Der Präsident der Bundesärztekammer gibt sich markig:
»Manche Ärzte befreien ihre Patienten ohne triftige Gründe von der Maskenpflicht. Ärztepräsident Klaus Reinhardt will das nicht dulden. Wenn Mediziner der Gesellschaft schaden, müssten sie "Konsequenzen spüren", sagt er im Interview.…
Was bewegt Ärzte dazu, Gefälligkeitsatteste auszustellen?
Ich glaube, da gibt es ganz unterschiedliche Motive. Manche sind vielleicht willfährig und wollen dem Patienten mit dem Attest einen Gefallen erweisen. Andere glauben vielleicht nicht daran, dass Masken in der Corona-Pandemie wirklich nützlich sind. Oder sie lehnen die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Virus beschlossen wurden, als überzogen ab. Solche Menschen gibt es vereinzelt auch in der Ärzteschaft.«
Nicht alle sind willfährig
»Also verfolgen diese Mediziner damit eine politische Agenda?
Nicht unbedingt, es müssen ja nicht gleich Verschwörungstheoretiker sein. Man kann auch für sich zu dem Schluss kommen, dass die Infektionszahlen und der betriebene Aufwand nicht im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Aber das rechtfertigt nicht, dass sie sich über das geltende Recht hinwegsetzen. Unser ärztliches Berufsrecht regelt klar: Ärzte müssen beim Ausstellen von Attesten sorgfältig vorgehen. Regeln zur Maskenpflicht sind in Rechtsverordnungen der Länder verankert oder werden auf Basis des Infektionsschutzgesetzes angeordnet, sie sind bindend, und sie sind auf demokratische Art und Weise zustande gekommen.«
Für den Ober-Arzt sind also Politik und Verschwörungstheorie dasselbe, jedenfalls wenn es um Regierungskritik geht. Wie er darauf kommt, daß tausende unterschiedliche und sich widersprechende Verordnungen "auf demokratische Art und Weise zustande gekommen" sind, bleibt unerwähnt. Der Gedanke, seine KollegInnen handelten aus demokratischer und medizinischer Verpflichtung, kommt ihm nicht.
Reinhardt droht mit Berufsverbot:
»Im äußersten Fall ist es möglich, dass wir bei der zuständigen Behörde anregen, die Approbation des jeweiligen Kollegen zu überprüfen. Die Person dürfte dann nicht mehr als Arzt arbeiten.«
Update 28.9.: Ein Leser empfiehlt in diesem Zusammenhang folgende Links:
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Berufsverbot Deutschland, besonders Punkt 1.2
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Aktion gegen Miesmacher und Kritikaster
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Heimtückegesetz
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Schriftleitergesetz
Wir brauchen solangsam mal eine Liste von Leuten, die sich an dieser Organisierten Kriminalität wissentlich beteiligen. Herr Reinhardt hat sich da schon lange einen Platz ganz oben verdient.
Es erschließt sich mir nicht, dass die Meiningsfreiheit schon im vorauseilenden Gehorsam abgewürgt wird. Und das nicht nur von der Politik und den Leitmedien – nein, von jedermann. Würde dies in China oder Russland passieren, würde man In der westlichen "Wertegmeinschaft" iber Sanktionen nachdenken. Ich begreife einfach (leder noch) nicht, warum Politik und Medien eine solche Spatung der Gesellschaft zuläss, bzw. sogar forciert!
"Unser ärztliches Berufsrecht regelt klar: Ärzte müssen beim Ausstellen von Attesten sorgfältig vorgehen."
Wir erleben hier eine Umkehrung der Werte. Der Ärzte-Schwur schließt ein, den ihn Aufsuchenden als Person zu respektieren. Nicht der Arzt definiert, ob jemand krank ist, sondern die betroffene Person. Der sichtbare Ausdruck des Krankseins und Leidens ist der Besuch beim Arzt.
Der Arzt stellt nicht fest, ob jemand krank IST, sondern auf welche Ursachen das Leiden (man _leidet_ ja an einer Krankheit!) des Patienten zurück zu führen ist, und wie man es heilen kann.
Das Denken, ein Arzt würde Kranke von Gesunden scheiden, geht auf Kriegsrecht zurück, wo der Arzt zwischen "Simulanten" und "echten Kranken" zu unterscheiden hatte.
Ein anständiger Arzt stellt jedem Leidenden, der ihn aufsucht, eine Attest aus. Mich befallen zB Beklemmungen, wenn ich so eine "Anti-Atem-Maske" trage. Soll nun ein Arzt etwa feststellen, dass ich diese Beklemmungen nicht hätte – er konnte sie ja nicht messen?
Was für eine perverse Sicht auf die ärztliche Ethik kommt da nur zum Ausdruck?
Und so etwas von einem Präsidenten der Bundesärztekammer? Wo sind wir nur hingeraten?
Durch das Oberverwaltungsgericht Münster wurde geurteilt, dass ein allgemein gehaltenes Attest zum Nichttragen eines MNS in der Schule NICHT ausreicht. U.a. heißt es in der Begründung :
Zitat :
" .. . Aus dem Attest müsse sich regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten seien und woraus diese im Einzelnen resultierten. Soweit relevante Vorerkrankungen vorlägen, seien diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus müsse im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt sei. Diese Anforderungen erfüllten die vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen ersichtlich nicht. .….."
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/75_200924/index.php
Man sollte den Schulleitern bei Nichtakzeptans des Attestes eine Erklärung zur Unterschrift vorlegen , in dem dieser / diese die Übernahme der Haftung für eventuelle gesundheitliche Folgeschäden durch angeordnetes Tragen des MNS seitens der Schule bescheinigt ( eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwaltes)
Je mehr Eltern dies machen, umso besser.
Hier noch eine Positiv-Liste von Ärzten
https://www.ärzte-für-aufklärung.de/team-unterstuetzer/