Die Entstehungsgeschichte des Corona-Strategiepapiers aus dem Bundesministerium des Innern

Im letz­ten August wur­de hier mehr­fach über das einst gehei­me "Schockpapier" aus dem Innenministerium berich­tet. Zu den Inhalten aus­führ­lich hier, zu den Autoren hier und hier und noch ein­mal im Oktober hier. Die an ver­schie­de­nen Stellen auf­ge­regt im Netz gemel­de­ten Leaks brin­gen dazu wenig Neues.

Erhellend ist aber die Entstehungsgeschichte, die am 14.3. unter "Keine Verschwörungstheorie" auf frei​tag​.de erzählt wird. Der Autor Gunnar Jeschke faßt danach zusammen:

»Warum das kei­ne Verschwörung des BMI ist

Die Geheimniskrämerei des BMI und – über lan­ge Zeit des RKI – bezüg­lich die­ses Strategiepapiers ließ sinist­re Motive ver­mu­ten. Tatsächlich ist das Ganze aber vor allem des­halb pein­lich, weil es so medio­ker und inkon­si­stent ist. Die Zusammensetzung des Gremiums ist zufäl­lig, Experten aus ver­schie­de­nen rele­van­ten Gebieten feh­len, die Argumentation ist sprung­haft und auf nied­ri­gem Niveau und es fehlt an Daten, die selbst die­se Argumentation stüt­zen wür­den. Alles kommt aus der hoh­len Hand. Das stellt der Krisenantwort der Bundesregierung ein aus­ge­spro­che­nes Armutszeugnis aus.«

"Medioker" heißt übri­gens so viel wie "mit­tel­mä­ßig".

MV: Impfstoff von der Resterampe geht jetzt an HausärztInnen

Wenn irgend­wo im Land "Gipfel" statt­fin­den, wird man miß­trau­isch. In Mecklenburg-Vorpommern tag­te sie­ben Stunden lang ein "Impfgipfel". "Das Hauptproblem bleibt der feh­len­de Impfstoff", teilt ndr​.de am 14.3. mit. Die Norddeutschen sind kreativ:

»Falsch gela­ger­ter Impfstoff wird freigegeben
Nach Angaben Glawes kön­nen nun auch die 12.000 Impfdosen des Herstellers AstraZeneca ein­ge­setzt wer­den, die beim Transport zu kühl gela­gert und des­halb vor­sorg­lich zurück­ge­stellt wor­den waren. Prüfungen hät­ten erge­ben, dass die Wirksamkeit dadurch nicht beein­träch­tigt wurde.«

Harry Glawe (CDU) ist der Gesundheitsminister. Weitere Maßnahmen:

»Um mehr Menschen gegen das Coronavirus imp­fen zu kön­nen, sol­len im Nordosten die zurück­ge­hal­te­nen Dosen für die Zweitimpfung deut­lich redu­ziert und die Intervalle bis zur zwei­ten Impfung auf den maxi­mal mög­li­chen Zeitraum aus­ge­dehnt werden…

Infektionsschutz für Hausarztpraxen mit AstraZeneca-Impfstoff

Zudem sol­len alle impf­wil­li­gen Haus- und Ambulanzärzte vom 22. März an ins­ge­samt 15.000 Impfdosen des Herstellers AstraZeneca erhal­ten. Damit wer­de sicher­ge­stellt, dass bis zu dem für Mitte April geplan­ten all­ge­mei­nen Impfstart in den Arztpraxen Infektionsschutz besteht. "Wir wol­len, dass in dem Moment, wo der Bund die Impfdosen für die Ärzte frei­gibt, unse­re Ärzte selbst geimpft sind mit ihrem Praxispersonal. Und wenn dort Dosen übrig sind, dann kön­nen die Ärzte schon ihre schwer­sten Fälle imp­fen", so die Ministerpräsidentin. Seit Wochen läuft dazu bereits ein Modellprojekt im Landkreis Nordwestmecklenburg.«

Über die­ses seit dem 3.2. lau­fen­de Modellprojekt habe ich nichts in Erfahrung brin­gen kön­nen. Das läßt ver­mu­ten, daß der Plan wohl nicht auf­geht, wonach alle HausärztInnen und ihr Personal ab dem 22.3. geimpft sein sollen.

Dafür wird die Impfkampagne ein Konjunkturprogrämmchen:

»Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) kün­dig­te an, die Zahl der Mitarbeiter im Call-Center bereits von Montag an auf 300 zu verdoppeln.«

Ein Kind positiv (ohne Symptome) – 250 Personen in Quarantäne

Unter der irre­füh­ren­den Überschrift "Virusmutante legt Kindergarten in Ostfildern lahm" ist am 12.3. in der "Stuttgarter Zeitung" zu lesen:

»Weil in Kind mit einer Virus-Mutante infi­ziert ist, muss­te die Olga-Kita in Nellingen ihren Kindergarten-Bereich schlie­ßen. 250 Personen sind seit­her in Quarantäne.

