Im Dokument "Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern" wird ausgeführt, was als "Fall" zu gelten hat und wie damit die Zahlen auch ohne "Klinisch diagnostizierte Erkrankung" in die Höhe getrieben werden:
»Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall
A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung
Entfällt.
B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege oder Altenheim).
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall).