Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter

Das Imperium schlägt zurück.

»Die einst­wei­li­ge Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen hat für den zustän­di­gen Richter am Amtsgericht Weimar womög­lich Konsequenzen. Es sei­en drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung ein­ge­gan­gen, bestä­tig­te die Staatsanwaltschaft Erfurt dem SPIEGEL. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.

Ein Familienrichter hat­te am Montag der Klage einer Mutter statt­ge­ge­ben

Begründet hat­te der Einzelrichter die­sen Schritt auf fast 200 Seiten mit­hil­fe zwei­fel­haf­ter Belege. Demzufolge ergibt sich aus den Hygieneregeln eine Kindeswohlgefährdung. Sogenannte Querdenker und Coronaleugner hat­ten den Gerichtsbeschluss gefei­ert. Verfassungsrechtler hat­ten dage­gen Zweifel geäu­ßert, ob der Amtsrichter über­haupt zu einer solch pau­scha­len Anordnung für alle Schülerinnen und Schüler an den betrof­fe­nen Schulen befugt war…

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Stat. Bundesamt: Sterbefallzahlen im März 2021 11 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre

»Pressemitteilung Nr. 185 vom 13. April 2021

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im März 2021 in Deutschland 81 359 Menschen gestor­ben. Diese Zahl liegt 11 % oder 9 714 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für die­sen Monat. In der 13. Kalenderwoche (vom 29. März bis 4. April) 2021 lagen die Sterbefallzahlen 6 % oder 1 077 Fälle unter dem Vierjahresdurchschnitt für die­se Woche. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vor­läu­fi­gen Sterbefallzahlen her­vor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvoll­stän­di­ger Meldungen kön­nen die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland sehr aktu­ell ver­öf­fent­licht werden…

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht wei­ter zurück 

Ein Vergleich der gesam­ten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemel­de­ten COVID-19-Todesfälle ist der­zeit bis ein­schließ­lich der 11. Kalenderwoche 2021 (15. bis 21. März) mög­lich. In die­ser drit­ten Märzwoche gab es laut dem RKI 954 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegen­über der Vorwoche um 140 Fälle gesun­ken. Die gesam­ten Sterbefallzahlen lagen in der 11. Kalenderwoche 2 471 Fälle bezie­hungs­wei­se 12 % unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre.«
desta​tis​.de

US-Behörden empfehlen Stopp von J&J‑Impfungen

Ob unser Paul-Ehrlich-Institut und die RKI-Impfkommission igno­rie­ren wer­den, was selbst phar­ma­freund­li­che US-Behörden zuge­ben müssen?
n‑tv.de berich­tet am 13.4.:

»Droht ein neu­er­li­cher Rückschlag der Impfkampagne gegen das Coronavirus? Nach dem Vektorimpfstoff von Astrazeneca tre­ten nun auch bei dem Vakzin von Johnson & Johnson ver­mehrt Thrombosen auf. Die US-Behörden FDA und CDC wol­len Einzelfälle prü­fen und emp­feh­len eine Impf-"Pause".

Zwei US-Behörden haben eine Aussetzung der Impfungen mit dem Corona-Vakzin von Johnson & Johnson emp­foh­len. Die Arzneimittelbehörde FDA und die Gesundheitsbehörde CDC ver­wie­sen in ihrer Empfehlung auf eine lau­fen­de Untersuchung zu sechs Fällen von sel­te­nen Blutgerinnseln, die nach Impfungen mit dem Produkt des US-Pharmakonzerns gemel­det wur­den. Bis zum Abschluss der Untersuchung wer­de "vor­sichts­hal­ber" eine "Pause" bei den Impfungen empfohlen.

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Weiterer Landrat klagt gegen eigene Verordnung – und scheitert zunächst

Wie schon zuvor der Landrat im Eifelkreis (s. Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unter­liegt im Eilverfahren) war auch sein Kollege im Rhein-Hunsrück-Kreis zunächst erfolg­los, wie swr​.de am 13.4. berichtet:

»Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr, hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Niederlage erlit­ten. Er hat­te gegen die eige­nen Corona-Maßnahmen geklagt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nach Angaben eines Sprechers den Eilantrag von Landrat Marlon Bröhr (CDU) abge­lehnt. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Bröhr hat­te als Privatperson Widerspruch gegen die nächt­li­che Ausgangssperre ein­ge­legt, die er selbst als Landrat ver­fügt hat­te. Bröhr war nach eige­ner Aussage vom rhein­land-pfäl­zi­schen Gesundheitsministerium zu der Ausgangssperre ver­pflich­tet wor­den, weil in sei­nem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die Grenze von 100 über­schrit­ten hatte.

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Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht ist Kindeswohlgefährdung

»Amtsgericht Weilheim i.OB
Abteilung für Familiensachen
Az.: 2 F 192/21
In der Familiensache K. – Betroffene
Verfahrensbeistand: Rechtsanwalt T. 

wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einst­wei­li­ge Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne münd­li­che Verhandlung fol­gen­der Beschluss

      1. Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stell­ver­tre­ten­den Schulleiterin, wird ange­wie­sen, es zu unter­las­sen gegen­über der Betroffenen die Anordnung zu tref­fen, auf dem Schulgelände eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. 
      2. Der unter Ziff. 1 genann­ten Schulleitung wird ver­bo­ten, auf­grund der unter Ziff. 1 getrof­fe­nen Anordnung gegen­über der Betroffenen Maßnahmen zu ergrei­fen, die die­se gegen­über den Mitschülern ungleich behan­deln, bei­spiels­wei­se das Kind auf­grund der obi­gen Anordnung vom Klassenverband zu iso­lie­ren oder vom Unterricht aus­zu­schlie­ßen oder sei­nen Sitzplatz mit beson­de­ren Vorrichtungen zu versehen. 
      3. Die sofor­ti­ge Wirksamkeit wird angeordnet. 
      4. Kosten wer­den nicht erho­ben, außer­ge­richt­li­che Kosten wer­den nicht erstattet. 
      5. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.«

Der gesam­te Text hier. Auch hier zunächst der Disclaimer: Da der Beschluß noch nicht offi­zi­ell ver­öf­fent­licht wur­de, kann ich die Information nicht veri­fi­zie­ren. Update: Inzwischen berich­tet auch sued​deut​sche​.de über den Fall.

Corona-Forschung: Geimpfte infizieren sich häufiger mit südafrikanischer Variante als Ungeimpfte

Das ist am 13.4. auf fr​.de zu lesen:

»Tel Aviv – Schützen die vor­han­de­nen Impfstoffe auch vor einer Infektion mit Virusmutanten? Für die bri­ti­sche Variante B.1.1.7, die in vie­len Ländern und auch in Deutschland den „Wildtypus“ von Sars-CoV‑2 fast kom­plett ver­drängt hat, scheint das zu gel­ten; mit allen­falls klei­nen Einbußen bei der Wirksamkeit. Anders sieht es bei der erst­mals in Südafrika auf­ge­tauch­ten Variante B.1.351 aus.

Dazu kom­men schlech­te Nachrichten aus Israel: Laut einer aktu­el­len Studie der Universität Tel Aviv und der Clalit Healthcare Organisation – der größ­ten Krankenkasse in Israel – haben sich Geimpfte acht­mal so häu­fig wie Ungeimpfte mit der süd­afri­ka­ni­schen Variante ange­steckt. Allerdings han­delt es sich ins­ge­samt um nur sehr gerin­ge Zahlen, da die­ser Virusstamm in Israel kaum ver­brei­tet ist, 90 Prozent der Infektionen gehen dort auf die bri­ti­sche Variante zurück. Die Studie wur­de bis­lang nur pre­print auf medRxiV ver­öf­fent­licht und noch nicht begutachtet.

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Entwurf des Epidem-Lage-Gesetzes

Auf welt​.de wird heu­te der "Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite" ver­öf­fent­licht. Dem Entwurf bei­gelegt ist ein "Sprechzettel für den Regierungssprecher". Dort heißt es:

      • »Der Gesetzesentwurf dient der Fortentwicklung durch die bis­he­ri­gen Bevölkerungsschutzgesetze ein­ge­führ­ten pan­de­mie­be­ding­ten Regelungen. Die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV‑2 hat seit Beginn des Jahres 2021 zusätz­lich an Dynamik gewon­nen. Um der staat­li­chen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu ent­spre­chen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicher­zu­stel­len, ist es erfor­der­lich, eine bun­des­ge­setz­li­che Grundlage zu schaf­fen, um sicher­zu­stel­len, dass bei einem inten­si­ven Infektionsgeschehen hin­rei­chend weit­ge­hen­de Schutzmaßnahmen ergrif­fen werden.
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Streeck: Ausgangssperre feuert Infektionsgeschehen an

»Zweifel am Sinn der Ausgangssperre äußert zuletzt der Virologe Hendrik Streeck. „Dadurch feu­ern wir das Infektionsgeschehen wei­ter an“, sag­te Streeck in dem Videocast „19 – die Chefvisite“. Aktuell infi­zier­ten sich laut Robert Koch-Institut vor allem sozi­al Schwache in beeng­ten Wohnverhältnissen – eine Stadtteil-Studie von der Hamburger Gesundheitsbehörde, die in der ver­gan­ge­nen Woche publik wur­de, zeig­te die­sen Befund eben­falls auf. Bei einer Ausgangssperre „kön­nen die sich nicht coro­na-kon­form aus dem Weg gehen“, so Streeck wei­ter. Seine Forderung: „Wir schaf­fen siche­re Bereiche drau­ßen, wo die Menschen sich tref­fen kön­nen, anstatt sie wei­ter zusam­men­zu­drän­gen.“ Dazu könn­te auch die aus sei­ner Sicht risi­ko­ar­me Außengastronomie gehö­ren, die von Montag an in gro­ßen Teilen Schleswig-Holsteins wie­der öff­nen darf.«

Das ist zu lesen am 11.4. auf welt​.de, und auch eine Bestätigung aus Hamburg, wo bereits Ausgangssperren gelten:

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Covid-Genesene: Nach Impfung 10 Tage hohes Fieber, Symptome wie bei Covid

Eingebettet in das Thema "Long Covid im Sport" war am 11.4. auf deutsch​land​funk​.de zu erfah­ren, wie eine im August an Covid erkrank­te Extremsportlerin ihre Impfung mit AstraZeneca ver­kraf­ten muß­te. Die Frage, war­um die 26-Jährige nach über­stan­de­ner Krankheit geimpft wur­de, wird nicht rich­tig deut­lich. Sie gehört einer prio­ri­sier­ten Berufsgruppe an.

Erschreckend ist die Schilderung der "Nebenwirkungen": 10 Tage hohes Fieber, in der Spitze 40,7 Grad. "Ich hat­te alles mög­li­che an Symptomen, was ich damals aktu­ell im Sommer hatte."

Noch erschrecken­der: Sie wird sich auch ein zwei­tes Mal imp­fen las­sen, "egal, mit was". Sie emp­fiehlt das allen Menschen. Irgendwelche Einwände des Sportmediziners Professor Wilhelm Bloch von der Deutschen Sporthochschule Köln? Im Gegenteil.

Quelle: deutsch​land​funk​.de