Ärzte "müssen ja nicht gleich Verschwörungstheoretiker sein"

Der Präsident der Bundesärztekammer gibt sich mar­kig:

»Manche Ärzte befrei­en ihre Patienten ohne trif­ti­ge Gründe von der Maskenpflicht. Ärztepräsident Klaus Reinhardt will das nicht dul­den. Wenn Mediziner der Gesellschaft scha­den, müss­ten sie "Konsequenzen spü­ren", sagt er im Interview.…

Was bewegt Ärzte dazu, Gefälligkeitsatteste auszustellen?

Ich glau­be, da gibt es ganz unter­schied­li­che Motive. Manche sind viel­leicht will­fäh­rig und wol­len dem Patienten mit dem Attest einen Gefallen erwei­sen. Andere glau­ben viel­leicht nicht dar­an, dass Masken in der Corona-Pandemie wirk­lich nütz­lich sind. Oder sie leh­nen die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Virus beschlos­sen wur­den, als über­zo­gen ab. Solche Menschen gibt es ver­ein­zelt auch in der Ärzteschaft.«

Nicht alle sind willfährig

»Also ver­fol­gen die­se Mediziner damit eine poli­ti­sche Agenda?

Nicht unbe­dingt, es müs­sen ja nicht gleich Verschwörungstheoretiker sein. Man kann auch für sich zu dem Schluss kom­men, dass die Infektionszahlen und der betrie­be­ne Aufwand nicht im rich­ti­gen Verhältnis zuein­an­der ste­hen. Aber das recht­fer­tigt nicht, dass sie sich über das gel­ten­de Recht hin­weg­set­zen. Unser ärzt­li­ches Berufsrecht regelt klar: Ärzte müs­sen beim Ausstellen von Attesten sorg­fäl­tig vor­ge­hen. Regeln zur Maskenpflicht sind in Rechtsverordnungen der Länder ver­an­kert oder wer­den auf Basis des Infektionsschutzgesetzes ange­ord­net, sie sind bin­dend, und sie sind auf demo­kra­ti­sche Art und Weise zustan­de gekom­men.«

Für den Ober-Arzt sind also Politik und Verschwörungstheorie das­sel­be, jeden­falls wenn es um Regierungskritik geht. Wie er dar­auf kommt, daß tau­sen­de unter­schied­li­che und sich wider­spre­chen­de Verordnungen "auf demo­kra­ti­sche Art und Weise zustan­de gekom­men" sind, bleibt uner­wähnt. Der Gedanke, sei­ne KollegInnen han­del­ten aus demo­kra­ti­scher und medi­zi­ni­scher Verpflichtung, kommt ihm nicht.

Reinhardt droht mit Berufsverbot:

»Im äußer­sten Fall ist es mög­lich, dass wir bei der zustän­di­gen Behörde anre­gen, die Approbation des jewei­li­gen Kollegen zu über­prü­fen. Die Person dürf­te dann nicht mehr als Arzt arbeiten.«

Update 28.9.: Ein Leser emp­fiehlt in die­sem Zusammenhang fol­gen­de Links:

4 Antworten auf „Ärzte "müssen ja nicht gleich Verschwörungstheoretiker sein"“

  1. Wir brau­chen solang­sam mal eine Liste von Leuten, die sich an die­ser Organisierten Kriminalität wis­sent­lich betei­li­gen. Herr Reinhardt hat sich da schon lan­ge einen Platz ganz oben verdient.

  2. Es erschließt sich mir nicht, dass die Meiningsfreiheit schon im vor­aus­ei­len­den Gehorsam abge­würgt wird. Und das nicht nur von der Politik und den Leitmedien – nein, von jeder­mann. Würde dies in China oder Russland pas­sie­ren, wür­de man In der west­li­chen "Wertegmeinschaft" iber Sanktionen nach­den­ken. Ich begrei­fe ein­fach (leder noch) nicht, war­um Politik und Medien eine sol­che Spatung der Gesellschaft zuläss, bzw. sogar forciert!

  3. "Unser ärzt­li­ches Berufsrecht regelt klar: Ärzte müs­sen beim Ausstellen von Attesten sorg­fäl­tig vorgehen."

    Wir erle­ben hier eine Umkehrung der Werte. Der Ärzte-Schwur schließt ein, den ihn Aufsuchenden als Person zu respek­tie­ren. Nicht der Arzt defi­niert, ob jemand krank ist, son­dern die betrof­fe­ne Person. Der sicht­ba­re Ausdruck des Krankseins und Leidens ist der Besuch beim Arzt.

    Der Arzt stellt nicht fest, ob jemand krank IST, son­dern auf wel­che Ursachen das Leiden (man _leidet_ ja an einer Krankheit!) des Patienten zurück zu füh­ren ist, und wie man es hei­len kann.

    Das Denken, ein Arzt wür­de Kranke von Gesunden schei­den, geht auf Kriegsrecht zurück, wo der Arzt zwi­schen "Simulanten" und "ech­ten Kranken" zu unter­schei­den hatte.

    Ein anstän­di­ger Arzt stellt jedem Leidenden, der ihn auf­sucht, eine Attest aus. Mich befal­len zB Beklemmungen, wenn ich so eine "Anti-Atem-Maske" tra­ge. Soll nun ein Arzt etwa fest­stel­len, dass ich die­se Beklemmungen nicht hät­te – er konn­te sie ja nicht messen?

    Was für eine per­ver­se Sicht auf die ärzt­li­che Ethik kommt da nur zum Ausdruck?

    Und so etwas von einem Präsidenten der Bundesärztekammer? Wo sind wir nur hingeraten?

  4. Durch das Oberverwaltungsgericht Münster wur­de geur­teilt, dass ein all­ge­mein gehal­te­nes Attest zum Nichttragen eines MNS in der Schule NICHT aus­reicht. U.a. heißt es in der Begründung :
    Zitat :
    " .. . Aus dem Attest müs­se sich regel­mä­ßig nach­voll­zieh­bar erge­ben, wel­che kon­kret zu benen­nen­den gesund­heit­li­chen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule als­bald zu erwar­ten sei­en und wor­aus die­se im Einzelnen resul­tier­ten. Soweit rele­van­te Vorerkrankungen vor­lä­gen, sei­en die­se kon­kret zu bezeich­nen. Darüber hin­aus müs­se im Regelfall erkenn­bar wer­den, auf wel­cher Grundlage der atte­stie­ren­de Arzt zu sei­ner Einschätzung gelangt sei. Diese Anforderungen erfüll­ten die vor­ge­leg­ten ärzt­li­chen Stellungnahmen ersicht­lich nicht. .….."

    https://​www​.ovg​.nrw​.de/​b​e​h​o​e​r​d​e​/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​7​5​_​2​0​0​9​2​4​/​i​n​d​e​x​.​php

    Man soll­te den Schulleitern bei Nichtakzeptans des Attestes eine Erklärung zur Unterschrift vor­le­gen , in dem die­ser / die­se die Übernahme der Haftung für even­tu­el­le gesund­heit­li­che Folgeschäden durch ange­ord­ne­tes Tragen des MNS sei­tens der Schule beschei­nigt ( even­tu­ell mit Hilfe eines Rechtsanwaltes)
    Je mehr Eltern dies machen, umso besser. 

    Hier noch eine Positiv-Liste von Ärzten 

    https://www.ärzte-für-aufklärung.de/team-unterstuetzer/

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