Ärzte schließen sich zusammen: „Die Impfpflicht bedroht unsere Existenz“

Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de ist am 22.2. unter die­sem Titel zu lesen:

»Mediziner befürch­ten, Praxen schlie­ßen zu müs­sen, Pflegekräfte fürch­ten die Impfung: 700 Ärzte und 6000 Pflegekräfte wol­len die Teil-Impfpflicht stoppen.

Berlin - Es ist ein Hilferuf, sach­lich in der Wortwahl, dra­ma­tisch in der Aussage: In einem offe­nen Brief rich­ten sich 700 Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten gegen die Covid-19-Impfpflicht für medi­zi­ni­sches Personal. Die Unterzeichner stam­men aus dem gesam­ten Bundesgebiet und for­dern Andreas Gassen auf, den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, „sich für eine Aufhebung der nach Paragraf 20a geplan­ten Impfpflicht in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen und vie­len wei­te­ren Einrichtungen ein­zu­set­zen“. Der Paragraf soll ab 15. März greifen.

„Wir befürch­ten, unse­re Praxen schon in Kürze schlie­ßen oder unse­re Tätigkeit in der Klinik been­den zu müs­sen“, heißt es in dem Brief der Initiative „Freie Ärzte Rhein-Main“ und wei­ter: „Entweder weil wir selbst uns dem Impfzwang nicht unter­wer­fen wol­len oder weil unse­rem nicht geimpf­ten oder nicht wei­ter impf­wil­li­gen, für uns unent­behr­li­chen Praxispersonal vom Gesundheitsamt ein Betreuungsverbot aus­ge­spro­chen wird.“ Die Sorge wächst, der Widerstand ebenfalls.

Ärzte: „Schutz anderer durch Impfung nicht möglich“

Auch eine Initiative von Pflegekräften der Universität Tübingen, der sich eben­falls Mediziner und Therapeuten ange­schlos­sen haben, erhält star­ken Zulauf. Bereits Anfang Februar hat­te die Berliner Zeitung über 300 Beschäftigte berich­tet, die sich dort gegen die Impfpflicht weh­ren. Nun haben sich die­se mit Kollegen zusam­men­ge­schlos­sen: 6000 Pflegekräfte aus Baden-Württemberg lau­fen gegen die Impfpflicht Sturm. Ärzte und Pflegekräfte aus ganz Deutschland eint eine Überzeugung; in dem offe­nen Brief der Mediziner ist sie so zusam­men­ge­fasst: „Das von der Regierung vor­ge­brach­te Argument, für die medizinischen/pflegenden/helfenden Berufsgruppen sei eine Impfpflicht nötig, um vul­nerable Gruppen zu schüt­zen, ist nicht trag­fä­hig. Die Datenlage zeigt, dass die Infektiosität Geimpfter wie Ungeimpfter gleich ist und daher ein Schutz ande­rer durch die­se Impfungen nicht mög­lich ist.“…

Einige Pflegekräfte aus Baden-Württemberg trifft dies offen­bar schon jetzt, wie die Initiative aus Tübingen berich­tet: „In einem gro­ßen Uniklinikum ist es schon so weit, dass dem nicht immu­ni­sier­ten Personal der Zutritt zur Kantine ver­wehrt wird. Besonders hart ist, dass es Einrichtungen gibt, die schon vor dem 15. März unge­impf­te Mitarbeitende frei­stel­len oder gar bereits ent­las­sen haben“, heißt es in einem Brief von Montag an Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Damit eska­liert der Streit um die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht, den die Tübinger zuvor allein mit der Leitung der Uniklinik aus­ge­foch­ten hatten…

Die Pflegekräfte schrei­ben: „So wis­sen wir, dass wir durch eine COVID-19-Impfung nie eine ste­ri­le Immunität errei­chen wer­den und es auch unter Geimpften gehäuft zu Ansteckungen kommt. Auch beob­ach­ten wir schwe­re Verläufe von COVID-19 bei geimpf­ten und geboo­ster­ten Patienten. Dazu sind die Impfstoffe nur bedingt zuge­las­sen und ber­gen Risiken und Nebenwirkungen, wie etwa Myokarditis oder Perikarditis, die nun ver­mehrt an jun­gen Patienten auf­tre­ten und sta­tio­när behan­delt wer­den müssen.“

Trotzdem dürf­ten unge­impf­te Mitarbeitende schon ab März etwa nicht mehr für Dienste oder Urlaubsvertretungen ein­ge­plant wer­den und teils schon heu­te nicht mehr an Teambesprechungen teil­neh­men. „Wir, als system­re­le­van­te Berufsgruppen, for­dern Sie des­halb auf, den Druck auf das betrof­fe­ne Personal zu redu­zie­ren sowie die Impfpflicht umge­hend zu stop­pen“, schrei­ben sie an Kretschmann, „um wei­ter­hin ein funk­ti­ons­fä­hi­ges Gesundheitssystem anbie­ten zu kön­nen“.«

9 Antworten auf „Ärzte schließen sich zusammen: „Die Impfpflicht bedroht unsere Existenz““

  1. „ … oder weil unse­rem nicht geimpf­ten oder nicht wei­ter impf­wil­li­gen, für uns unent­behr­li­chen Praxispersonal vom Gesundheitsamt ein Betreuungsverbot (?) aus­ge­spro­chen wird.“

    Hat da bei der BZ die Autokorrektur zuge­schla­gen? Müsste doch wohl eher „Betretungsverbot“ heißen.

