #Gesundheit
Die Meldung wur­de unse­rer Information nach wohl zuerst durch die LVZ verbreitet.«

Alles nur Fiktion? Freud und Fälle

40 "Fälle" sind der Grund, war­um in Kulmbach in wei­ten Teilen des Ortes Maskenpflicht und Alkoholverbot ver­ord­net wer­den. Im gesam­ten Landkreis sind laut RKI 0,02 % der EinwohnerInnen "an und mit" Corona verstorben

https://www.landkreis-kulmbach.de/fileadmin/user_upload/Home/Pressebereich/Pressemappen/Coronavirus/PM/Dezember_Corona_PM/201210_F%C3%A4lle_Aufteilung_Gemeinden_Balken.pdf

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Drohte Weißes Haus, FDA-Chef zu feuern, wenn Pfizer-Impfstoff nicht genehmigt wird?

Der Stabschef des Weißen Hauses, Mark Meadows, soll dem Leiter der Food and Drug Administration sei­nen Rücktritt nahe­ge­legt haben (told to sub­mit his resi­gna­ti­on), wenn die Agentur nicht den Pfizer-Impfstoff für den Einsatz im Notfall bis Freitagabend geneh­mi­ge. Das berich­tet am 11.12. cnbc​.com unter Berufung auf die "Washington Post".

»Die Warnung ver­an­lass­te FDA-Kommissar Stephen Hahn und die Agentur, ihren Zeitplan für die Freigabe von Amerikas erstem Covid-19-Impfstoff von Samstagmorgen auf spä­ter am Freitag zu beschleu­ni­gen, so die Post, die sich auf anony­me Quellen berief.

Die New York Times, Axios und Reuters berich­te­ten auch, dass Meadows sag­te, Hahn müs­se zurück­tre­ten, wenn er sich nicht schnell bewe­ge, um den Impfstoff zu geneh­mi­gen (clear the vac­ci­ne).«

Hahn hat­te den Bericht zurück­ge­wie­sen, das Weiße Hause auf eine Anfrage nicht reagiert.

Heute berich­tet faz​.net: "Amerika lässt Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer zu"

Exponentiell, aber unerwünscht. Weitgehend verschwiegene Daten

Was nicht ins Bild paßt, kommt medi­al nicht vor. Eine gute Zusammenfassung gibt es als PDF-Datei bei sta​ti​sta​.com. Sie soll­te Pflichtlektüre für alle werden.

Update: Man muß sich für den Download dort (kosten­los) anmel­den. Alternativ die­sen Link verwenden.

https://​de​.sta​ti​sta​.com/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​M​T​Y​w​N​z​c​3​N​D​M​2​N​y​M​j​M​z​I​2​O​D​E​3​N​S​M​j​N​z​E​w​M​T​U​j​I​z​E​j​I​3​B​k​Z​i​M​j​U​3​R​1​ZHk=

Welches die­ser Länder hat­te Lockdowns und wel­che nicht?

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Werden Ausgangssperren vor Gericht gekippt?

Das fragt am 11.12. spie​gel​.de. Neben aller­lei aben­teu­er­li­chen "Hochrechnungen" und einem unver­meid­li­chen Lauterbach-Urteil ist dabei der Verweis auf die Rechtslage beachtlich:

»Im refor­mier­ten Bundesinfektionsschutzgesetz ist vor­ge­se­hen, dass alle ver­kün­de­ten Maßnahmen der Landesregierungen grund­sätz­lich auf vier Wochen befri­stet sind. Wenn die­se ver­län­gert wer­den sol­len, braucht es dafür trif­ti­ge Gründe. Die Länder haben dann also eine beson­de­re Rechtfertigungslast.

Zudem steht erneut die Frage im Raum, wel­che neu­en Maßnahmen vor den Gerichten wie­der gekippt wer­den könn­ten. Nächtliche Ausgangssperren etwa sind in dem neu­en Maßnahmenkatalog des Infektionsschutzgesetzes nicht auf­ge­führt – und könn­ten vor den Richterinnen oder Richtern womög­lich nicht bestehen.«

Intensivstationen "ideal ausgelastet"?

Das DIVI Intensivregister mel­det für heu­te als "Gesamtzahl aktuell
betreib­ba­rer Intensivbetten" 27.154. Davon sind 4.656 frei.

Von den 22.482 beleg­ten Betten sind 4.339 mit "COVID-19-Fällen" belegt. Das sind 19,3 %.

Interessant ist ein Vergleich mit dem Jahr 2018. Am 15.3.2018 war auf swr​.de zu lesen: "In rund 1.100 Krankenhäusern ste­hen 27.000 Intensivbetten bereit." In den ver­gan­ge­nen zwei­ein­halb Jahren ist die­se Zahl also nicht wei­ter aus­ge­baut wor­den. Aufhorchen läßt auch der Umstand, daß DIVI für den 3. August 2020 noch 32.601 Intensivbetten ins­ge­samt auf­zähl­te, am Folgetag dage­gen nur noch 30.952.

https://​www​.inten​siv​re​gi​ster​.de/​#​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​l​a​g​e​/​z​e​i​t​r​e​i​hen

Im SWR-Bericht von 2018 wur­de erwähnt: "Deshalb brau­chen Intensivstationen heu­te immer mehr Platz für Notfälle. Die idea­le Auslastung liegt bei 80 Prozent." Die aktu­el­le Auslastung beträgt 82,9 %.

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Wie war das noch… mit der Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten?

Hier wur­de mehr­fach dar­über berich­tet, daß erst zur Mitte die­sen Jahres erst­mals die Doktorarbeit von Herrn Drosten ver­öf­fent­licht wur­de. Die Promotionsordnung bestimmt:

»§ 12…
(4) Der/die Doktorand/in ist ver­pflich­tet, späte­stens ein Jahr nach der Disputation (münd­li­che Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vor­zu­neh­men. Wird die Frist schuld­haft ver­säumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­be­nen Rechte und die Gebühren verfallen.
§ 13
Verleihung des Doktorgrades
(1) Nach Erfüllung der Promotionsleistungen und nach Veröffentlichung der Dissertation gemäß § 12 wird unter dem Datum der Disputation die mit Siegel und den Unterschriften der Dekanin/ des Dekans und des/r Vorsitzenden des Promotionsausschusses ver­se­he­ne Promotions­urkunde ausgehändigt.«

Versuche, im Juni das Werk zu lesen, wur­den von der Goethe-Universität so beschie­den: "Ich muss mich erkun­di­gen, ob dies mög­lich ist, denn die Dissertationsschrift sel­ber ist ja nicht ver­öf­fent­licht wor­den." Das wur­de am 3.6. Herrn Kühbacher mitgeteilt:

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