Dr. Kühbacher teilt dazu am 7.3.26 mit:
»In dem gegen mich geführten Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht Nürtingen (Az. 12 Cs 317 Js 60201/23) werde ich ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Strafrichter wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 24 StPO einreichen. Das Gesuch, das ich Ihnen in geschwärzter Fassung als Anlage beifüge, stützt sich auf zwei Gründe.
Zum Hintergrund: Mir wird in zwölf Fällen unter anderem Beleidigung, üble Nachrede und falsche Verdächtigung zur Last gelegt. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit meinen öffentlichen Äußerungen über die Dissertation des Virologen Christian Drosten und das Verhalten eines Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Meine Verteidigungsstrategie zielt auf den sogenannten Wahrheitsbeweis nach § 186 StGB – also den Nachweis, dass meine Äußerungen der Wahrheit entsprechen. „Kühbacher-Drosten-Prozeß geht in Runde 2“ weiterlesen
