Auf berliner-zeitung.de ist am 22.2. unter diesem Titel zu lesen:
»Mediziner befürchten, Praxen schließen zu müssen, Pflegekräfte fürchten die Impfung: 700 Ärzte und 6000 Pflegekräfte wollen die Teil-Impfpflicht stoppen.
Berlin - Es ist ein Hilferuf, sachlich in der Wortwahl, dramatisch in der Aussage: In einem offenen Brief richten sich 700 Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten gegen die Covid-19-Impfpflicht für medizinisches Personal. Die Unterzeichner stammen aus dem gesamten Bundesgebiet und fordern Andreas Gassen auf, den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, „sich für eine Aufhebung der nach Paragraf 20a geplanten Impfpflicht in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen und vielen weiteren Einrichtungen einzusetzen“. Der Paragraf soll ab 15. März greifen.
„Wir befürchten, unsere Praxen schon in Kürze schließen oder unsere Tätigkeit in der Klinik beenden zu müssen“, heißt es in dem Brief der Initiative „Freie Ärzte Rhein-Main“ und weiter: „Entweder weil wir selbst uns dem Impfzwang nicht unterwerfen wollen oder weil unserem nicht geimpften oder nicht weiter impfwilligen, für uns unentbehrlichen Praxispersonal vom Gesundheitsamt ein Betreuungsverbot ausgesprochen wird.“ Die Sorge wächst, der Widerstand ebenfalls.
Ärzte: „Schutz anderer durch Impfung nicht möglich“
Auch eine Initiative von Pflegekräften der Universität Tübingen, der sich ebenfalls Mediziner und Therapeuten angeschlossen haben, erhält starken Zulauf. Bereits Anfang Februar hatte die Berliner Zeitung über 300 Beschäftigte berichtet, die sich dort gegen die Impfpflicht wehren. Nun haben sich diese mit Kollegen zusammengeschlossen: 6000 Pflegekräfte aus Baden-Württemberg laufen gegen die Impfpflicht Sturm. Ärzte und Pflegekräfte aus ganz Deutschland eint eine Überzeugung; in dem offenen Brief der Mediziner ist sie so zusammengefasst: „Das von der Regierung vorgebrachte Argument, für die medizinischen/pflegenden/helfenden Berufsgruppen sei eine Impfpflicht nötig, um vulnerable Gruppen zu schützen, ist nicht tragfähig. Die Datenlage zeigt, dass die Infektiosität Geimpfter wie Ungeimpfter gleich ist und daher ein Schutz anderer durch diese Impfungen nicht möglich ist.“…
Einige Pflegekräfte aus Baden-Württemberg trifft dies offenbar schon jetzt, wie die Initiative aus Tübingen berichtet: „In einem großen Uniklinikum ist es schon so weit, dass dem nicht immunisierten Personal der Zutritt zur Kantine verwehrt wird. Besonders hart ist, dass es Einrichtungen gibt, die schon vor dem 15. März ungeimpfte Mitarbeitende freistellen oder gar bereits entlassen haben“, heißt es in einem Brief von Montag an Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Damit eskaliert der Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, den die Tübinger zuvor allein mit der Leitung der Uniklinik ausgefochten hatten…
Die Pflegekräfte schreiben: „So wissen wir, dass wir durch eine COVID-19-Impfung nie eine sterile Immunität erreichen werden und es auch unter Geimpften gehäuft zu Ansteckungen kommt. Auch beobachten wir schwere Verläufe von COVID-19 bei geimpften und geboosterten Patienten. Dazu sind die Impfstoffe nur bedingt zugelassen und bergen Risiken und Nebenwirkungen, wie etwa Myokarditis oder Perikarditis, die nun vermehrt an jungen Patienten auftreten und stationär behandelt werden müssen.“
Trotzdem dürften ungeimpfte Mitarbeitende schon ab März etwa nicht mehr für Dienste oder Urlaubsvertretungen eingeplant werden und teils schon heute nicht mehr an Teambesprechungen teilnehmen. „Wir, als systemrelevante Berufsgruppen, fordern Sie deshalb auf, den Druck auf das betroffene Personal zu reduzieren sowie die Impfpflicht umgehend zu stoppen“, schreiben sie an Kretschmann, „um weiterhin ein funktionsfähiges Gesundheitssystem anbieten zu können“.«
„ … oder weil unserem nicht geimpften oder nicht weiter impfwilligen, für uns unentbehrlichen Praxispersonal vom Gesundheitsamt ein Betreuungsverbot (?) ausgesprochen wird.“
Hat da bei der BZ die Autokorrektur zugeschlagen? Müsste doch wohl eher „Betretungsverbot“ heißen.
