Nun macht auch NRW teilweise Rückzieher von den Beschlüssen der MP-Konferenz. "15-Kilometer-Regelung fehlt in NRW-Coronaschutzverordnung" heißt es auf rp-online heute. Auch die "Kinder-Regel" gilt so nicht mehr.
»HOTSPOT-REGELUNG Die Ministerpräsidenten hatten sich mit Kanzlerin Angela Merkel darauf verständigt, dass in besonders betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten eine Bewegungseinschränkung für die Bürger gelten soll. In einem Radius von nicht mehr als 15 Kilometern sollen sich die Bürger demnach von ihrem Wohnort wegbewegen dürfen. So hatten es Merkel und auch der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstagabend nach der Ministerpräsidentenkonferenz vorgestellt. Wer nun allerdings die neue Verordnung aus dem Hause von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach dem 15-Kilometer-Radius durchsucht, sucht vergeblich. NRW überlässt es den betroffenen Kommunen selbst, „die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen“ zu prüfen und diese im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium anzuordnen. Der 15-Kilometer-Radius wird damit von einer Muss- zu einer Kann-Regelung.