»Ungeimpfte Pfleger haben keinen Anspruch auf Beschäftigung
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass die Heimleitung ungeimpfte Pfleger, trotz Arbeitsvertrag, nicht einsetzen muss. Die beiden Kläger scheiterten mit ihren Eilanträgen nun auch vor dem LAG in Frankfurt am Main (Urt. v. 11.08.2022, Az. 5 SaGa 728/22, u.a.)…
Bei der Abwägung der Interessen habe die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer freistellen dürfen. Das schützenswerte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu werden, überwiege das Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit ausüben zu können.
Die Eilverfahren sind nun rechtskräftig.«
lto.de (12.8.)
Man akzeptiert noch nicht einmal das RKI: „Das Hessische Landesarbeitsgericht ist völlig unabhängig. Jedenfalls von Wissenschaft“ weiterlesen