Unter dieser Überschrift einer dpa-Meldung vom 10.1.23 ist nichts über Berufsverbote zu lesen, wie sie für die Ausstellung von Masken-Attesten ausgesprochen werden. Auch diese Passage ist gewiß nicht falsch, aber eher ungewöhnlich: "Der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg zufolge gelten [die Verurteilten] bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig." Die Opfer hatten "keinen Anspruch auf eine Impfung".
»Nürnberg – Zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin sollen in Zeiten knappen Impfstoffs in Deutschland Impfaktionen für die Beschäftigten eines italienischen Hotels organisiert haben. Das Amtsgericht München erließ Strafbefehl und verhängte Geldstrafen zwischen 25.000 und 60.000 Euro, sagte ein Justizsprecher am Dienstag. „Illegale Impfaktion im Hotel: Geldstrafen für Verdächtige“ weiterlesen