Alkoholkonsum kein triftiger Grund

»Update 27.1.: Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt

Am Donnerstag, 28. Januar, 0 Uhr, tritt in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot in Kraft. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das bay­ern­wei­te Alkoholverbot auf­ge­ho­ben hat­te, hat der Freistaat in der aktu­el­len Fassung sei­ner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun die Kommunen ver­pflich­tet, ört­li­che Alkoholkonsumverbote „auf den öffent­li­chen Verkehrsflächen der Innenstädte“ aus­zu­spre­chen. Der Stadt bleibt damit nur die Zuständigkeit, den kon­kre­ten Geltungsbereich festzulegen.

Das Alkoholkonsumverbot gilt – ana­log der Maskenpflicht – in der Altstadt-Fußgängerzone… Hier darf rund um die Uhr kein Alkohol im öffent­li­chen Raum kon­su­miert wer­den. Darüber hin­aus gel­ten unver­än­dert die Ausgangsbeschränkungen, die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest­ge­legt sind. Man darf sei­ne Wohnung wei­ter­hin auch tags­über nur aus trif­ti­gem Grund ver­las­sen. Alkoholkonsum listet die Bayerische Infektionsschutz­maßnahmenverordnung nicht als trif­ti­gen Grund auf. Zusätzlich gilt bay­ern­weit zwi­schen 21 Uhr und 5 Uhr wei­ter­hin eine Ausgangssperre. Ziel aller die­ser Maßnahmen ist es, Menschenansammlungen zu ver­mei­den, um die Corona-Infektionsrate zu sen­ken.«
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3 Antworten auf „Alkoholkonsum kein triftiger Grund“

  1. OT

    Sascha Lobo im Flow der Schönen Neuen Welt
    Schon jetzt las­sen sich die mRNA-Impfstoffe gewis­ser­ma­ßen upda­ten, indem die Roboter ein paar Details ver­än­dern. Wir wer­den Medikamente erle­ben, bei denen bio­lo­gi­sche Plug-ins für beson­de­re Zielgruppen wie Alte oder Schwangere zum Standard wer­den. Am Horizont sind via Analyse-App hyper­in­di­vi­dua­li­sier­ba­re Biowirkstoffe zu erah­nen, mit denen man sich selbst opti­mie­ren kann.
    https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/mrna-technologie-die-neue-weltmacht-der-bio-plattformen-a-c87fa211-1897–47cf-8a1b-cd9ded973e6f

    Ach ja: die klas­si­schen poli­ti­schen Versager müs­sen weg – braucht eh kei­ner, wenn doch Plattformanbieter direkt schnel­ler wären…

  2. Wenn Alkoholkonsum kein trif­ti­ger Grund zum Verlassen der Wohnung ist, dann holt man sich eben eine Pulle Cola (um die Küchenspüle zu rei­ni­gen). Weil man dann noch eine Hand frei hat, kommt in die der Kasten Bier.

  3. lau­tet eine juri­sti­sche Grundregel!

    D.h. den juri­sti­schen Rat von Dr. Justus Hoffmann (Corona-Ausschuss) befolgen:

    Personalien wahr­heits­ge­mäß ange­ben und sagen "man hat einen trif­ti­gen Grund" und dann schweigen!

    Folge: Bußgeldverfahren – frit­sge­recht Widerspruch ein­le­gen – OHNE Gründe zu nennen
    Vor Gericht muss dann, in einer funk­tio­nie­ren­den Justiz, die Gegenseite bewei­sen, dass man KEINEN drif­ti­gen Grund hat­te; was schwer fal­len dürfte!

    Man muss sich also nicht selbst bela­sten und darf schweigen!

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