Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem

Unter die­sem Titel ist auf ver​fas​sungs​blog​.de am 21.1. eine Stellungnahme von Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, zu lesen. Es heißt dort:

»Wir alle haben die Nase voll von der Pandemie. Die letz­ten zwei Jahre haben uns einst unvor­stell­ba­re Zumutungen auf­er­legt und mas­si­ve Einschränkungen unse­rer Lebensqualität mit sich gebracht. Kinder, Jugendliche und jun­ge Erwachsene, die die Welt erst für sich ent­decken wol­len (und kön­nen sol­len), tra­gen in beson­de­rem Ausmaß die Kosten der Pandemie. Je erschöpf­ter wir sind, desto drin­gen­der ist der Wunsch nach einem Wundermittel, das der Pandemie ein Ende berei­tet. Die Impfung scheint als ein sol­ches Heilsversprechen: Wenn nur alle mit­ma­chen wür­den und sich imp­fen lie­ßen, wäre es mit der Pandemie bald vorbei. 

Doch es machen nicht alle mit. Sollte man sie dann nicht dazu zwin­gen dür­fen? Überwiegt nicht das gemein­schaft­li­che Interesse an der Pandemiebekämpfung das sub­jek­ti­ve Interesse der Einzelnen an der „Impfverweigerung“? Am Rande sei bemerkt: Schon die Bezeichnung als „Impfverweigerer“ impli­ziert eine zumin­dest mora­li­sche Impfverpflichtung, denn ver­wei­gern kann man nur, was man eigent­lich schul­dig ist. Von mora­li­schen Pflichten han­delt die­ser Beitrag frei­lich nicht, son­dern es geht um die Frage einer in Recht gegos­se­nen Impfpflicht. In der Politik wird eine sol­che Impfpflicht immer ent­schie­de­ner gefor­dert. Doch hat eine sol­che in der der­zei­ti­gen Situation auch aus ver­fas­sungs­recht­li­cher Perspektive Bestand?

Die kör­per­li­che Unversehrtheit ist im Grundgesetz pro­mi­nent als ein zen­tra­les Grundrecht gewähr­lei­stet (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG). Dass durch eine Impfpflicht in den Schutzbereich die­ses Grundrechts ein­ge­grif­fen wird, ist unstrei­tig. Das Grundrecht der kör­per­li­chen Unversehrtheit ist mit einem Gesetzesvorbehalt ver­se­hen, ver­spricht also nicht abso­lu­ten Schutz vor staat­li­chen Eingriffen. Die Durchdringung der Haut ist nicht Tabu, son­dern kann unter Umständen auch im Verfassungsstaat zuläs­sig sein. Die ver­fas­sungs­recht­li­che Erörterung muss sich daher auf die Frage kon­zen­trie­ren, unter wel­chen Umständen dies gerecht­fer­tigt ist. Hierfür ist eine klas­si­sche Verhältnismäßigkeitsprüfung durch­zu­füh­ren. Die mit einer Impfpflicht ver­folg­ten Ziele sind offen­sicht­lich legi­tim: Gesundheitsschutz (frü­her auch „Volksgesundheit“ genannt) sowie ins­be­son­de­re der Schutz vor einer Überlastung der Gesundheitssysteme. Zu erör­tern ist also, ob die Impfpflicht zur Verfolgung die­ses Ziels geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen ist.«

Die Autorin unter­such aus­führ­lich die Faktoren Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Sie schließt daraus:

»Der Eingriff in die kör­per­li­che Unversehrtheit durch eine Impfung erscheint vie­len Menschen als unwe­sent­lich: ein klei­ner Piks in den Oberarm. Die Nebenfolgen der Impfung sind weit über­wie­gend allen­falls mini­mal. Aus „objek­ti­ver Sicht“, d.h. dem bei Juristen belieb­ten „ver­stän­di­gen Dritten“, könn­te daher die Intensität des Grundrechtseingriffs als gering ein­zu­stu­fen sein. Doch eine sol­che Blickweise trägt nicht. Grundrechte schüt­zen Freiheiten indi­vi­du­el­ler Menschen. Entscheidend ist also die Wahrnehmung derer, die das Grundrecht in Anspruch neh­men. Es geht nicht um eine „objek­ti­ve“ Beurteilung des Grundrechtseingriffs – die in Wahrheit immer die des Mainstreams ist –, son­dern für Grundrechte kommt es auf das Selbstverständnis der Betroffenen an, wel­ches allen­falls einer Plausibilitätskontrolle unter­zo­gen wer­den kann. Für die Religionsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht dies mit gro­ßer Klarheit her­aus­ge­stellt, aber dies gilt für alle Freiheitsrechte.

