WHO lehnt geplante Impfpässe der EU ab

Ganz zutref­fend scheint die­se Überschrift auf sued​deut​sche​.de vom 5.3. nicht zu sein. Der Artikel ver­weist aber dar­auf, daß wir es nicht mit einem so ein­heit­li­chen und über­mäch­ti­gen Block zu tun haben, wie er in man­chen Kommentaren hier geschil­dert wird.

»Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) lehnt die von der EU-Kommission geplan­ten Impfpässe ab. Zwar sei die für den Sommer ange­kün­dig­te Einführung "wohl unver­meid­lich", sag­te der Regionaldirektor der WHO/Europe, Hans Kluge, der Welt. "Aber es ist kei­ne Empfehlung der WHO." Es gebe ern­ste Bedenken: So sei unsi­cher, wie lang eine Immunität anhal­te. Auch kön­ne ein Impfstoff "nicht unbe­dingt die Ansteckung ande­rer Menschen verhindern".«

Das Interview der "Welt" (Bezahlschranke) ist zurück­hal­ten­der mit »Es gibt ernst zu neh­men­de Bedenken beim Impfpass« über­schrie­ben. Darin wird deut­lich, daß auch Kluge die Maßnahmen fast voll­stän­dig mit trägt:

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Weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Arnsberger Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm "ist wert­kon­ser­va­tiv, huma­ni­stisch und gegen Hass und Extremismus". Auch er hat am 4.3. eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein­ge­reicht, die hier ein­ge­se­hen wer­den kann. Es heißt darin:

»Im Kern wird mit der Verfassungsbeschwerde, die grund­le­gen­de Feststellung beabsichtigt: 

1. dass Grundgesetze durch ein­fa­che Gesetze nicht auf unbe­stimm­te Zeit außer Kraft gesetzt wer­den dür­fen. Grundgesetzänderungen unter­lie­gen beson­de­ren par­la­men­ta­ri­schen Mehrheitsverhältnissen und dür­fen in ihrem Wesensgehalt nicht auf­ge­ho­ben werden.

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Wann erfahren wir die ganze Wahrheit über die Intensivstationen?

Diese Frage wird am 4.3. auf bz​-ber​lin​.de gestellt.

»Der Lockdown wur­de mona­te­lang mit einer außer­ge­wöhn­li­chen Überlastung der Intensivmedizin begrün­det, die angeb­lich unmit­tel­bar bevor­stand. Doch an den offi­zi­el­len Zahlen ließ sich die­se Gefahr nie able­sen. Wichtige Informationen wer­den offen­bar bewusst zurück­ge­hal­ten, meint Gunnar Schupelius.

Wenn es um die Verbote im Lockdown geht, dann weiß es die Regierung immer ganz genau. Dann wird im Detail gere­gelt, wer „system­re­le­vant“ sei und wer nicht. Dann wird in jeden Bereich des Privatlebens ein­ge­grif­fen: Zwei Haushalte dür­fen sich jetzt wie­der tref­fen, aber nur mit fünf Personen, nicht mit sechs.

Wenn man aber wis­sen will, ob der Lockdown tat­säch­lich not­wen­dig ist, dann gibt die Regierung kei­ne Details mehr preis…

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Impfen muß sich wieder lohnen!

»Arbeit in Impf- und Testzentren: Ärzte müs­sen kei­ne Sozialabgaben zahlen
04.03.2021 – Arbeiten Ärzte in einem Impf- oder Testzentrum oder in mobi­len Teams, sind die­se Einnahmen nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Das hat der Gesetzgeber jetzt festgelegt.

Die KBV hat­te sich dafür stark gemacht, da sich anson­sten eine hono­rar­ärzt­li­che Tätigkeit finan­zi­ell kaum gelohnt hätte.

Sie wur­de in das Gesetz zur Reform der tech­ni­schen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung wei­te­rer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) auf­ge­nom­men, das am 3. März im Bundesanzeiger ver­öf­fent­licht wur­de…«

So freut sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung.