Das empfiehlt RA Ralf Ludwig:
»Ich halte 2G und 3G für verfassungswidrig.
Niemand darf gesunde Menschen in ihrer Freiheit beschränken.
Selbst kranke Menschen dürfen zur Vorbeugung nur dann in ihrer Freiheit beschränkt werden, wenn der Staat nachweist, dass es keine milderen Mittel gibt und der Staat nachweisen kann, für die Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen alles ihm mögliche getan zu haben und dennoch eine erhebliche Gefahr für das bundesweite Gesundheitssystem besteht.
Eine solche Situation hat noch nie bestanden und ist auch nicht in Entferntesten absehbar. „"Regel nicht akzeptieren und die sogenannten Opportunitätskosten nach oben treiben"“ weiterlesen