Eispickelsagt:
23. Februar 2022 um 10:38
Als Genesene bekommt Sie jetzt nur noch 2 Monate den 2G-Status. Mein Widerspruch gegen die Genesenen-Bescheinigung meines Gesundheitsamtes lautet wie folgt: „Gegen Ihren „Quarantäne-Bescheid“ vom XX.2022 lege ich hiermit Widerspruch ein, soweit es die „Bestätigung über das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2“ vom XX.2022 betrifft und hierbei insbesondere Ihre Feststellung, dass mein Genesenen-Nachweis auf maximal 3 Monate begrenzt ist. Insoweit auf § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und die Zuständigkeit des Robert-Koch-Instituts verwiesen wird, entspricht die Verkürzung des Genesenenstatus nicht der in §2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung benannten Vorgabe „der Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft“. Das hier mitwirkende Paul-Ehrlich-Institut (vgl. § 3 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung) hatte am 21. Januar auf seiner Homepage nach neuen Erkenntnissen in Bezug auf Genesene darüber berichtet „Antikörper konnten dabei über mehr als 430 Tage nach der Infektion nachgewiesen werden, ohne dass ein Endpunkt absehbar war.“ und damit den „aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft“ kommuniziert. Quelle: https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2022/03-antikoerper-sars-cov-2-infektion-neue-erkenntnisse-sensitivitaet-nachweisdauer-antikoerpertests.html Dieser aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft hätte zum Zeitpunkt der Feststellung meiner Infektion am XX. 2022 berücksichtigt werden müssen.“ Höchstwahrscheinlich werden die Gesundheitsämter keine Abhilfe anbieten, so dass dann nur im Wege der Feststellungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Verlängerung erzielt werden kann (mit 6 Monaten werde ich mich nicht zufrieden geben). SOLIDARITÄTSHINWEIS: Das Widerspruchsverfahren gegen das Gesundheitsamt ist für alle frisch Genesenen kostenfrei (und ihr könnt nichts verlieren, nur gewinnen!), je reger die Beteiligung aller frisch Genesenen, desto mehr Arbeit für die Gesundheitsämter – und desto mehr Zeit für alle ab 16.03. negativ Betroffenen der einrichtungsbezogenen Melde- und Impfpflicht!
Fragen Sie als Patient/in wie Ihr behandelnde/r Arzt/Ärztin die einrichtungsbezogene Impfpflicht persönlich einschätzt.
Teilen Sie ihm/ihr Ihren eigenen Standpunkt mit.
Bedenken Sie: Es existiert eine freie Arztwahl.
Das betrifft nicht "nur" die im Gesundheitswesen tätigen, sondern auch alle MitarbeiterInnnen von kirchlichen Organisationen der sozialen Arbeit, wie Caritas, Diakonie, Arbeiter Samariter, DRK.…
Es wird verschwiegen! Sie bekommen e.mails mit Aufforderungen (Drohbriefe). Sie werden schikaniert mit täglichen Tests, die dann je nach gusto eben doch nicht 24 Stunden gültig sind…ich erzähle hier keine Märchen. Es ist erbärmlich, und doch weiß wiedermal niemand was davon?…
Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft, selbst die Impfpflicht
führt ja dazu dass man sich zum Schluss frei freiwillig impfen lässt.“
sagte der Bundesgesundheitsminister Lauterbach am 19.01.2022 in der ARD.