Für die Ablehnung einer Impfung kann es vie­le Gründe geben. Dazu mögen auch Gründe, die mit dem Grundrecht der kör­per­li­chen Unversehrtheit nichts zu tun haben, wie etwa Wut auf „das System“ oder wir­re Verschwörungserzählungen gehö­ren. Es gibt aber auch Menschen, die der festen Überzeugung sind, dass Ihnen die Impfung gesund­heit­lich scha­det. Aus der Perspektive sol­cher Betroffener ist die Impfung eben nicht eine lästi­ge Bagatelle, son­dern erscheint ver­gleich­bar der Zuführung von Schadstoffen oder gar einem Gift. Eine sol­che Sichtweise mag vie­len als absurd erschei­nen, aber Grundrechte die­nen eben gera­de dem Schutz von Minderheiten. Dies gilt zumal, als inzwi­schen der enge Zusammenhang von psy­chi­scher und phy­si­scher Gesundheit bekannt ist. Die Eingriffsintensität ist also als äußerst hoch einzustufen.

Abwägung

Selbstverständlich ist auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Doch es geht nicht nur um den abstrak­ten Rang des betrof­fe­nen Gemeinwohlgutes, son­dern auch um den Grad, in dem die­ses durch die jewei­li­ge Maßnahme ver­wirk­licht wird. Eine Impfpflicht wäre daher mög­li­cher­wei­se dann zu recht­fer­ti­gen, wenn durch die Impfung eine sehr gefähr­li­che Krankheit wirk­lich aus­ge­rot­tet wer­den könnte.

Doch von einer sol­chen Situation sind wir der­zeit weit ent­fernt. Die Covid-Impfungen wir­ken nur für ver­hält­nis­mä­ßig kur­ze Zeit und mög­li­cher­wei­se kaum gegen­über neu­en Mutationen, die das Virus in kür­ze­ster Zeit ver­än­dern. Auch Geimpfte sind am Infektionsgeschehen betei­ligt und Impfdurchbrüche bela­sten die Intensivstationen. Der Vorteil durch eine Impfung ist also nur ein zeit­lich gese­hen kur­zer und ins­ge­samt gra­du­el­ler. Dies kann den gra­vie­ren­den Eingriff, den eine Impfpflicht mit sich bringt, nicht aufwiegen…

Kein Impfzwang

Politisch gefor­dert wird eine Impfpflicht, aber kein „Impfzwang“. Die Impfpflicht soll also nicht zwangs­wei­se durch­ge­setzt wer­den, son­dern ledig­lich das Nicht-Befolgen der Pflicht durch eine Geldbuße sank­tio­niert wer­den. Man könn­te dar­aus fol­gern, dass die Eingriffsintensität gerin­ger ein­zu­stu­fen ist, weil ein zwangs­wei­ser Eingriff nicht erfol­gen wird. Eine sol­che Argumentation geht fehl. Es ist die Sichtweise der Ökonomen, Rechtspflichten nicht als Pflicht zur Befolgung auf­zu­fas­sen, son­dern den Nutzen (eines Verstoßes) gegen die Kosten (also die Sanktion) abzu­wä­gen. Eine sol­che Sichtweise ist für das Recht aller­dings äußerst bedenk­lich, denn es gibt sich damit selbst auf. Das Rechtssystem muss davon aus­ge­hen, dass Rechtspflichten auch als Verpflichtungen gese­hen wer­den. Möglicherweise ver­zich­tet das Rechtssystem in bestimm­ten Konstellationen auf eine zwangs­wei­se Durchsetzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, aber das kann nicht von vorn­her­ein „ein­ge­preist“ wer­den. Freikaufen ist kein rechts­staat­li­ches Prinzip. Ganz abge­se­hen von dem dis­kri­mi­nie­ren­den Effekt, den die Möglichkeit des Freikaufens mit sich bringt: Für die­je­ni­gen, die sich eine Geldbuße nicht lei­sten kön­nen, wird die Impfpflicht eben doch zum Zwang.

