Ärztin festgenommen: »Pauschal und unrechtmäßig vom Tragen von Masken befreit«

Zwar teilt ndr​.de am 28.2.23 mit:

»Wir been­den nach exakt drei Jahren unse­re Berichterstattung über Covid-19 und die Folgen im Rahmen unse­res täg­li­chen Corona-Tickers. Danke, dass Sie uns die Treue gehal­ten haben. Die gesam­te Nachrichten-Redaktion von NDR​.de war mit viel Herzblut dabei, um Sie in mehr als 1.000 Ausgaben mit den wich­tig­sten News und Hintergründen zum Corona-Virus zu versorgen…« 🙂

Doch vor­bei ist die Hatz auf abwei­chen­des und wider­stän­di­ges Verhalten nicht. Eine der letz­ten Meldungen lautet:

»Verdacht auf illegale Corona-Atteste – Ärztin festgenommen

Gegen eine Ärztin aus dem Raum Dresden, die in der Pandemie zig fal­sche Gesundheitszeugnisse aus­ge­stellt haben soll, ist Haftbefehl erlas­sen wor­den. Ihr wer­de vor­ge­wor­fen, gewerbs­mä­ßig Gefälligkeitsatteste aus­ge­stellt zu haben, teil­ten Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden heu­te mit. Demnach soll die Ärztin Menschen pau­schal und unrecht­mä­ßig vom Tragen von Masken befreit und ein unbe­grenz­tes Impfverbot aus medi­zi­ni­schen Gründen beschei­nigt haben. Die Rede ist von 162 Fällen. Dafür soll sie ins­ge­samt 12.500 Euro kas­siert haben.

In dem Fall wird schon län­ger ermit­telt. So hat­ten Ende September ver­gan­ge­nen Jahres mehr als 200 Polizisten 84 Objekte in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg durch­sucht. Am Dienstagmorgen sei­en nun erneut Wohnräume der Frau durch­sucht und Beweismittel sicher­ge­stellt wor­den, hieß es. Die Frau selbst wur­de wegen des bestehen­den Haftbefehls fest­ge­nom­men und soll­te einem Ermittlungsrichter vor­ge­führt wer­den.«

8 Antworten auf „Ärztin festgenommen: »Pauschal und unrechtmäßig vom Tragen von Masken befreit«“

  1. 'Gegen eine Ärztin aus Nordkorea, die in der 'Pandemie' zig fal­sche Gesundheitszeugnisse aus­ge­stellt haben soll, ist Haftbefehl erlas­sen wor­den. Ihr wer­de vor­ge­wor­fen, gewerbs­mä­ßig Gefälligkeitsatteste aus­ge­stellt zu haben, teil­ten Polizei und Staatsanwaltschaft Pjöngjang heu­te mit.'…

  2. Ich hät­te mir nie träu­men las­sen, dass sich die Justiz der­einst ermäch­tig medi­zi­ni­sche Beurteilungen von Ärzten und Ärztinnen zu ver­wer­fen und straf­recht­lich zu verfolgen.
    Und das offen­sicht­lich ohne sich von Sachverständigen belä­sti­gen zu lassen.

    1. Warum auch? Die Sachverstaendigen haet­ten sich womoeg­lich als "Spielverderber" ent­puppt, die statt dem gefor­der­ten Mainstream eine medi­zi­nisch fun­dier­te Meinung abge­ge­ben haetten …

      Dieser Gefahr muss­te man sich natuer­lich entziehen.

  3. Vielleicht soll­ten ande­re auf der Anklagebank sit­zen – die­je­ni­gen, die die Menschen – gera­de Jugendliche und Kinder – dazu gezwun­gen haben, Masken zu tra­gen, die nie auf ihre toxi­sche Wirkung auf deren Gesundheit geprüft wur­den! Da dürf­ten 162 Fälle wohl kaum ausreichen!

