Ärztin arbeitet trotz Quarantäne-Pflicht – Stadt Cottbus schließt Praxis

So ist am 21.1. ein Artikel auf welt​.de überschrieben.

»Die Stadt Cottbus hat nach eige­nen Angaben erst­mals eine Hausarztpraxis geschlos­sen. Hintergrund sei­en Verstöße der Ärztin gegen Auflagen aus der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sowie gegen Anordnungen durch das Gesundheitsamt.

Die Ärztin sei wegen eines Kontakts zu einer auf das Coronavirus posi­tiv gete­ste­ten Person als Kontaktperson der Kategorie I ein­ge­stuft wor­den und hät­te sich des­halb in Quarantäne bege­ben müs­sen, teil­te die Stadt am Mittwoch mit.

Stattdessen habe sie wei­ter prak­ti­ziert und dabei Patienten ohne Mund-Nasen-Bedeckung behan­delt. Daraufhin sei die Schließung der Praxis ver­fügt wor­den. Die Räume wur­den amt­lich ver­sie­gelt. Wegen der Verstöße sei­en Bußgeldverfahren ein­ge­lei­tet wor­den. Die Landesärztekammer Brandenburg erklär­te, gegen eine Arztpraxis in Cottbus sei­en Beschwerden ein­ge­gan­gen und es sei ein berufs­recht­li­ches Verfahren ein­ge­lei­tet worden.«

Wie war das eigent­lich mit den Regierungsmitgliedern, die "als Kontaktperson der Kategorie I ein­ge­stuft" waren? Bei Frau Merkel etwa so:

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„Zero-Covid“: Ausweg aus der Krise oder neoliberale Idee in pseudoradikalem Gewand?

Eine wei­te­re lin­ke Kritik der "Zero-Covid"-Kampagne fin­det sich bei den "Roten Corona-Rebellen":

»Ein gro­ßer Teil der deut­schen Linken koket­tiert mit der Idee eines har­ten Lockdown (dem Herunterfahren der gesam­ten Wirtschaft des Landes), da man sich davon die De-fac­to-Ausrottung von SARS-Cov‑2 erhofft. Dies sei angeb­lich auch was in China und ver­schie­de­nen ande­ren Ländern zum Erfolg geführt hät­te. Eine Gruppe Wissenschaftler um Christian Drosten for­dert mit har­ten Maßnahmen die „Neuinfektionsrate“ (7‑Tage-Inzidenz der posi­ti­ven PCR-Tests) auf 7 pro 100.000 Einwohner zu drücken… Unlängst wer­den sogar Unterschriften für den euro­pa­wei­ten har­ten Lockdown bzw. Shutdown unter dem Schlagwort „Zero-Covid“ gesam­melt, womit das Vermeiden sämt­li­cher Infektionen gemeint ist. Die „Zero-Covid“-Strategie wird als beson­ders radi­kal erach­tet, da sie Wirtschaftsinteressen scha­det. Die Herrschenden wür­den die­sen Schritt nicht unter­neh­men, weil sie Folgen für die deut­sche Wirtschaft fürch­te­ten. So wird von den „Zero-Covid“-Apologeten auch jede Kritik an „Zero-Covid“ als pro­ka­pi­ta­li­stisch dis­kre­di­tiert. Im fol­gen­dem soll dar­ge­stellt wer­den war­um dies ein Trugschluss und das Gegenteil der Fall ist.

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Maul halten!

Im heu­ti­gen Spiegel fin­det sich nicht nur ein Interview zu Schweigegebot im öffent­li­chen Nahverkehr?. Der Irrsinn wird noch gestei­gert durch einen Beitrag "Sprechen kann genau­so gefähr­lich sein wie Husten". Dankenswerterweise gibt es dort auch Links zu Apps, mit denen das Gefahrenpotential model­liert wer­den kann.

»In Innenräumen ist die Corona-Gefahr deut­lich erhöht, so viel ist klar. Eine Studie legt nun nahe, dass nicht nur Singen oder Husten vie­le gefähr­li­che Aerosole pro­du­zie­ren – das Gleiche gilt auch für ein­fa­ches Sprechen.«

Noch wird nicht vor Atmen gewarnt, was unlo­gisch erscheint, denn:

»Kleinere Partikel kön­nen stun­den­lang in der Luft hän­gen blei­ben, wenn nicht gelüf­tet wird. Problematisch ist das in Innenräumen.

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Geh nicht zum Arzt!

»G‑BA ver­län­gert Corona-Sonderregeln für ver­ord­ne­te Leistungen bis 31. März 2021
Berlin, 21. Januar 2021 – Angesichts des anhal­tend dyna­mi­schen Infektionsgesche­hens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) die gel­ten­den Corona-Sonderregeln für ärzt­lich ver­ord­ne­te Leistungen um wei­te­re zwei Monate bis 31. März 2021 ver­län­gert. Den ent­spre­chen­den Beschluss fass­te der G‑BA heu­te. Die Sonderregeln betref­fen ins­be­son­de­re die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach tele­fo­ni­scher Anamnese, ver­län­ger­te Vorlagefristen für Verordnungen sowie ver­schie­de­ne Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben. Ziel ist es, direk­te Arzt-Patientenkontakte wei­ter­hin mög­lichst gering zu hal­ten. Bereits im Dezember 2020 hat­te der G‑BA die Möglichkeit zur tele­fo­ni­schen Krankschreibung bei leich­ten Atemwegserkrankungen und für Krankentransportfahrten von COVID-19-posi­ti­ven Versicherten bis zum 31. März 2021 ver­län­gert.«
Quelle: g‑ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/928/

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