Ärztin arbeitet trotz Quarantäne-Pflicht – Stadt Cottbus schließt Praxis

So ist am 21.1. ein Artikel auf welt​.de überschrieben.

»Die Stadt Cottbus hat nach eige­nen Angaben erst­mals eine Hausarztpraxis geschlos­sen. Hintergrund sei­en Verstöße der Ärztin gegen Auflagen aus der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sowie gegen Anordnungen durch das Gesundheitsamt.

Die Ärztin sei wegen eines Kontakts zu einer auf das Coronavirus posi­tiv gete­ste­ten Person als Kontaktperson der Kategorie I ein­ge­stuft wor­den und hät­te sich des­halb in Quarantäne bege­ben müs­sen, teil­te die Stadt am Mittwoch mit.

Stattdessen habe sie wei­ter prak­ti­ziert und dabei Patienten ohne Mund-Nasen-Bedeckung behan­delt. Daraufhin sei die Schließung der Praxis ver­fügt wor­den. Die Räume wur­den amt­lich ver­sie­gelt. Wegen der Verstöße sei­en Bußgeldverfahren ein­ge­lei­tet wor­den. Die Landesärztekammer Brandenburg erklär­te, gegen eine Arztpraxis in Cottbus sei­en Beschwerden ein­ge­gan­gen und es sei ein berufs­recht­li­ches Verfahren ein­ge­lei­tet worden.«

Wie war das eigent­lich mit den Regierungsmitgliedern, die "als Kontaktperson der Kategorie I ein­ge­stuft" waren? Bei Frau Merkel etwa so:

»Die Kanzlerin muss selbst in häus­li­che Quarantäne. Am Freitag hat­te sie Kontakt zu einem Arzt, der mitt­ler­wei­le posi­tiv auf das Coronavirus gete­stet wor­den war. Der Mediziner hat­te bei Merkel eine vor­beu­gen­de Pneumokokken-Impfung vorgenommen.

Regierungssprecher Steffen Seibert erklär­te: „Sie wird sich in den näch­sten Tagen regel­mä­ßig testen las­sen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aus­sa­ge­kräf­tig wäre. Auch aus der häus­li­chen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen.“

Auf der Pressekonferenz am Nachmittag hat­te Merkel selbst noch Stellung zu ihrem eige­nen Verhalten in Zeiten von Corona genom­men. „Ich habe nahe­zu alle Termine abge­sagt, in denen Menschen ins Kanzleramt kom­men oder wo ich zu Menschen fah­ren wür­de“, sag­te Merkel. Ihr Leben habe sich grund­sätz­lich ver­än­dert und bestehe im Wesentlichen aus Telefon- und Videokonferenzen.«
(focus​.de am 23.3.20)

Zehn Tage spä­ter berich­te­te tages​schau​.de:

»Bundeskanzlerin Angela Merkel ist nach knapp zwei­wö­chi­ger Corona-Quarantäne ins Kanzleramt zurückgekehrt.«

Heiko Maas, Jens Spahn und der Rest

»Zum zwei­ten Mal – Heiko Maas muss in Corona-Quarantäne
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hat sich zum zwei­ten Mal inner­halb weni­ger Wochen wegen eines Kontakts mit einem Corona-Infizierten in Quarantäne begeben…

Der Kontakt erfolg­te bereits am Montagabend mit einem "aus­län­di­schen Delegationsteilnehmer"…

Bereits im September in Quarantäne
Maas hat­te sich erst Ende September für elf Tage in Quarantäne bege­ben, weil sich einer sei­ner Leibwächter infi­ziert hatte…

In den ver­gan­ge­nen Monaten waren immer wie­der Mitglieder des Bundeskabinetts in Quarantäne. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat­te sich vor zwei Wochen als erstes Regierungsmitglied nach­weis­lich mit dem Coronavirus ange­steckt. Er hat­te sich kurz nach einer Kabinettssitzung wegen Erkältungssymptomen testen lassen.

Das Bundeskabinett muss­te trotz­dem nicht gesam­melt in Quarantäne. Damals wur­de auf die Hygiene- und Abstandsregeln im Kabinettssaal ver­wie­sen, die eine Quarantäne ande­rer oder gar aller Teilnehmer in einem sol­chen Fall nicht erfor­der­lich mache, hieß es damals.«
(t‑online.de am 5.11.20)

»Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist nach einem Coronafall in sei­nem Umfeld vor­sorg­lich in Quarantäne. Ein erster Coronatest des Ministers sei nega­tiv gewe­sen, teil­te das Ministerium am Freitagabend mit. Altmaier wur­de gete­stet, weil einer sei­ner enge­ren Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt ist. Er wer­de sei­nen Dienstgeschäften auch von zuhau­se wei­ter nach­ge­hen, teil­te das Ministerium mit.
Für den CDU-Politiker ist es bereits die zwei­te Corona-Quarantäne. Ende September war er vor­sorg­lich für weni­ge Tage zuhau­se geblie­ben, weil ein beim Handelsministerrat in Berlin anwe­sen­der Mitarbeiter eines EU-Ministers posi­tiv auf Corona gete­stet wor­den war. Eine län­ge­re Quarantäne sei nach Prüfung der Umstände sei­nes Kontaktes nicht nötig gewe­sen, hat­te er damals erklärt.«
(rp​-online​.de vom 20.11.20)