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Weil dieses rechtlich falsch ist und einen unzulässigen Irrtum erzeugt,
der die freie Willensbildung in der Gesellschaft und Parlament zu Lasten
der Betroffenen stört, habe ich am 24.01.2022 beim VG Köln im Eilverfahren
Rechtsschutz gegen die Bundesregierung beantragt.
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Das Ministerium beauftragte mit der Rechtsvertretung eine für politisch brisante
Verfahren bekannte Großkanzlei. Diese erwidert abenteuerlich u.a.:
"Daraus ergibt sich, dass sich die hier in Rede stehende Äußerung der Bundesministers
für Gesundheit nicht auf die Frage bezog, ob eine nur aufgrund einer Impfpflicht
vorgenommene Impfung freiwillig ist. Es ging vielmehr darum, dass auch in den Fällen,
in denen sich jemand in einer Arztpraxis nur in Befolgung einer Impfpflicht impfen lässt,
derjenige selbst entscheidet, wo er sich impfen lässt und in der Arztpraxis in keinem
Fall Zwang angewendet wird."
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Mit Verweis auf den ARD Sprecher geht es weiter "Und in diesem
Sinne bringt die Formulierung des Bundesministers zum Ausdruck,
dass die Freiwilligkeit der Arztwahl nicht in Frage gestellt wird
und der Arzt zudem auch bei einer nur einer Impfpflicht geschuldeten
Impfung keinen Zwang anwenden oder Widerstand brechen muss.
Damit wird der zuvor in dem Beitrag geäußerten Befürchtung des
Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entgegengetreten,
eine Impfpflicht könnte zu einer Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses
führen."
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Am 07.05.2020 konnte ich erfolgreich ohne Anwalt gegen die Auflage der Stadt Bonn,
dass jeder Demonstrationsteilnehmer mir seinen Namen, Adresse und Telefonnummer in
eine Liste schreiben muss, Rechtschutz am VG Köln beantragen.
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Bei diesem aktuellen Verfahren erwarte ich so oder so einen Gang zum OVG.
Ich hoffe auf Interesse: E‑Mail Kontakt steht auf: http://www.corona-demo.de
Ich möchte auch Betroffene (gerne Juristen) einladen, der Klage beizutreten.
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Meine Begründung baut u.a. auf dem Rechtsatz des BVerfG vom hohen Schutzguts der
freien Willensbildung auf.
Spaziergänger habens geschafft, auf einem Buchumschlag fotografisch abgebildet zu werden, siehe https://www.neufeld-verlag.de/shop/die-verschwoerung-der-verzagten/
Allerdings werden die Spaziergänger als Verzagte bezeichnet, die eine Verschwörung (verbreiten), bezeichnet.
Der Staat bedroht unser aller Existenz! Nicht nur die der Ärzte!!!
Da stimme ich grundsätzlich zu.
NUR: dass fehlendes fähiges Pflegepersonal , ein fehlender fähiger Arzt oder ein fehlendes Bett die “gesamte Existenz“ im Falle eines Falles bei jedem von uns um ein vielfaches abkürzen können.…
Gut, wirtschaftlich braucht man sich dann auch keine Sorgen mehr zu machen 😉
Es gibt leider keine Statistiken, wie viele Opfer es jährlich ( und schon lange vor Corona !) dadurch gibt, aber ich sehe hier aktuell durchaus einen nicht unbeträchtlichen Zuwachs.
( Und mal ganz subjektiv bewertet: es ist gerade das fähige, zum mehrschichtigen Denken fähige Personal-was es gerade im medizinischen Bereich so sehr braucht! – welches durch die Impfpflicht das “Schiff verlässt“.
Daher ist wohl jeder Aufruf aus dieser Richtung ein nützlicher! )
tausende von existenzen sind schon ruiniert – und von gesunden spricht keiner mehr – reine idiotie