In einer Pressemitteilung vom 1.7. des Bayerischen Gesundheitsministeriums heißt es:
»Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September 2022 vorzeitig aufzuheben. Der Minister sagte am Freitag in München: „Ab dem 1. Oktober ändert sich die Definition, wer als vollständig geimpft gilt – und das hat auch weitreichende Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Denn: Ab dann gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz. Derzeit, also bis zum 30. September 2022, sind nur zwei Nachweise nötig.“ „Holetschek fordert Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 30. September“ weiterlesen