Fällt "Dr." Drosten in der Schlacht von Nürtingen?

Nachdem sich im "Zeltplatz-Prozeß" ein Verfahrensfehler an den ande­ren reiht und seit fast zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft ver­hin­dert wird zu klä­ren, ob Drosten wegen eines erschli­che­nen Doktorgrades zu Recht ein Verbrecher genannt wer­den darf, könn­te das uner­müd­li­che Vorgehen von Dr. Markus Kühbacher nun eine neue Möglichkeit schaf­fen, Licht in das aka­de­mi­sche Dunkel zu bringen.

Ebenfalls seit Jahren ver­schleppt wird der Rechtsstreit zwi­schen Kühbacher und dem umstrit­te­nen, wie man so sagt, "Plagiatsjäger" Stefan Weber. Hier geht es um die Frage, ob die­ser Kühbacher Fake News vor­wer­fen darf oder es sich bei des­sen Behauptung, Drosten habe nie rechts­wirk­sam pro­mo­viert, um eine Tatsache handelt.

Das Stilmittel, mit die­ser Behauptung und gele­gent­li­chen Pöbeleien Drosten und die Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren gegen ihn zu pro­vo­zie­ren, ist zunächst teil­wei­se aufgegangen.

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