So ist am 21.1. ein Artikel auf welt.de überschrieben.
»Die Stadt Cottbus hat nach eigenen Angaben erstmals eine Hausarztpraxis geschlossen. Hintergrund seien Verstöße der Ärztin gegen Auflagen aus der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sowie gegen Anordnungen durch das Gesundheitsamt.
Die Ärztin sei wegen eines Kontakts zu einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft worden und hätte sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, teilte die Stadt am Mittwoch mit.
Stattdessen habe sie weiter praktiziert und dabei Patienten ohne Mund-Nasen-Bedeckung behandelt. Daraufhin sei die Schließung der Praxis verfügt worden. Die Räume wurden amtlich versiegelt. Wegen der Verstöße seien Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Landesärztekammer Brandenburg erklärte, gegen eine Arztpraxis in Cottbus seien Beschwerden eingegangen und es sei ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet worden.«
Wie war das eigentlich mit den Regierungsmitgliedern, die "als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft" waren? Bei Frau Merkel etwa so:
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