Zeit des Burgfriedens zwischen Kulturbetrieb und Politik vorbei?

Das sieht jeden­falls ein Artikel vom 19.3. auf faz​.net mit dem Titel "SCHLIESSUNG DER KULTURBETRIEBE: Begehen die Länder einen Rechtsbruch?" so.

»Jetzt könn­te Bewegung in den Stillstand des Kulturbetriebs die­ses Landes kom­men – und zwar mit juri­sti­schen Mitteln. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) macht in ihrer neue­sten Pressemitteilung einen Befund publik, der es in sich hat. Offenbar ver­sto­ßen sämt­li­che sech­zehn Landesverordnungen zum Infektionsschutz gegen die am 18.November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlos­se­ne Neufassung des Infektionsschutzgesetzes…

Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV und ver­sier­ter Jurist, weist nun dar­auf hin, dass eine Grundrechtsabwägung in den Landesinfektionsschutzverordnungen nicht statt­fin­de. Die sech­zehn Verordnungen begnü­gen sich sämt­lich damit, die Schließungen von Theatern, Opernhäusern und Konzertsälen als eige­nen Bereich auf­zu­li­sten. Nach der Argumentation von Mertens, der wei­te­re Juristen kon­sul­tiert hat, wären die Länder aber dazu ver­pflich­tet, in den Begründungen zu den Verordnungen eine Grundrechtsabwägung schrift­lich zu fixieren…

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Nebenwirkung Vertrauensschwund

Wäre der "Spiegel"-Artikel nicht 2018 erschie­nen, könn­te man den­ken, er bezö­ge sich auf die heu­ti­ge Situation. "Nebenwirkung Vertrauensschwund" war er über­schrie­ben. Es wur­de ausgeführt:

»Rückblickend war die Schweinegrippe-Pandemie in Wahrheit eher eine welt­wei­te Massenhysterie. Heute kann man kaum noch glau­ben, dass alles wirk­lich so pas­siert ist, wie es pas­siert ist. Kann nicht fas­sen, dass nie­mand irgend­wann auf den Tisch gehau­en und gesagt hat: "Leute, jetzt wacht doch mal auf!"

Notfalls handschriftlich

Wir wol­len, dass die bewähr­te deut­sche Gründlichkeit um mehr Flexibilität ergänzt wird.“ So zitiert bild​.de die Kanzlerin heu­te. Wie das aus­sieht, ist auf faz​.net ist zu lesen:

»Für die Impflinge hat­ten Spahn und die Gesundheitsminister der Länder zuvor beschlos­sen, die Aufklärungsbögen mit Warnhinweisen zu ver­se­hen – not­falls hand­schrift­lich. Aus den Kommunen kamen Meldungen, dass die Impfzentren die Injektionen mit Astra-Zeneca am Freitag tat­säch­lich wie­der­auf­ge­nom­men hat­ten. Die ver­ab­re­de­ten Termine wür­den ein­ge­hal­ten. Die aus­ge­setz­ten Impfungen sei­en zwi­schen Montag und Donnerstag zumeist durch ande­re Vakzinen ersetzt worden…

Die Priorisierung gilt auch in den Praxen als „Grundlage, die fle­xi­bel anzu­wen­den ist“. Das ist ein Kompromiss, um Bayern ent­ge­gen­zu­kom­men, das die Priorisierung zunächst nur als „Empfehlung“ ver­stan­den haben woll­te. Bei der Vorstellung der Ergebnisse sag­te Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), mit­tels die­ser Regelung sei es zum Beispiel ein­fa­cher, nicht genutz­te Dosen am Abend fle­xi­bel weiterzuverimpfen.«

Es gibt gute Gründe anzu­neh­men, daß die "Weiterverimpfung" trotz lascher Priorisierung an den Herstellern schei­tern wird. Also kei­ne Panik!

