Corona: Intensivbetten-Belegung am Schwellenwert

Schön ist es, wenn die Medien ihren Alarmismus gleich selbst wider­le­gen, so wie ndr​.de am 31.10. unter genann­tem Titel:

»Die Corona-Lage in Niedersachsen ver­schlech­tert sich – lang­sam, aber ste­tig. Jetzt hat der wich­ti­ge Indikator "Intensivbettenbelegung" den Schwellenwert von 5 erreicht.

Der Wert beschreibt, wie viel Prozent der zur Verfügung ste­hen­den Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patientinnen und ‑Patienten belegt ist. Steigt der Wert wei­ter und über­schrei­tet 5 Prozent, ist die erste Warnstufe erreicht.« „Corona: Intensivbetten-Belegung am Schwellenwert“ weiterlesen

Wird das aufgearbeitet?

buend​nis​-land​tag​-abbe​ru​fen​.de

Diese Frage ist ohne Häme oder Besserwisserei gemeint. "Auch wenn wir das Ziel, eine Million Mitbürger zu mobi­li­sie­ren, nicht errei­chen konn­ten, haben vie­le Mitbürger Zivilcourage gezeigt und sich für das Volksbegehren ein­ge­tra­gen." Da wird mehr kom­men müs­sen, um mit Einschätzungen wie der auf augs​bur​ger​-all​ge​mei​ne​.de vom 28.10. umge­hen zu kön­nen: „Wird das auf­ge­ar­bei­tet?“ weiterlesen

Auf Grund des § 2 Satz 1 und 2 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes vom 1. Februar 2021 (GVBl. S. 102) und § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),

das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geän­dert wor­den ist, sowie § 11 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) ver­ord­net der Senat am 26.10.2021:
ber​lin​.de

Von wegen! Wer sich dafür inter­es­siert, möge sel­ber lesen. In Berlin tut das kein Schwein. Das gab es hier schon im April 2020: „Auf Grund des § 2 Satz 1 und 2 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes vom 1. Februar 2021 (GVBl. S. 102) und § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),“ weiterlesen