Die Dissertation von Christian Drosten wurde 2020 veröffentlicht. Sie soll allerdings 2003 entstanden sein. Zahllose Ungereimtheiten finden sich in den Stellungnahmen der Goethe-Universität zu diesem Thema. Kann es sein, daß einige Widersprüche sich auflösen lassen?
Die bei Abgabe der Dissertationsschrift gültige Promotionsordnung legte Regeln fest, wie Titelblatt und "Schriftliche Erklärung" zu gestalten sind. An mehreren Stellen weicht Drosten davon ab. So gibt es den Begriff "Inaugural-Dissertation" dort nicht, ebenso wenig eine "Ehrenwörtliche Erklärung". Eine auf Seite 2 vorgenommene Auflistung der Prüfer entspricht auch nicht den Vorgaben. „Drosten-Dissertation: Wird er entlastet?“ weiterlesen