Ostfildern – Am Georgii-Gymnasium in Esslingen wur­den jüngst bei­de Abschlussklassen kurz vor dem Abitur in Quarantäne geschickt. Jetzt traf es die evan­ge­li­sche Olga-Kindertagesstätte in Nellingen. Nur zwei von aktu­ell dem Landratsamt gemel­de­ten 29 Fällen, die bele­gen: Das Coronavirus legt auch im Landkreis Esslingen gro­ße Teile von Bildungs- und Betreuungsstätten lahm. Weil bei einem Kind in Nellingen die viel gefähr­li­che­re Mutante B117 dia­gno­sti­ziert wur­de, ist der gesam­te Kindergarten-Bereich des kirch­li­chen Einrichtung auf Anweisung des Gesundheitsamtes am Donnerstag ver­gan­ge­ner Woche geschlos­sen wor­den. Bis ein­schließ­lich Dienstag, 16. März, müs­sen Kinder und Eltern aus 40 Familien sowie die Familien von zehn Betreuerinnen, ins­ge­samt rund 250 Personen, in Quarantäne bleiben…

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"Nebenwirkungen treten nicht zwangsläufig nach einer Impfung auf"

Das scheint spek​trum​.de eine gute Nachricht zu sein.

»Während einer Pandemie muss man den Krankheitserreger auf der gan­zen Welt bekämp­fen. Dafür braucht es diver­se Maßnahmen, aber eben auch Impfstoffe. Letztlich ist jeder als sicher erwie­se­ne, effek­tiv wirk­sa­me Impfstoff bes­ser als kein Impfstoff. Nebenwirkungen tre­ten nicht zwangs­läu­fig nach einer Impfung mit den bis­lang in der EU zuge­las­se­nen Impfstoffen auf… Nicht halt­bar ist die Behauptung, an der Corona-Impfung sei­en bereits Menschen gestor­ben. Bislang ist kein ursäch­li­cher Zusammenhang zwi­schen einem Todesfall und einer Covid-19-Impfung nachgewiesen.«

Das Magazin sieht sich auf­ge­ru­fen, vor allem den Ruf von AstraZeneca wiederherzustellen:

»Vor allem AZD1222 von AstraZeneca ist unbe­liebt. Eine ver­wir­ren­de bis feh­ler­haf­te Berichterstattung über die Wirksamkeit und Nebenwirkungen hat dazu bei­getra­gen. Dabei ist der AstraZeneca-Impfstoff solide…

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Ignoranz beim Paul-Ehrlich-Institut

Immer mehr Länder set­zen die Impfung mit dem Stoff von AstraZeneca aus. Für das in der BRD zustän­di­ge Paul-Ehrlich-Institut heißt die Devise dage­gen "Aussitzen statt Aussetzen". Über Nebenwirkungen der Impfungen infor­miert das Institut in "Sicherheitsberichten" (mehr oder weni­ger). Bis Ende Januar gab es die­se Berichte wöchent­lich, für den Februar wur­den nur zwei erstellt, der letz­te davon erschien am 4.3. Trotz der besorg­nis­er­re­gen­den Zwischenfälle soll der näch­ste Sicherheitsbericht erst am 18.3. erfolgen.

Was für das PEI "kei­ne beson­de­ren Auffälligkeiten" sind, wird nicht nur in Norwegen völ­lig anders bewertet:

»Oslo. In Norwegen sind bei drei jun­gen Menschen Blutgerinnsel bezie­hungs­wei­se Hirnblutungen auf­ge­tre­ten, nach­dem sie mit dem Impfstoff des Unternehmens Astrazeneca geimpft wor­den sind. Wie die nor­we­gi­sche Gesundheitsbehörde Folkehelseinstitutt am Samstag mit­teil­te, arbei­ten alle drei im Gesundheitswesen.

Es wer­de nun unter­sucht, ob es einen Zusammenhang zwi­schen der Impfung und dem Blutgerinnsel gibt. „So etwas ist sehr sel­ten, aber sehr ernst“, sag­te Steinar Madsen von der Arzneimittelbehörde dem Norwegischen Rundfunk NRK.

