Auf dem Rechtsportal (im Sinne von Justiz) lto.de ist am 7.5. zu lesen, für wen die "zurückgegebenen Freiheitsrechte" gelten:
»…In der Berichterstattung über die Ausnahmeverordnung ist meist von "Geimpften und Genesenen" die Rede, ohne näher zu erläutern, wer hiermit genau gemeint ist. Tatsächlich ist die bedachte Gruppe deutlich kleiner als es zunächst den Anschein hat. Gemeint sind nicht alle 26,2 Millionen Menschen, die zumindest eine erste Covid-Impfung erhalten haben und auch nicht alle 3,4 Millionen, die sich bereits einmal mit Covid infiziert hatten. „Die Gruppe ist kleiner, als viele denken“ weiterlesen