ÄrztInnen sollen für 50 Euro KollegInnen verpfeifen

Wenn das hier dar­ge­stell­te Schreiben kei­ne Fälschung ist, dann sucht die Ärztekammer Nordrhein Fachpersonal, das zum "2,3‑fachen des Gebührensatzes" KollegInnen denun­zie­ren soll:

»Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) suchen wir inter­es­sier­te Ärztinnen und Ärzte, die für die unte­ren Gesundheitsbehörden Begutachtungen von Personen durch­füh­ren, die auf­grund einer medi­zi­ni­schen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft wer­den kön­nen (§ 20a Abs. 5 Satz 2 IfSG).

Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreu­en, muss der jewei­li­gen Einrichtungsleitung bis zum Ablauf des 15. März 2022 einen Nachweis eines voll­stän­di­gen Impfschutzes gem. § 20a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 IfSG vorlegen.

Die Verpflichtung zum Nachweis die­ses Impfschutzes besteht dann nicht, wenn die nach­weis­pflich­ti­ge Person auf­grund medi­zi­ni­scher Kontraindikationen nicht geimpft wer­den kann und dies in einem ärzt­li­chen Zeugnis doku­men­tiert ist. Das ärzt­li­che Zeugnis muss sol­che Angaben zur Art der medi­zi­ni­schen Kontraindikation ent­hal­ten, die eine Überprüfung auf Plausibilität mög­lich machen. Dabei ist zu beach­ten, dass nach Angaben des Robert Koch-Institutes nur sehr weni­ge Kontraindikationen bestehen, war­um eine Person sich dau­er­haft oder vor­über­ge­hend nicht gegen COVID-19 imp­fen las­sen kann.

Per Erlass vom 18.02.2022 hat das MAGS die Ärztekammern in NRW beauf­tragt, Listen von Ärztinnen und Ärzten zu füh­ren, die sich für eine Begutachtung die­ser ärzt­li­chen Zeugnisse zur Feststellung von abso­lu­ten medi­zi­ni­schen Kontraindikationen einer Impfung gegen SARS-CoV‑2 zur Verfügung stel­len. Die ärzt­li­che Begutachtung soll in der Regel nach Aktenlage erfol­gen. Eine kör­per­li­che Untersuchung dürf­te nur in sel­te­nen Ausnahmefällen ange­zeigt sein. Personen, die ent­spre­chen­de Kontraindikationen gel­tend machen, sind ver­pflich­tet, die fach­ärzt­li­chen Unterlagen, die dies bele­gen kön­nen, eigen­ver­ant­wort­lich und zeit­nah den Gutachtern zur Verfügung zu stel­len. Die Personen wer­den durch die unte­re Gesundheitsbehörde dazu auf­ge­for­dert.

Die unte­ren Gesundheitsbehörden wer­den Sie, falls Sie sich betei­li­gen wol­len, bei Bedarf anhand Ihrer Verbindungsdaten kon­tak­tie­ren, um Sie im Detail zu infor­mie­ren und ggf. zu beauf­tra­gen. Die Kosten des Verfahrens wer­den vom Land getra­gen und nach GOÄ abge­rech­net. Die Leistungen wer­den mit dem 2,3‑fachen des Gebührensatzes ver­gü­tet, ent­spre­chend einem Betrag von 40,22 € für die Nr. 80 GOÄ bezie­hungs­wei­se einem Betrag von 50,94 € für die Nummern 80 und 1 GOÄ. Das MAGS wird Formulare zur Abrechnung der Honorierung sowie Formulare zur Ergebnisübermittlung der ärzt­li­chen Untersuchung zur Verfügung stel­len.«

twit​ter​.com (10.3.)

12 Antworten auf „ÄrztInnen sollen für 50 Euro KollegInnen verpfeifen“

  1. Gute Idee!
    Das Verfahren wäre dann auch bei Richtersprüchen, Bußgeldbescheiden und Gebührenfestsetzungen sinnvoll.
    Bei Krankheiten gene­rell könn­te man so die Häufigkeit von Krebs, Diabetes usw. sen­ken und so eine Entlastung des Gesundheitssystems herbeiführen.
    Impfschäden trä­ten dann auch nicht mehr auf.

    Bei ~50€ hät­te der Arzt pro Fall höch­stens 20 Min. Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

    1. @ I. Schmidt: ich bin eher dafür, dass sich nie­mand fin­det, der die­sen (sich mehr und mehr ver­ste­ti­gen­den) Wahnsinn in die eine oder ande­re Richtung mitträgt.

  2. Ich bie­te Ärzten zur Begutachtungen des Geisteszustands von Bill Gates und sei­nen Jünger sat­te 100 Euro.

    In dem Gutachten müs­sen die lang­jäh­ri­ge Beziehung von Bill Gates zu Jeffrey Epstein, die Flugreisen von Bill Gates mit dem Lolita Express, die medi­zi­ni­schen Versuche von Bill Gates an Kindern in Afrika und Indien, sei­ne Rolle in der orche­strier­ten "Corona-Pandemie", sei­ne Zertifikate zur Kontrolle der gesam­ten Menschheit, sei­ne Zahlungen an die Qualitätspresse samt sei­ner Selbstdarstellung als Menschenfreund, die Werbung für sei­ne medi­zi­ni­schen Experimente mit Boten-RNS Spritzmitteln, die Korruption des Gesundheitswesens und der Regierungen welt­weit und sei­ne end­lo­se Gier berück­sich­tigt werden.

    Das ist ein Angebot. Es ist ein gutes Angebot. Das sagt auch der Tierarzt vom RKI.

  3. Da in dem Text, sofern er echt ist ja schon steht, dass die Regierung (RKI=Behörde) die Kontraindikationen vor­gibt, dürf­te kein Arzt der sei­nen Beruf ernst nimmt so eine Stelle annehmen. 

    Wir müs­sen jetzt wohl wirk­lich sehr vor­sich­tig blei­ben und krea­tiv wer­den. Die LKWs kön­nen wir jeden­falls bald nicht mehr volltanken ^^

    1. an mager­bear:
      Ausgezeichneter Einwand mit den feh­len­den Inhaltsstoffen, wobei eine Aufführung sol­cher bei jeder ein­zel­nen Ampulle geprüft wer­den müss­te, wegen der Inkonsistenz.

      Danach müss­te der "Patient" mit jedem ein­zel­nen Inhaltsstoff auf all­er­gi­sche Reaktionen gete­stet werden.

      Unrealistisch, weil zu auf­wän­dig und vor allem, woher soll der Arzt die ein­zel­nen Inhaltsstoffe beziehen?

  4. Diese Untersuchungen wer­den genau­so ablau­fen wie die Anamnese vor der soge­nann­ten Impfung:
    "Unterschreiben Sie hier, dann machen Sie das frei­wil­lig, eine genaue Untersuchung und Beratung sind nicht nötig!" und rein die Nadel (ohne Sinn und Verstand).
    Die Ärztekammer Nordrhein sucht nur bil­li­ge Methoden, im Auftrag der Regierung, eine Kontraindikation und damit Nichtimpfung zu verhindern.
    Der Nachweis einer Kontraindikation, mit allen Untersuchungen zu Allergien auf die Giftstoffe der Injektionen, nimmt Tage in Anspruch. Das wird die Krankenkassen finan­zi­ell rui­nie­ren, wenn es alle machen. (Mein Bekannter, in einem medi­zi­ni­schen Labor tätig, hat schon €-Zeichen in den Augen.)

  5. Inflation. Einst rede­te man von 30. Das ent­sprä­che, syn­onym qua­si, dann wohl dem s.g. "Judaslohn". Das wäre im Medizinischen dann doch wohl zu bil­lig. Und drei­ssig (in Zahlen 30) Silberlinge (wie biblisch) dann doch wohl eher zu teu­er? Das täten dann die poli­tics viel­eicht lie­ber sel­ber ein­heim­sen und beim "recht­schaf­fe­nen Verräter" käme nur noch ein Bruchteil an. Gar nicht so ein­fach, und wie wird's abge­rech­net – als "Pandemieberattung" viel­eicht? Es bleibt kon­junk­ti­vi­ti­stisch, mög­li­cher­wei­se, wohl!?

    Es blei­ben zwei Wahrheiten, even­tu­ell zu erwähnen.

    1. Alle Viren sind gefähr­lich, oder auch nicht.

    2. "Virenmaterial" kann ange­kauft wer­den, oder auch nicht.

    Zu mög­li­chen Fragen wen­den Sie sich doch ein­fach viel­eicht an den Bundesgesundheitsminister, even­tu­ell! – Vieleicht aber auch nicht?! Tolle Wahl, übri­gens. Möglicherweise! – Vieleicht aber auch nicht.

    1. an Wired-Cum-exce­lent: Zum Ankauf von VIrenmaterial:

      Habe ernst­zu­neh­men­de Berichte gele­sen, in denen Beklagte den Nachweis des sarskopf2 Virus gefor­dert hatten.
      Die Gerichte stell­ten die Verfahren ein, weil ihnen kei­ner das Zeug beschaf­fen konnte.

      Ich den­ke es war in Kanada und Portugal.

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