Kein ursächlicher Zusammenhang

»Impf-Rekord in Großbritannien
Großbritannien hat an einem Tag 660 276 Menschen gegen das Corona-Virus geimpft und damit so vie­le wie an kei­nem ein­zi­gen Tag zuvor. Wie aus offi­zi­el­len Daten her­vor­geht, haben ins­ge­samt 26,3 Millionen Briten bereits eine Impf-Dosis erhal­ten. Großbritannien hat damit in etwa die Hälfte aller Erwachsenen zumin­dest ein­mal geimpft. Für Freitag wur­den 101 wei­te­re Corona-Tote und 4802 Infektionen gemel­det
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/corona-news-im-live-ticker-alle-nachrichten-zu-covid-19–74564162.bild.html

(Hervorhebungen nicht im Original.)

Paul-Ehrlich-Institut hat viel zu tun

Schließlich muß­ten die 13 Meldungen ("Stand Donnerstagmittag") "über das ver­ein­zel­te Auftreten von Hirnvenenthrombosen bei Menschen, die weni­ge Tage zuvor den Impfstoff des bri­tisch-schwe­di­schen Herstellers gegen COVID-19 erhal­ten hat­ten", geprüft wer­den. Man muß des­halb verstehen:

»Der für den 18. März 2021 ange­kün­dig­te Sicherheitsbericht zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen mit den zuge­las­se­nen COVID-19-Impfstoffen wird vor­aus­sicht­lich in der kom­men­den Woche (22.03.2021 bis 26.03.2021) erschei­nen. Unsere Expertinnen und Experten sind aktu­ell vor­ran­gig in die Bewertung von Verdachtsfallmeldungen sowie in die Arbeit des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment CommitteePRAC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines AgencyEMA) invol­viert. Wir bit­ten Sie dafür um Ihr Verständnis und wer­den an die­ser Stelle
(www​.pei​.de/​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​m​p​f​s​t​o​ffe) über die Veröffentlichung infor­mie­ren, sobald wir einen kon­kre­ten Termin nen­nen können.«
https://​www​.pei​.de/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​d​o​s​s​i​e​r​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​i​n​h​a​l​t​.​h​t​m​l​?​c​m​s​_​p​o​s=5

Panne: Nicht-Getestete erhielten in Duisburg Testergebnis

»Duisburg (dpa/lnw) – In Duisburg haben Menschen ein Corona-Testergebnis erhal­ten, obwohl sie noch gar nicht gete­stet waren. Auf Grund eines Anwenderfehlers sei es zu einer Übermittlung von feh­ler­haf­ten Testergebnissen gekom­men, teil­te die Feuerwehr am Samstag mit.

Betroffene sol­len die Nachricht ignorieren
Betroffene wur­den gebe­ten, an ihrem ver­ein­bar­tem Test-Termin fest­zu­hal­ten und die Nachricht zu igno­rie­ren. Es wer­de mit Hochdruck an der Behebung des Problems gear­bei­tet. Dennoch kön­ne es mit­un­ter zu län­ge­ren Wartezeiten an den Teststellen kom­men.«

Das ist zu lesen auf welt​.de mit Datum 15.3.

Siehe auch Duisburg ver­gibt Impfstoff per SMS und Dolles aussem Pott.

Razzia in einem Lübecker Corona-Testzentrum

»In Lübeck haben Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag die Räume eines Corona-Test-Anbieters durch­sucht. Möglicherweise wur­den dort Befunde von PCR-Tests gefälscht.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren ein­ge­lei­tet. Der Vorwurf der Ermittler: gewerbs­mä­ßi­ger Betrug. Das Testzentrum in der Lübecker Altstadt soll PCR-Tests für 120 Euro ver­kauft haben. Die Abstriche sol­len aber laut Staatsanwaltschaft gar nicht unter­sucht wor­den sein oder wenn, dann nicht ord­nungs­ge­mäß. Unterschrieben wur­den die Bescheinigungen laut Staatsanwaltschaft von einer Mitarbeiterin mit einem Doktortitel, pro­mo­viert hat sie aller­dings nicht.

Erst seit knapp zehn Tagen betreibt eine Berliner Firma das Testzentrum in der Lübecker Altstadt. Vor allem für Gratis-Schnelltests, die allen Bürgern nun ein­mal pro Woche zuste­hen. Daneben waren auch PCR-Labortests im Angebot, zum Beispiel für Reisen ins Ausland.

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