    1. Eispickelsagt:
      23. Februar 2022 um 10:38
      Als Genesene bekommt Sie jetzt nur noch 2 Monate den 2G-Status. Mein Widerspruch gegen die Genesenen-Bescheinigung mei­nes Gesundheitsamtes lau­tet wie folgt: „Gegen Ihren „Quarantäne-Bescheid“ vom XX.2022 lege ich hier­mit Widerspruch ein, soweit es die „Bestätigung über das Vorliegen einer vor­he­ri­gen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2“ vom XX.2022 betrifft und hier­bei ins­be­son­de­re Ihre Feststellung, dass mein Genesenen-Nachweis auf maxi­mal 3 Monate begrenzt ist. Insoweit auf § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und die Zuständigkeit des Robert-Koch-Instituts ver­wie­sen wird, ent­spricht die Verkürzung des Genesenenstatus nicht der in §2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung benann­ten Vorgabe „der Berücksichtigung des aktu­el­len Stands der medi­zi­ni­schen Wissenschaft“. Das hier mit­wir­ken­de Paul-Ehrlich-Institut (vgl. § 3 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung) hat­te am 21. Januar auf sei­ner Homepage nach neu­en Erkenntnissen in Bezug auf Genesene dar­über berich­tet „Antikörper konn­ten dabei über mehr als 430 Tage nach der Infektion nach­ge­wie­sen wer­den, ohne dass ein Endpunkt abseh­bar war.“ und damit den „aktu­el­len Stand der medi­zi­ni­schen Wissenschaft“ kom­mu­ni­ziert. Quelle: https://​www​.pei​.de/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​p​m​/​j​a​h​r​/​2​0​2​2​/​0​3​-​a​n​t​i​k​o​e​r​p​e​r​-​s​a​r​s​-​c​o​v​-​2​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​-​n​e​u​e​-​e​r​k​e​n​n​t​n​i​s​s​e​-​s​e​n​s​i​t​i​v​i​t​a​e​t​-​n​a​c​h​w​e​i​s​d​a​u​e​r​-​a​n​t​i​k​o​e​r​p​e​r​t​e​s​t​s​.​h​tml Dieser aktu­el­le Stand der medi­zi­ni­schen Wissenschaft hät­te zum Zeitpunkt der Feststellung mei­ner Infektion am XX. 2022 berück­sich­tigt wer­den müs­sen.“ Höchstwahrscheinlich wer­den die Gesundheitsämter kei­ne Abhilfe anbie­ten, so dass dann nur im Wege der Feststellungsklage beim zustän­di­gen Verwaltungsgericht eine Verlängerung erzielt wer­den kann (mit 6 Monaten wer­de ich mich nicht zufrie­den geben). SOLIDARITÄTSHINWEIS: Das Widerspruchsverfahren gegen das Gesundheitsamt ist für alle frisch Genesenen kosten­frei (und ihr könnt nichts ver­lie­ren, nur gewin­nen!), je reger die Beteiligung aller frisch Genesenen, desto mehr Arbeit für die Gesundheitsämter – und desto mehr Zeit für alle ab 16.03. nega­tiv Betroffenen der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Melde- und Impfpflicht!

  2. Fragen Sie als Patient/in wie Ihr behandelnde/r Arzt/Ärztin die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht per­sön­lich einschätzt.

    Teilen Sie ihm/ihr Ihren eige­nen Standpunkt mit.

    Bedenken Sie: Es exi­stiert eine freie Arztwahl.

