Mutante wird immer tödlicher. Wirklich?

»Studie: Britische Mutante zu 64 Prozent töd­li­cher als frü­he­re Varianten
Die zuerst in Großbritannien ent­deck­te Corona-Mutante B.1.1.7 ist einer neu­en Studie zufol­ge zu 64 Prozent töd­li­cher als frü­he­re Varianten des Virus. In 4,1 von tau­send Fällen füh­re eine Infektion mit B.1.1.7 zum Tod, heißt es in der Fachzeitschrift BMJ ver­öf­fent­lich­ten Studie von Forschern der bri­ti­schen Universität Exeter. Bei frü­he­ren Coronavirus-Varianten liegt die Sterberate bei 2,5 von tau­send Fällen.«

Das hält am 10.3. die "Welt" für eine Information. Was hat die Studie wirk­lich erge­ben (das Blatt ver­linkt sie bes­ser nicht)? Zunächst ein­mal ist zu bemer­ken, daß die Probanden recht will­kür­lich zusam­men­ge­stellt wurden:

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Auch CSU-Landtagsabgeordneter hat Masken vermittelt

Die Überschrift auf welt​.de heu­te ist nicht ganz falsch:

»CSU: Keine wei­te­ren Fälle von Masken-Vermittlungen im Landtag
Unter den CSU-Abgeordneten im baye­ri­schen Landtag sind nach Angaben der Fraktion kei­ne wei­te­ren Fälle von Masken-Vermittlungen gegen Provision bekannt gewor­den. Alle Abgeordneten sei­en zu Stellungnahmen auf­ge­for­dert wor­den, mit Ausnahme von Alfred Sauter hät­ten alle ver­neint, sag­te Fraktionschef Thomas Kreuzer in München. Sauter habe bereits öffent­lich Stellung genom­men. Er habe Sauter gebe­ten, im Zuge einer abso­lu­ten Transparenz die Summe und die Details zu nen­nen und sich von sei­ner anwalt­li­chen Schweigepflicht ent­bin­den zu lassen.

Sauter hat­te als Rechtsanwalt einen Vertrag zwi­schen einem Lieferanten und dem baye­ri­schen Gesundheitsministerium erstellt. In sei­ner Tätigkeit als Anwalt habe er den Vertrag auf­ge­setzt, an die Beteiligten geschickt und die­sen bespro­chen, „alles über mei­ne Kanzlei“, hat­te er zuletzt erklärt. „Von der öffent­li­chen Hand habe ich dafür kei­nen Cent bekom­men, ledig­lich aus dem Kreis des Lieferanten.“ Mit sei­ner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter habe das nichts zu tun gehabt, beton­te Sauter.«

Siehe auch t‑online.de: CSU-Politiker macht Geschäfte mit öffent­li­chen Aufträgen.

Stanford-Prof. nennt Lockdowns den "größten Fehler im Gesundheitswesen, den wir je gemacht haben"

Auf news​week​.com ist am 8.3. zu lesen:

»Dr. Jay Bhattacharya, Professor an der Stanford University Medical School, sag­te kürz­lich, die COVID-19-Lockdowns sei­en der "größ­te Fehler im Gesundheitswesen, den wir je gemacht haben … Der Schaden für die Menschen ist katastrophal."…

Bhattacharya..,. Co-Autor der Great Barrington Erklärung, einer Petition, die das Ende der COVID-19-Lockdowns for­dert, behaup­tet, dass sie "ver­hee­ren­de Auswirkungen auf die kurz- und lang­fri­sti­ge öffent­li­che Gesundheit produzieren."

Bis Montag hat die Great Barrington Erklärung Unterschriften von über 13,000 medi­zi­ni­schen und öffent­li­chen Gesundheitswissenschaftler erhal­ten sowie von mehr als 41,000 medi­zi­ni­schen Praktikern und min­de­stens 754,399 "besorg­ten Bürgern."«

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StGH: Regierung in Niedersachsen verstieß gegen Verfassung

Auf "Legal Tribune Online" ist am 9.3. zu lesen:

»Die Regierung in Niedersachsen muss­te den Landtag laut StGH über die geplan­ten Änderungen in den Corona-Verordnungen früh­zei­tig infor­mie­ren. Die "Eilbedürftigkeit der Corona-Krise" mache das nicht ent­behr­lich, son­dern gera­de erforderlich.

Die nie­der­säch­si­sche SPD/CDU-Landesregierung hat zu Beginn der Corona-Epidemie gegen ihre Informationspflicht dem Landtag gegen­über ver­sto­ßen. Das hat der Staatsgerichtshof (StGH) in Bückeburg am Dienstag geur­teilt und damit einem Antrag im Organstreitverfahren der Opposition statt­ge­ge­ben (Urt. v. 9.3.2021, Az. StGH 3/20). "Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht in erfor­der­li­chem Maße nach­ge­kom­men", sag­te der Präsident des Gerichtes, Thomas Smollich.

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OVG Saarland setzt Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug

Das Gericht teilt in einer Pressemitteilung vom 10.3. mit:

»Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat mit Beschluss vom 9.3.2021 den § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 6.3.2021 vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt (Az. 2 B 58/21).

Die Antragstellerin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen für IT-Technik auf 140 Quadratmetern. Der § 7 Abs. 3 Satz 7 VO-CP lässt inso­weit den Zutritt nur nach vor­he­ri­ger Terminvergabe und nur für einen Kunden sowie eine wei­te­re Person aus des­sen Hausstand pro 40 Quadratmeter zu. Bei den durch § 7 Abs. 3 Satz 2 VO-CP privilegier­ten Geschäftslokalen, zu denen nun­mehr auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte gehö­ren, sieht der Verordnungsgeber dage­gen nach dem § 4 Abs. 1 Satz 1 VO-CP eine Flächenuntergrenze von ledig­lich 15 qm Verkaufsfläche pro Person als infek­ti­ons­schutz­recht­lich unbe­denk­lich an.

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Schweizer Gesundheits-Behörde BAG warnt vor Verwendung von FFP2-Masken

»Atemschutzmaske (Filtering face pie­ce (FFP) bzw. FFP2- /FFP3-Maske oder z.B. N95- oder KN95-Maske)
Für den pri­va­ten Gebrauch emp­feh­len wir kei­ne Atemschutzmasken. Auch in der aktu­el­len Situation mit der Ausbreitung der neu­en Virusvarianten emp­feh­len wir momen­tan für den pri­va­ten Gebrauch kei­ne Atemschutzmasken, wie bei­spiels­wei­se FFP2-Masken. Atemschutzmasken wur­den zum Schutz vor Feinstaub bei bestimm­ten Arbeiten ent­wickelt und sind bei­spiels­wei­se für Pflegekräfte nur bei bestimm­ten, beson­ders ris­kan­ten Eingriffen emp­foh­len. Anpassungen die­ser Empfehlung kön­nen jedoch auf­grund der Situationsentwicklung und neu­er wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnisse nicht aus­ge­schlos­sen werden.

Bei Atemschutzmasken, wie FFP2-Masken, ist die Zuverlässigkeit schwer zu gewähr­lei­sten, da unter ande­rem die Handhabung und das kor­rek­te Tragen der Atemschutzmasken Schwierigkeiten dar­stel­len…«
https://​www​.bag​.admin​.ch/​b​a​g​/​d​e​/​h​o​m​e​/​k​r​a​n​k​h​e​i​t​e​n​/​a​u​s​b​r​u​e​c​h​e​-​e​p​i​d​e​m​i​e​n​-​p​a​n​d​e​m​i​e​n​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​a​u​s​b​r​u​e​c​h​e​-​e​p​i​d​e​m​i​e​n​/​n​o​v​e​l​-​c​o​v​/​m​a​s​k​e​n​.​h​tml

Darüber berich­tet auch am 6.3. tkp​.at.

Drosten ist "Manager des Jahres", findet ein "exklusiver Wirtschaftsclub"

Wie konn­te ich das übersehen?

»Berlin/Stuttgart, Januar 2021 – Die Thieme Fachzeitschrift „kma Klinik Management aktu­ell“ hat Professor Dr. med. Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie und Global Health an der Charité Universitätsmedizin Berlin, mit dem „Thieme Management Award 2020“ in der Kategorie „Manager des Jahres“ ausgezeichnet…

Bereits seit 2004 ver­gibt die „kma“ gemein­sam mit dem „cdgw – Club der Gesundheitswirtschaft“ die Auszeichnung zum „Manager des Jahres“ und wür­digt damit Persönlichkeiten, die auf ihrem Gebiet Ungewöhnliches lei­sten und sich durch beson­de­res Wirken auszeichnen.«
https://www.thieme.de/de/presse/thieme-management-award-2020–162617.htm

Wer saß in der Jury und wer ist die­ser "Club der Gesundheitswirtschaft"? Er beschreibt sich selbst so:

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Lohnt sich Impfen gegen „Corona“?

Ein Leser stellt unter die­sem Titel eine prä­gnan­te kur­ze Aufklärungsschrift zur Verfügung. Der Mitarbeiter einer Forschungseinrichtung hat nach­voll­zieh­ba­re Gründe, nicht nament­lich genannt zu werden.

In dem Papier, das voll­stän­dig hier als PDF gela­den wer­den kann, geht es um die­se Fragen:

»Für die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Impfung ist eine brei­te, fun­dier­te Informationsbasis not­wen­dig. Die offi­zi­el­len Verlautbarungen zu den Impfungen gegen SARS-CoV‑2 sind zur Genüge bekannt und ein­seh­bar. Dieses Dokument soll auf weni­ger bekann­te Sachverhalte auf­merk­sam machen und zur Diskussion und kri­ti­schen Recherche anregen.

Vor der Anwendung einer „Corona-Impfung“ (wie auch bei jedem andern Medikament) müssen fol­gen­de Fragen für jede Person indi­vi­du­ell geklärt werden:

        1. Welchen Nutzen hat die kon­kre­te Impfung
        2. Welche Risiken birgt die kon­kre­te Impfung?
        3. Welche Gefahr besteht ohne eine Impfung an Covid-19 zu erkran­ken und mit wel­chen Folgen?«