Aber, Herr Kühbacher!

https://​twit​ter​.com/​K​u​e​h​b​a​c​h​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​8​5​7​7​8​7​6​8​6​3​6​1​2​1​092

Kühbacher wird den mei­sten hier bekannt sein als hart­näcki­ger Recherchierer in Sachen Drosten-Dissertation (s. Wer ist Christian Drosten – und wie vie­le?). Am 6. Mai* wird es dazu vor dem Landgericht Stuttgart eine Güteverhandlung geben (s. Rechtsstreit um Lagerung der Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Christian Drosten).

Zudem ist er eben­so hart­näckig in sei­ner posi­ti­ven Bewertung der mei­sten "Maßnahmen". Das hier scheint ihm zu weit zu gehen. Der Gesetzestext kann hier nach­ge­le­sen werden.

* Ein Leser war auf­merk­sa­mer als ich. Der Termin ist ver­legt wor­den auf den 29.7.

25 Antworten auf „Aber, Herr Kühbacher!“

  1. In einer ver­nünf­ti­gen und gut orga­ni­sier­ten Diktatur gehört die Beseitigung, min­de­stens aber die dut­li­che Einschränkung, des Brief- und Postgeheimnisses ein­fach zum guten Ton. Es kann nicht sein, dass sich die­ses Regime nach­sa­gen las­sen muss, es habe nicht ein­mal die Mindeststandards der repres­si­ven Maßnahmen erfüllt. Soviel Qualität muss schon sein.

  2. Bin gespannt, das beschäf­tigt mich auch. Könnte auch so aus­ge­legt wer­den, dass die mobi­le Impftruppe ohne Zustimmung die Plörre inje­ziert (da wäre ich verm. aber kurz vor­her nach hef­tig­ster Gegenwehr verstorben/eliminiert worden).
    Für die Statistik und Prämie wür­den die Schergen aber sicher trotz­dem noch abdrücken.

    1. Meine Interpretation zur kör­per­li­chen Unversehrtheit: In Verbindung mit der Herdenimmunitätsdefinition der WHO wird die Zwangsimpfung in Form einer Infektionsschutzmaßnahme ab einer Inzidenz von 100 gem. IfSG § 28b der Boden berei­tet. Ich hof­fe ich habe nicht recht.

      1. Genau das war mein erster Gedanke als ich den Text gele­sen hat­te. Wie gesagt, ich weh­re mich mit allen Mitteln! Einen von Schergen neh­me ich mit, mindestens!

    2. Vor phy­si­scher Gewalt dürf­te die maxi­ma­le mone­tä­re Bestrafung lie­gen. Und dar­auf­hin dann Beugehaft. Wer dann noch stand­haft ist, der wird sicherl­cih sicher­heits­ver­wahrt. Willkommen in der neu­en Realität.

      1. Naja wenn man bedenkt das der wis­sen­schaft­li­che Dienst bereits im Juli eine Ausarbeitung erstellt hat was im Falle einer Bundestagswahlverschiebung wäre auf­grund von Corona.…. Ließe sich das viel­leicht erklä­ren.‍♀️

  3. Heisst das, ich muss mei­ne Post nicht mehr öffnen?
    Ist der Fürsorgestaat nun ver­pflich­tet, mir zur Abwehr von Krankheiten Mahnungen und Rechnungen ver­bal durch die geschlos­se­ne Tür zuzurufen?

    Alternativ den fina­len Rettungsschuss geben, bevor ich mich anstec­jen kann?

  4. 24.04.2021 13:30—dpa

    Corona-Pandemie Lockerungen für Geimpfte rücken näher

    Das Justizministerium berei­tet Lockerungen für Geimpfte und von COVID-19 Genesene vor. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios könn­ten sie ähn­li­che Rechte haben wie nega­tiv Getestete – und teils sogar bes­ser­ge­stellt werden. 

    Ein Eckpunktepapier, das dem ARD-Hauptstadtstudio exklu­siv vor­liegt, sieht vor, dass Geimpfte und COVID-19-Genesene von Beschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes aus­ge­nom­men und Erleichterungen im Alltag zurück­er­hal­ten sollen. 

    Das Papier soll kom­men­den Montag im Rahmen der näch­sten Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Impfen bespro­chen wer­den. Es ist bereits in der Bundesregierung abgestimmt. 