  3. Das betrifft nicht "nur" die im Gesundheitswesen täti­gen, son­dern auch alle MitarbeiterInnnen von kirch­li­chen Organisationen der sozia­len Arbeit, wie Caritas, Diakonie, Arbeiter Samariter, DRK.…
    Es wird ver­schwie­gen! Sie bekom­men e.mails mit Aufforderungen (Drohbriefe). Sie wer­den schi­ka­niert mit täg­li­chen Tests, die dann je nach gusto eben doch nicht 24 Stunden gül­tig sind…ich erzäh­le hier kei­ne Märchen. Es ist erbärm­lich, und doch weiß wie­der­mal nie­mand was davon?…

  4. Es wird ja nie­mand gegen sei­nen Willen geimpft, selbst die Impfpflicht
    führt ja dazu dass man sich zum Schluss frei frei­wil­lig imp­fen lässt.“
    sag­te der Bundesgesundheitsminister Lauterbach am 19.01.2022 in der ARD.
    .
    Weil die­ses recht­lich falsch ist und einen unzu­läs­si­gen Irrtum erzeugt,
    der die freie Willensbildung in der Gesellschaft und Parlament zu Lasten
    der Betroffenen stört, habe ich am 24.01.2022 beim VG Köln im Eilverfahren
    Rechtsschutz gegen die Bundesregierung beantragt.
    .
    Das Ministerium beauf­trag­te mit der Rechtsvertretung eine für poli­tisch brisante
    Verfahren bekann­te Großkanzlei. Diese erwi­dert aben­teu­er­lich u.a.:
    "Daraus ergibt sich, dass sich die hier in Rede ste­hen­de Äußerung der Bundesministers
    für Gesundheit nicht auf die Frage bezog, ob eine nur auf­grund einer Impfpflicht
    vor­ge­nom­me­ne Impfung frei­wil­lig ist. Es ging viel­mehr dar­um, dass auch in den Fällen,
    in denen sich jemand in einer Arztpraxis nur in Befolgung einer Impfpflicht imp­fen lässt,
    der­je­ni­ge selbst ent­schei­det, wo er sich imp­fen lässt und in der Arztpraxis in keinem
    Fall Zwang ange­wen­det wird."
    .
    Mit Verweis auf den ARD Sprecher geht es wei­ter "Und in diesem
    Sinne bringt die Formulierung des Bundesministers zum Ausdruck,
    dass die Freiwilligkeit der Arztwahl nicht in Frage gestellt wird
    und der Arzt zudem auch bei einer nur einer Impfpflicht geschuldeten
    Impfung kei­nen Zwang anwen­den oder Widerstand bre­chen muss.
    Damit wird der zuvor in dem Beitrag geäu­ßer­ten Befürchtung des
    Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entgegengetreten,
    eine Impfpflicht könn­te zu einer Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses
    führen."
    .
    Am 07.05.2020 konn­te ich erfolg­reich ohne Anwalt gegen die Auflage der Stadt Bonn,
    dass jeder Demonstrationsteilnehmer mir sei­nen Namen, Adresse und Telefonnummer in
    eine Liste schrei­ben muss, Rechtschutz am VG Köln beantragen.
    .
    Bei die­sem aktu­el­len Verfahren erwar­te ich so oder so einen Gang zum OVG.
    Ich hof­fe auf Interesse: E‑Mail Kontakt steht auf: http://​www​.coro​na​-demo​.de
    Ich möch­te auch Betroffene (ger­ne Juristen) ein­la­den, der Klage beizutreten.
    .
    Meine Begründung baut u.a. auf dem Rechtsatz des BVerfG vom hohen Schutzguts der
    frei­en Willensbildung auf.

  5. Spaziergänger habens geschafft, auf einem Buchumschlag foto­gra­fisch abge­bil­det zu wer­den, sie­he https://​www​.neu​feld​-ver​lag​.de/​s​h​o​p​/​d​i​e​-​v​e​r​s​c​h​w​o​e​r​u​n​g​-​d​e​r​-​v​e​r​z​a​g​t​en/

    Allerdings wer­den die Spaziergänger als Verzagte bezeich­net, die eine Verschwörung (ver­brei­ten), bezeichnet.

    1. Da stim­me ich grund­sätz­lich zu.
      NUR: dass feh­len­des fähi­ges Pflegepersonal , ein feh­len­der fähi­ger Arzt oder ein feh­len­des Bett die “gesam­te Existenz“ im Falle eines Falles bei jedem von uns um ein viel­fa­ches abkür­zen können.…
      Gut, wirt­schaft­lich braucht man sich dann auch kei­ne Sorgen mehr zu machen 😉
      Es gibt lei­der kei­ne Statistiken, wie vie­le Opfer es jähr­lich ( und schon lan­ge vor Corona !) dadurch gibt, aber ich sehe hier aktu­ell durch­aus einen nicht unbe­trächt­li­chen Zuwachs.
      ( Und mal ganz sub­jek­tiv bewer­tet: es ist gera­de das fähi­ge, zum mehr­schich­ti­gen Denken fähi­ge Personal-was es gera­de im medi­zi­ni­schen Bereich so sehr braucht! – wel­ches durch die Impfpflicht das “Schiff verlässt“.
      Daher ist wohl jeder Aufruf aus die­ser Richtung ein nützlicher! )

Schreibe einen Kommentar zu 1 Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert