Verschwörungstheorie? Nein, Bill Gates ganz offiziell

Auf der offi­zi­el­len Seite von "Global Grand Challenges" der Bill & Melinda Gates Foundation ist zu lesen:

»Herstellung einer trans­ge­nen Mücke, die als flie­gen­de Spritze einen schüt­zen­den Impfstoff über den Speichel abge­ben soll
Professor Hiroyuki Matsuoka von der Jichi Medical University in Japan wird ver­su­chen, eine Mücke zu ent­wickeln, die ein Malaria-Impfprotein pro­du­zie­ren und in die Haut des Wirts abson­dern kann. Die Hoffnung ist, dass sol­che Mücken auch schüt­zen­de Impfstoffe gegen ande­re Infektionskrankheiten lie­fern könnten.

Mehr Informationen über Neue Wege zum Schutz vor Infektionskrankheiten (Runde 1)«

Und wir dis­ku­tie­ren noch über Freiwilligkeit bei Impfungen… Mehr war über das Projekt nicht zu erfah­ren. Wikipedia weiß, daß Matsuoka schon 2008 100.000 Dollar für das Projekt erhielt: "Wenn Matsuoka beweist, dass sei­ne Idee etwas taugt, hat er Anspruch auf wei­te­re 1 Million Dollar an Fördermitteln."

Bildungsministerin im Machtrausch

Bildredaktionen kön­nen gemein sein. Wenn eine SPD-Bildungsministerin sich in einen Machtrausch stei­gert, kommt das heraus:

https://www.n‑tv.de/politik/KMK-Vorsitzende-schliesst-Impfpflicht-nicht-aus-article22415370.html

»Millionen Menschen in Deutschland war­ten auf ihre Corona-Impfung. Doch die Politik wird sich nach Ansicht der Chefin der Kultusministerkonferenz auch mit der Frage befas­sen müs­sen, was folgt, wenn die Freiwilligkeit nicht groß genug ist. Für die SPD-Politikerin ist eine Debatte um eine Pflicht dann unausweichlich.

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Amtsgericht Ludwigsburg: Corona-Verordnung verfassungswidrig

Ein seit dem 9.2. rechts­kräf­ti­ges Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg (Az. 7 OWi 170 Js 112950/20) hat die Verfassungswidrigkeit der baden-würt­tem­ber­gi­schen Corona-Verordnung erklärt. Konkret ging es um den Fall einer Person, die

»sich mit ande­ren zu dritt in der Öffentlichkeit auf­ge­hal­ten und alko­ho­li­sche Getränke kon­su­miert [habe], wobei alle drei Personen in ver­schie­de­nen Haushalten leb­ten und auch nicht direkt mit­ein­an­der ver­wandt sei­en.«

Der Betroffene wur­de auf Kosten der Staatskasse frei­ge­spro­chen. Die Richterin führ­te u.a. aus:

»Der Betroffene war bereits aus recht­li­chen Gründen frei­zu­spre­chen, da § 3 CoronaVO BW in der Fassung vom 9.5.20 ver­fas­sungs­wid­rig und damit nich­tig ist.

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