Das sieht jedenfalls ein Artikel vom 19.3. auf faz.net mit dem Titel "SCHLIESSUNG DER KULTURBETRIEBE: Begehen die Länder einen Rechtsbruch?" so.
»Jetzt könnte Bewegung in den Stillstand des Kulturbetriebs dieses Landes kommen – und zwar mit juristischen Mitteln. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) macht in ihrer neuesten Pressemitteilung einen Befund publik, der es in sich hat. Offenbar verstoßen sämtliche sechzehn Landesverordnungen zum Infektionsschutz gegen die am 18.November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes…
Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV und versierter Jurist, weist nun darauf hin, dass eine Grundrechtsabwägung in den Landesinfektionsschutzverordnungen nicht stattfinde. Die sechzehn Verordnungen begnügen sich sämtlich damit, die Schließungen von Theatern, Opernhäusern und Konzertsälen als eigenen Bereich aufzulisten. Nach der Argumentation von Mertens, der weitere Juristen konsultiert hat, wären die Länder aber dazu verpflichtet, in den Begründungen zu den Verordnungen eine Grundrechtsabwägung schriftlich zu fixieren…
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