    Das Umweltbundesamt, 06.07.2020

    "Kinder und Jugendliche haben zu viel PFAS im Blut

    21 Prozent der Proben über HBM-I-Wert für PFOA – UBA arbei­tet an EU-wei­ter Beschränkung der Stoffgruppe

    Die Stoffgruppe der PFAS umfasst über 4.700 ver­schie­de­ne Chemikalien. ⁠PFOS⁠ (Perfluoroktansulfonsäure) und ⁠PFOA⁠ (Perfluoroktansäure) – wur­den in der GerES-Studie am häu­fig­sten gefun­den. Mit ⁠PFOS⁠ waren 100 Prozent aller Kinder in der Studie bela­stet. ⁠PFOA⁠ fand sich in 86 Prozent der ins­ge­samt 1109 unter­such­ten Blutplasma-Proben. Damit lie­gen die Werte teil­wei­se über den von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) fest­ge­leg­ten Schwellen. 21,1 Prozent der Proben lagen über dem HBM-I-Wert für PFOA, 7,1 % über dem HBM-I-Wert für PFOS. 0,2 Prozent der Proben über­schrit­ten den HBM-II-Wert für PFOS. Der HBM-II-Wert beschreibt eine Konzentration, ab der nach heu­ti­gem Kenntnisstand eine rele­van­te gesund­heit­li­che Beeinträchtigung mög­lich ist. Die Belastung soll­te dann in jedem Fall redu­ziert werden."

    https://​www​.umwelt​bun​des​amt​.de/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​k​i​n​d​e​r​-​j​u​g​e​n​d​l​i​c​h​e​-​h​a​b​e​n​-​z​u​-​v​i​e​l​-​p​f​a​s​-​i​m​-​b​lut

    Was hat das mit dem Thema Masken zu tun!?

    HARLINGEN, THE NETHERLANDS, TOXICOWATCH FOUNDATION,
    November 2022

    "Gesichtsmasken und die Abschaltung von Gehirn, Herz und Fortpflanzungssystem

    Analyseergebnisse von PFAS in Gesichtsmasken

    Die Laboranalyse der drei (3) Mundschutzproben (M‑01, M‑02, M‑03) mit der FITCT4-Bioassay-Methode ergab nach­weis­ba­re PFAS-Gehalte in die­sen Gesichtsmasken (Abbildung 10). 

    Einweg-Mundschutz

    M‑01: 8,4 µg PFOA-Äq./g
    331,0 µg PFOA-Äq./m2

    M‑02: 31,0 µg PFOA-Äq./g
    1424,0 µg PFOA-Äq./m2

    M‑03: 7,3 µg PFOA-Äq./g
    417,0 µg PFOA-Äq./m2

    Im Jahr 2017 leg­te die EU einen Rückstandshöchstwert von 1 µg PFOA/m2 in Textilien fest. 25 Die PFAS in den unter­such­ten Gesichtsmasken, aus­ge­drückt als PFOA-Äquivalenzen mit der FITC-T4-Analyse (µg PFOA-Äquivalent/m2) über­schrei­ten den EU-Grenzwert mit einem Faktor von 331 – 1424."

    Zudem dürf­te auch die Frage nach den Fasern – Faserbruch – inter­es­sant sein:

    "Hier ist anzu­mer­ken, dass es meh­re­re Forschungslücken und einen Mangel an gründ­li­chen Untersuchungen über das Schicksal von Fasern mit ver­schie­de­nen Behandlungen und Veredelungen gibt. Die mei­sten Textilprodukte wer­den mit ver­schie­de­nen Chemikalien und Hilfsstoffen beschich­tet, um neue Funktionen zu erhal­ten (z. B. was­ser­ab­wei­sen­de oder anti­mi­kro­biel­le Ausrüstung) oder mit ver­schie­de­nen syn­the­ti­schen Farbstoffen, ein­schließ­lich Reaktivfarbstoffen, gefärbt."

    Wer hat also die Masken auf toxi­sche Inhaltsstoffe und mecha­ni­sche Belastung geprüft!? Bevor die Maskenpflicht ein­ge­führt wurde!!!

    "Schlussfolgerung

    Die Antwort auf die ursprüng­li­che Frage die­ser Untersuchung, ob PFAS in Gesichtsmasken ent­hal­ten sind, wird durch die Bioassay FITC-T4-Analyse und Literaturauswertung bestä­tigt. Allerdings ist die FITC-T4-Analyse nicht spe­zi­fisch für PFAS, auch ande­re toxi­sche Substanzen wie Bisphenol und Phthalate reagie­ren eben­falls auf die­sen Bioassay. Aus toxi­ko­lo­gi­scher Sicht ist die gesam­te toxi­sche Wirkung wich­tig. Die Literaturübersicht zeigt, dass PFAS in den mensch­li­chen Körper gelan­gen kön­nen über ver­schie­de­ne Pfade …

    … Diese Pilotstudie begann mit Fragen und ende­te mit Fragen: Warum wird das Vorsorgeprinzip bei der Anwendung von hoch­gif­ti­gen Chemikalien in Gesichtsmasken igno­riert? Warum wur­de so wenig Forschung über die mög­li­che Kontamination von PFAS in Gesichtsmasken ver­öf­fent­licht? Und außer­dem: Warum sind Chemikalien wie Bisphenole, Phthalate, bro­mier­te Flammschutzmittel und sogar Nanopartikel in der Gesichtsmaske ver­wen­det, ohne dass eine ange­mes­se­ne Regulierung auf der Grundlage wis­sen­schaft­li­cher Bewertungen erfolgt?