    In der Vorlage heißt es: "Es ist nach aktu­el­ler Feststellung des Robert Koch-Instituts davon aus­zu­ge­hen, dass Geimpfte und Genesene ein gerin­ge­res Risiko haben, ande­re Menschen anzu­stecken, als durch einen Antigentest nega­tiv Getestete. Folglich ist über­all dort, wo bereits ein nega­ti­ver Antigentest für eine Erleichterung im Hinblick auf oder eine Ausnahme von Schutzmaßnahmen als aus­rei­chend erach­tet wird, die Erleichterung oder die Ausnahme auch für Geimpfte und Genesene vorzusehen." 

    Geimpfte und Genesene könn­ten dem­nach zum Teil auch bes­ser­ge­stellt wer­den als durch einen Antigentest nega­tiv Getestete. Es erge­be sich aber "kein Anspruch auf bestimm­te Öffnungen, z. B. von Schwimmbädern oder Museen". 

    Erleichterungen bei Ausgangssperren und Kontakten

    Geplant sind etwa Ausnahmen für den Bereich von Kontaktbeschränkungen. Das soll ins­be­son­de­re für Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime gel­ten. Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sol­len ent­spre­chen­de Ausnahmen vor­ge­se­hen wer­den, eben­so wie beim Reisen. 

    "Weniger ein­grei­fen­de Schutzmaßnahmen", also etwa Abstandsgebote und das Tragen von Masken könn­ten aber auch für Geimpfte und Getestete wei­ter gelten. 

    Das Justizministerium betont in sei­nem Papier, es gehe dabei "nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, son­dern um die Aufhebung nicht mehr gerecht­fer­tig­ter Grundrechtseingriffe". 

    Definition von Personengruppen

    Als Genesene sol­len Personen gel­ten, die ein min­de­stens 28 Tage zurück­lie­gen­des posi­ti­ves PCR-Testergebnis nach­wei­sen kön­nen. Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern soll nicht aus­rei­chend sein. 

    Als Geimpfte defi­niert sind: "Personen, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) über einen voll­stän­di­gen Impfschutz mit von der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoffen ver­fü­gen. Das bedeu­tet je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen", heißt es. "Bei Genesenen reicht nach dem Ablauf von sechs Monaten, inner­halb derer sie wie Geimpfte behan­delt wer­den kön­nen, nach den Empfehlungen der STIKO bereits eine Schutzimpfung aus." 

    Bevor das Eckpunktepapier in die Abstimmung zwi­schen den Ministerien ging, hat­te die "Bild"-Zeitung aus der Vorlage zitiert. 

    https://​www​.tages​schau​.de/​i​n​l​a​n​d​/​l​o​c​k​e​r​u​n​g​e​n​-​g​e​i​m​p​f​t​e​-​g​e​n​e​s​e​n​e​-​1​0​1​.​h​tml

    24.04.2021—heise TELEPOLIS

    Geschlossene Gesellschaft: Dürfen Geimpfte bald wie­der fei­ern?

    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​G​e​s​c​h​l​o​s​s​e​n​e​-​G​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​-​D​u​e​r​f​e​n​-​G​e​i​m​p​f​t​e​-​b​a​l​d​-​w​i​e​d​e​r​-​f​e​i​e​r​n​-​6​0​2​7​2​5​3​.​h​tml

  5. Infektionsschutzgesetz – IfSG 

    Hier die Fassung aus 2020. 

    https://​udhbw​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​0​/​0​3​/​I​f​S​G​-​S​t​a​n​d​-​2​7​.​0​3​.​2​0​2​0​.​pdf

    § 21 Impfstoffe

    "Bei einer auf Grund die­ses Gesetzes ange­ord­ne­ten oder einer von der ober­sten Landesgesundheitsbehörde
    öffent­lich emp­foh­le­nen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen
    Impfstoffe ver­wen­det wer­den, die Mikroorganismen ent­hal­ten, wel­che von den Geimpften aus­ge­schie­den und
    von ande­ren Personen auf­ge­nom­men wer­den kön­nen. Das Grundrecht der kör­per­li­chen Unversehrtheit (Artikel 2
    Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird inso­weit eingeschränkt."

    § 25 Ermittlungen

    "(1) Ergibt sich oder ist anzu­neh­men, dass jemand krank, krank­heits­ver­däch­tig, ansteckungs­ver­däch­tig oder
    Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krank­heits­ver­däch­tig oder Ausscheider war, so stellt das
    Gesundheitsamt die erfor­der­li­chen Ermittlungen an, ins­be­son­de­re über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und
    Ausbreitung der Krankheit."

    "(5) Die Grundrechte der kör­per­li­chen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit
    der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13
    Absatz 1 des Grundgesetzes) wer­den inso­weit eingeschränkt."

    Also nicht neu, soviel ich weiß, stand das auch schon in den Fassungen vor 2020. Es erge­ben sich aus ande­ren Paragraphen des IfSG wei­te­re Einschränkungen des Rechts auf kör­per­li­che Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Wurde auch schon lan­ge vor Corona dis­ku­tiert und als per­fek­tes Gesetz für ein tota­li­tä­res Regime befun­den, halt nur von wesent­lich weni­ger Leuten diskutiert

    1. Neu ist nur, dass es BLANKO gilt. Davor war es an Ermittlungen oder die mög­li­che Impfpflicht zweck­ge­bun­den. Das ist das, was nun wegfällt.

      Das IfSG war lan­ge schon die Zeitbombe, der es gelin­gen konn­te, sämt­li­che Grundrechte zu sus­pen­die­ren. Das wird nun aus­ge­wei­tet, und wohl irgend­wann in den Allgemeinen Teil über­nom­men wer­den dann, wenn der § 32 IfSG-neu den Angriffen wider­steht (inso­fern ist der hand­werk­lich dilet­tan­tisch, wohl absichts­voll – ein Versuchsballon)

      Der Volkskörper im kom­plet­ten Eigentum der Regierung, dar­auf läuft es hinaus.

  6. Diese Grundrechte kön­nen also alle zur Infektionsbekämpfung ein­ge­schränkt werden:

    Art. 2 Abs. 2 (1): Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit.

    Art. 2 Abs. 2 (2): Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

    Art. 11 Abs.1: Alle Deutschen genie­ßen Freizügigkeit im gan­zen Bundesgebiet.

    Art. 8: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis fried­lich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter frei­em Himmel kann die­ses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Art. 13 Abs. 1: Die Wohnung ist unverletzlich.

    Art. 10 (1): Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
    (2): Beschränkungen dür­fen nur auf­grund eines Gesetzes ange­ord­net wer­den. Dient die Beschränkung dem Schutze der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestim­men, daß sie dem Betroffenen nicht mit­ge­teilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestell­te Organe und Hilfsorgane tritt.

    Eigentlich weiß ich das ja schon lan­ge – aber wenn ich das so vor mir sehe, macht es mir gera­de ein­fach auch Angst – weil das so gar kei­nen Sinn ergibt.

    1. @M: Dies dient u.a. der Gewährleistung einer Qualität, die durch die gera­de erst instal­lier­ten Maßnahmen noch nicht in kon­ti­nu­ier­lich gewähr­lei­stet wer­den kann. Drosten wird vom Regime noch gebraucht. Er muss jetzt erst ein­mal rich­tig Panik machen, damit die durch­ge­hen­de Repression über den Juni oder gar 2021 hin­aus sicher­ge­stellt ist.

      1. @aa: na ich dach­te an Antifa, da woll­ten eini­ge auch gegen die Ausgangssperren demon­strie­ren #AlleRausHier. Aber hast recht, nichts los zur Zeit wenn ich das rich­tig sehe, nur ein paar Kids auf Fahrrädern unterwegs.

  7. Bin kein Jurist, aber nach mei­ner Ansicht ist auch das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit betrof­fen. Heißt eine Zwangsimpfung kann ange­ord­net werden?
    Wenn ja, dann ist dies noch viel gravierender.

  8. Wer ist hier besoffen?
    "Definition von Personengruppen
    Als Genesene sol­len Personen gel­ten, die ein min­de­stens 28 Tage zurück­lie­gen­des posi­ti­ves PCR-Testergebnis nach­wei­sen kön­nen. Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern soll nicht aus­rei­chend sein. "
    Nachweis von Antikörpern soll nicht genügen?

Schreibe einen Kommentar zu Manfred Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert