»Nach Meinung von Heiner Scheffold (parteilos), dem Landrat des Alb-Donau-Kreises, darf die Impfung nicht mehr Grundlage für Berufsverbote in Gesundheitseinrichtungen sein. Derzeit verfügbare Corona-Impfstoffe würden zwar vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen, dennoch könne das Virus auch durch Geimpfte übertragen werden, so Scheffold. Der Landrat ist gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft…
Scheffold spricht sich deshalb in der derzeitigen Lage für eine gesetzliche Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus und erwartet vom Bund, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich durchgeführt wird. Zudem sei der Verwaltungsaufwand bei der Überprüfung der Impfpflicht nicht mehr zu rechtfertigen…«
swr.de (11.4.)