Das Hessische Landesarbeitsgericht ist völlig unabhängig. Jedenfalls von Wissenschaft

»Unge­impfte Pfleger haben kei­nen Anspruch auf Beschäftigung
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat ent­schie­den, dass die Heimleitung unge­impf­te Pfleger, trotz Arbeitsvertrag, nicht ein­set­zen muss. Die bei­den Kläger schei­ter­ten mit ihren Eilanträgen nun auch vor dem LAG in Frankfurt am Main (Urt. v. 11.08.2022, Az. 5 SaGa 728/22, u.a.)…

Bei der Abwägung der Interessen habe die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer frei­stel­len dür­fen. Das schüt­zens­wer­te Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu wer­den, über­wie­ge das Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit aus­üben zu können.

Die Eilverfahren sind nun rechts­kräf­tig.«
lto​.de (12.8.)

Man akzep­tiert noch nicht ein­mal das RKI: „Das Hessische Landesarbeitsgericht ist völ­lig unab­hän­gig. Jedenfalls von Wissenschaft“ weiterlesen