Die Aufzählung läßt sich mühe­los erwei­tern, auch auf Länderkabinette. Sie zeigt einer­seits, für wie "gefähr­lich" die Regierenden Corona wirk­lich hal­ten, und ande­rer­seits, daß Regeln für das gemei­ne Volk gel­ten, aber nicht für sie.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

8 Antworten auf „Ärztin arbeitet trotz Quarantäne-Pflicht – Stadt Cottbus schließt Praxis“

  1. Die Aussagekraft der genann­ten Beispiele aus der Politik, erschließt sich mir nicht. Merkel und Co, haben sich doch in Quarantäne bege­ben. Die Ärztin aber hat wei­ter prak­ti­ziert mit Patientenkontakt. Woran machen Sie denn da einen Unterschied fest?

    1. @Alice Spatz: Zum Beispiel an der Dauer der frei­wil­li­gen (?) Quarantäne, die offen­bar kein Gesundheitsamt ver­kürzt hat. Daß die Kabinette mun­ter wei­ter arbei­ten konn­ten trotz "Infektionen" in ihren Reihen, wäh­rend Schulen, Kitas und eben auch Praxen dicht gemacht wurden.

  2. "Daraufhin sei die Schließung der Praxis ver­fügt wor­den. Die Räume wur­den 'amt­lich versiegelt.'"

    Ist das Virus da jetzt ein­ge­schlos­sen? Oder haben sie es schon getötet?

  3. Die Frau hat Mut und man kann nur auf eine spä­te­re, öffent­li­che, voll­stän­di­ge recht­li­che Rehabilitation hof­fen mit Ausgleich aller Schäden und Nachteile. Aber dahin ist sicher noch ein lan­ger Weg.

  4. Die Stadt Cottbus ist nicht rich­tig informiert.
    Die Ärztin hat­te sicher die Abstandsregeln eingehalten.
    Eine Türe, oder sogar auch noch ein Fenster, sprich ein­fa­ches oder sogar dop­pel­tes Belüftungssystem, wird das Zimmer, in dem sie die Abstandsregeln ein­ge­hal­ten hat, wohl haben.
    So gese­hen wäre sie kei­ne „Kontaktperson 1“ und müs­se auch nicht zwin­gend in Quarantäne.
    Söder hat's vorgemacht.
    https://​www​.rnd​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​e​r​l​a​u​b​n​i​s​-​v​o​m​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​m​t​-​s​o​d​e​r​-​d​a​r​f​-​q​u​a​r​a​n​t​a​n​e​-​b​e​e​n​d​e​n​-​5​P​6​I​I​K​J​Y​L​Q​B​P​4​W​E​Q​S​C​S​U​4​E​7​N​M​M​.​h​tml

  5. Zitat aus einem Artikel hier vom 09.12.20 : >> Werden Klinikpatienten posi­tiv auf das Virus gete­stet, gel­ten sie als erkrankt und müs­sen auf der Station iso­liert wer­den. Für Krankenschwestern und Ärzte gilt das hin­ge­gen nicht: Sie kön­nen zwar auch das Virus in sich tra­gen, aber erstens muss das nicht jeder wis­sen. So wird das Personal in einer Klinik im Saalekreis etwa erst gar nicht gete­stet. Und zwei­tens kön­nen Mediziner offen­bar gar nicht schwer an Corona erkran­ken, denn für sie gilt im Zweifelsfall nur eine soge­nann­te *modi­fi­zier­te Quarantäne* .
    Hinter die­sem Zauberwort steckt fol­gen­der Gedanke: Möglicherweise oder tat­säch­lich an Covid-19 erkrank­te Ärzte und Schwestern dür­fen wei­ter­hin arbei­ten, müs­sen sich aber außer­halb der Klinik in häus­li­che Quarantäne begeben.<<

    Warum wird der­art mit zwei­er­lei Maß gemessen?
    Diese nie­der­ge­las­se­ne Ärztin erfüllt genau­so eine hohe Verantwortung für ihre Patienten, wie zB das Klinikpersonal. Da sie nicht ein­mal selbst posi­tiv gete­stet war, ist eine Quarantäne für sie sehr über­trie­ben, nicht zu recht­fer­ti­gen und scha­det über das erträg­li­che Maß hin­aus ihrer Praxis!!
    Wie soll­te sie denn Patienten mit Mund-Nasenbedeckung unter­su­chen kön­nen, die einen respi­ra­to­ri­schen Infekt haben???
    Sie wird das Gefahrenpotential für sich und ihre Patienten ver­mut­lich adäquat und ver­ant­wort­lich am besten selbst ein­schät­zen können!

Schreibe einen Kommentar zu D.D. Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert