»Update 27.1.: Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt
Am Donnerstag, 28. Januar, 0 Uhr, tritt in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot in Kraft. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das bayernweite Alkoholverbot aufgehoben hatte, hat der Freistaat in der aktuellen Fassung seiner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun die Kommunen verpflichtet, örtliche Alkoholkonsumverbote „auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte“ auszusprechen. Der Stadt bleibt damit nur die Zuständigkeit, den konkreten Geltungsbereich festzulegen.
Das Alkoholkonsumverbot gilt – analog der Maskenpflicht – in der Altstadt-Fußgängerzone… Hier darf rund um die Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden. Darüber hinaus gelten unverändert die Ausgangsbeschränkungen, die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt sind. Man darf seine Wohnung weiterhin auch tagsüber nur aus triftigem Grund verlassen. Alkoholkonsum listet die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht als triftigen Grund auf. Zusätzlich gilt bayernweit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr weiterhin eine Ausgangssperre. Ziel aller dieser Maßnahmen ist es, Menschenansammlungen zu vermeiden, um die Corona-Infektionsrate zu senken.«
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Coronavirus-Fallzahlen.html
OT
Sascha Lobo im Flow der Schönen Neuen Welt
Schon jetzt lassen sich die mRNA-Impfstoffe gewissermaßen updaten, indem die Roboter ein paar Details verändern. Wir werden Medikamente erleben, bei denen biologische Plug-ins für besondere Zielgruppen wie Alte oder Schwangere zum Standard werden. Am Horizont sind via Analyse-App hyperindividualisierbare Biowirkstoffe zu erahnen, mit denen man sich selbst optimieren kann.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/mrna-technologie-die-neue-weltmacht-der-bio-plattformen-a-c87fa211-1897–47cf-8a1b-cd9ded973e6f
Ach ja: die klassischen politischen Versager müssen weg – braucht eh keiner, wenn doch Plattformanbieter direkt schneller wären…
Wenn Alkoholkonsum kein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist, dann holt man sich eben eine Pulle Cola (um die Küchenspüle zu reinigen). Weil man dann noch eine Hand frei hat, kommt in die der Kasten Bier.
lautet eine juristische Grundregel!
D.h. den juristischen Rat von Dr. Justus Hoffmann (Corona-Ausschuss) befolgen:
Personalien wahrheitsgemäß angeben und sagen "man hat einen triftigen Grund" und dann schweigen!
Folge: Bußgeldverfahren – fritsgerecht Widerspruch einlegen – OHNE Gründe zu nennen
Vor Gericht muss dann, in einer funktionierenden Justiz, die Gegenseite beweisen, dass man KEINEN driftigen Grund hatte; was schwer fallen dürfte!
Man muss sich also nicht selbst belasten und darf schweigen!