    … Dies ist ein Weckruf, die Anwendung toxi­scher Stoffe zu über­den­ken. Substanzen zu über­den­ken, über die wir sowohl aus ana­ly­ti­scher als auch aus toxi­ko­lo­gi­scher Sicht noch wenig wissen. 

    PFAS hät­ten gar nicht erst her­ge­stellt und schon gar nicht in Gesichtsmasken ver­wen­det wer­den dürfen."

    Den letz­ten Hinweis – an Steffi Lemke (Grüne) – hat nun das UBA …

    "PFAS sind auch für die Umwelt ein Problem: Aufgrund ihrer Langlebigkeit ver­tei­len sie sich über Luft und Meeresströmungen groß­flä­chig rund um den Globus…"

  4. Ich ver­ste­he das nicht. Das Ausstellen fal­scher Gesundheitszeugnisse ist straf­bar. Das bedeu­tet dass es bestraft wer­den kann. STRAF-BAR = mög­lich, nicht STRAF-BEWEHRT, was ja eine Verbindlichkeit in Aussicht stellt. So gese­hen hat die Ärztin ein­fach nur Pech gehabt. Kann wohl passieren.
    Tatsache aber ist, dass ein fal­sches ärzt­li­ches Atest, kei­ner­lei recht­li­cher Konsequenzen nach sich zieht. Das ist so!
    Weder bin ich Jurist, noch inter­pre­tie­re ich hier Recht. Es ist ein­fach so. Egal was im Recht geschrie­ben oder umschrie­ben steht. Mit Nichten aber wer­de ich fal­sche Gesundheitszeugnisse auf­zei­gen. Auch wie­der­um so ein Blödsinn .… – Es weiss doch sowie­so Jeder mit etwas Lebenserfahrung dass es so ist. Wieviel Zeugnis wol­len Sie? – So lau­te­te die Frage wohl eher.

    In dem Fall stört es ausser­dem das Maskengeschäft. Noch so ein tat­säch­li­cher Sachverhalt.

    1. noh­gräs­chdh:

      Auch bzgl. der aktu­el­le­ren Beiträge. Das Ausstellen eines fal­schen Gesundheitszeugnisses ist in der Bundesrepublik Deutschland kei­ne Straftat. Das ist staats­an­wält­lich genau­so bestä­tigt! [mit Unterschriften, Beförderungen usw.] Warum die Dame bestraft wur­de weiss ich nicht. Der Text ist falsch. Vermutlich haben die Maskendealer und ihre Freunde ("cri­sis-defen­se-unit gmbh&cokgge" etc.) ein­fach genug Steuermittel um Klagen zu finan­zie­ren. Nur eine These, mehr nicht!

  5. Wer geglaubt hat, sich mit einem Attest durch­mo­geln zu kön­nen, der hat das Corona-Spiel mit­ge­spielt und hat damit noch Ärzte ans Messer gelie­fert. Hätten Leute offen über den Unfug von Masken dis­ku­tiert, dann hät­te man dem Corona-Narrativ even­tu­ell bei­kom­men kön­nen. Nun ist die Geschichte in der Welt, dass uns Masken&Co. vor einer töd­li­chen Pandemie bewahrt hät­ten und dass alles durch unein­sich­ti­ge Regelbrecher gefähr­det wurde.
    Die Attestiererei ist übri­gens nicht neu. Wer krank genug ist, darf sich vom Schulzwang und dem Masernpikszwang aus­neh­men. Wer zu blöd ist, einen Rechner zu bedie­nen, der darf sich der Bespitzelung durch ELSTER ent­zie­hen. Mit unge­wöhn­li­chen sexu­el­len Neigungen konn­te man der Wehrpflicht ent­ge­hen. Usw. usf. Diese Regeln machen es sehr ver­lockend, krank, dumm, arm und alles mög­li­che zu sein, um staat­li­cher Gängelung zu entgehen.

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