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VG Hamburg: Eilantrag gegen die Maskenpflicht beim Laufen/Joggen erfolgreich

»Das Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 9, [hat] am 11. März 2021… beschlossen: 

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einst­wei­li­gen Anordnung vor­läu­fig ver­pflich­tet, Verstöße des Antragstellers gegen die sich aus § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 30 – 33, 35 – 37, 48–51 i.V.m. § 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO erge­ben­de Maskenpflicht beim Laufen/Joggen an den dort genann­ten Orten sank­ti­ons­frei zu dul­den. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin…

Mit dem Ziel der Eindämmung der wei­te­ren Ausbreitung von COVID-19 dient die Maskenpflicht zwar einem legi­ti­men Zweck. Zur Förderung die­ses Zwecks dürf­te die Regelung wohl auch geeig­net sein. Denn nach Einschätzung des Robert Koch Instituts ist der Hauptübertragungsweg des SARS-Cov-2-Virus die respi­ra­to­ri­sche Aufnahme virus­hal­ti­ger Partikel…

Es ist aller­dings nicht ersicht­lich, wes­halb die kon­kre­te Ausgestaltung der Maskenpflicht in § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 30 – 33, 35 – 37, 48–51 i.V.m. § 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO an den dort genann­ten Orten erfor­der­lich sein soll…«
https://justiz.hamburg.de/contentblob/14961776/28ccb53945e50f72aeff7655d9fe1097/data/9‑e-920–21-beschluss-vom-11–3‑21.pdf

Düren: Eilantrag gegen Verweilverbot und Maskenpflicht in der Innenstadt erneut erfolgreich

Das teilt das VG Aachen am 12.3. mit:

»Mit – den Beteiligten heu­te zuge­stell­tem – Beschluss vom 11. März 2021 hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen einem Eilantrag statt­ge­ge­ben, mit dem der Antragsteller die Anordnungen einer gene­rel­len Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt und eines Verweilverbots in den inner­städ­ti­schen Parks und Grünanlagen ange­grif­fen hat. Bereits mit Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021 hat­te die Stadt Düren für den Bereich der Dürener Innenstadt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) täg­lich von 6 Uhr bis 20 Uhr ange­ord­net. Gegen die­se Anordnung hat­te sich der Antragsteller mit Erfolg in einem gericht­li­chen Eilverfahren gewandt (6 L 82/21).

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Ramelow: Thüringen fürst!

»Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich dafür aus­ge­spro­chen, Impfdosen aus einem EU-Sonderkontingent in die Corona-Hotspot-Landkreise Deutschlands zu ver­tei­len. Er gehe davon aus, dass die Impfdosen aus die­sem Kontingent bun­des­weit nur an Landkreise ver­teilt wer­den, deren Corona-Inzidenzwert bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lie­ge, sag­te Ramelow der dpa. Er habe über die­ses Thema mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gespro­chen. "Ich ver­ste­he die EU so, dass damit eine Sonderimpfung gemacht wer­den soll, wo hohe Belastungen sind", sag­te Ramelow.

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Auch Irland setzt Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff aus

»Nach Dänemark, Norwegen, Island und Bulgarien pau­siert jetzt auch Irland vor­erst mit der Verabreichung des Impfstoffs von AstraZeneca. Hintergrund ist die Sorge um schwe­re Nebenwirkungen. Vom iri­schen Gesundheitsministerium heißt es, es han­de­le sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die nach einem Bericht der nor­we­gi­schen Arzneimittelbehörde über vier neue Fälle von Blutgerinnseln bei Geimpften ergrif­fen wor­den sei.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hal­ten den Impfstoff wei­ter­hin für sicher.«
tages​schau​.de

Siehe auch Weitere Länder set­zen Impfung mit AstraZeneca aus.

Lockdown-Urteil: Stuttgarter Richter stellt Verfassungsmäßigkeit von Verboten infrage

Das berich­tet focus​.de am 13.3.:

»Im Kampf gegen die Pandemie greift der Staat tief in die Freiheitsrechte der Bürger ein, für vie­le bedeu­ten die Maßnahmen zum Infektionsschutz eine Art Berufsverbot. Ein Musiker klag­te vor dem Landgericht Stuttgart auf Entschädigung – und ver­lor. Doch die FOCUS Online vor­lie­gen­de Urteilsbegründung lässt aufhorchen…

Ganz am Ende der Urteilsbegründung, auf Seite 13, löst sich der Stuttgarter Richter vom kon­kre­ten Streitfall und stellt all­ge­mei­ne Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit von Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes an. Dieser Paragraf ermäch­tigt die Behörden, zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten „Veranstaltungen oder son­sti­ge Ansammlungen von Menschen zu beschrän­ken oder verbieten“…

Zweifel an Verhältnismäßigkeit bestimm­ter Maßnahmen
Das Landgericht Stuttgart schreibt: Sofern in der Rechtsliteratur „Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der hier in Rede ste­hen­den Maßnahme gel­tend gemacht wür­den und dabei ein Verstoß gegen Artikel 80 des Grundgesetzes ange­mahnt wer­de, kön­ne „man die­se Auffassung durch­aus teilen“.

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