Impfpflicht – kein verfassungsrechtlich zulässiger Weg aus der Pandemie

Impfpflichten sind ver­fas­sungs­recht­lich nur in engen Grenzen zuläs­sig. In der aktu­el­len Situation wer­den die­se engen Grenzen verfehlt.

In der öffent­li­chen Diskussion ist immer wie­der zu hören, dass jeg­li­ches Verständnis für die Gründe feh­le, sich nicht imp­fen zu las­sen. Eine sol­che Haltung ist als indi­vi­du­el­le Meinungsäußerung hin­zu­neh­men, wenn auch ein kom­mu­ni­ka­ti­ves Problem. Dem Grundrechtsschutz darf sie jedoch nicht zugrun­de lie­gen. Dieser ver­langt die Bereitschaft zum Perspektivenwechsel, sonst ver­fehlt er sei­ne Hauptfunktion.«

31 Antworten auf „Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem“

  1. Wenn Impfschäden und Longcovid schwer zu unter­schei­den wer­den, dann haben wir die ende­mi­sche Lage natio­na­ler Tragweite erreicht. Prost Mahlzeit!

  2. NDR​.de
    Stand: 26.01.2022 18:01 Uhr
    Die Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich nicht in der Lage, die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Corona-Impfpflicht zu kon­trol­lie­ren. Probleme sieht auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Rostocks Sozialsenator Bockhahn (Linke) for­dert eine Übergangsfrist. Gesundheitsministerin Drese (SPD) zeig­te Verständnis, blieb in der Sache aber hart.

    Die Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind seit Monaten am Limit. Ab dem 15. März sol­len sie auch noch die Mitte Dezember beschlos­se­ne ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht durch­set­zen und kon­trol­lie­ren. Zuerst hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald die Hände geho­ben, nun sagt auch der Landkreistag: Das ist nicht zu schaf­fen. So steht es in einem Brief an die Staatskanzlei.
    Gesundheitsämter kön­nen Impfpflicht nicht kontrollieren.-

    Vorpommern-Greifswald kann Impfpflicht nicht durchsetzen

    Landrat Sack: "Das ist ein Hilferuf"

    Rostocks Sozialsenator Bockahn: "Haben nicht im Ansatz die
    Kapazitäten"

    "Ausgeschlossen, das in sie­ben Wochen zu schaffen"

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​m​e​c​k​l​e​n​b​u​r​g​-​v​o​r​p​o​m​m​e​r​n​/​U​m​s​e​t​z​u​n​g​-​d​e​r​-​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​b​r​i​n​g​t​-​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​e​m​t​e​r​-​a​n​-​i​h​r​e​-​G​r​e​n​z​e​n​,​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​6​3​8​6​.​h​tml

  3. Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene fordert-ein Umdenken- “Wir halten die allgemeine Impfpflicht für eine politische Diskussion.” sagt:

    26. Januar – Servus Nachrichten 19:00
    Corona: Widerstand gegen die Impfpflicht

    mit Auszug aus der Bundestagsorientierungsdebatte, dann Videoschalte “Wieder Proteste gegen die Impfplicht”
    mit Anmoderation: “Mittlerweile gehen in Deutschland jeden Tag Tausende auf die Straße. Schwerpunkt ist heu­te der Bereich um das Berliner Reichstagsgebäude.
    Video, anschließend
    das Interview mit
    Martin Exner, Präsident,DGKH
    (deut­sche Gesellschaft für Krankenhaushygiene):
    Auszug:

    “Wir sind der Auffassung, das die Impfung ein Teil der Strategie ist, und nicht die ein­zi­ge Strategie.
    Wir hal­ten die all­ge­mei­ne Impfpflicht für eine poli­ti­sche Diskussion.”
    Weiter geht es mit dem Beitrag um die schwie­ri­ge Anerkennung von Corona "Impf"-Schäden und die Opfer derselben.

    https://​www​.ser​vustv​.com/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​/​a​a​-​2​9​c​d​u​3​x​w​5​2​1​11/

  4. Die Grüne gestern bei Maischberger, uner­träg­lich. Das war ein Geschwurbele. Zuerst muss­te ich lachen, dann war ich ent­setzt und dann muss­te ich umschal­ten. Ganz schlimm und gefähr­lich die­se Frau.

  5. Land kün­digt Vertrag
    BW steigt aus Luca-App-Kontaktverfolgung aus
    STAND 26.1.2022, 17:18 Uhr
    SWR

    Missbrauch der Luca-App:
    Auch Polizei in BW frag­te bei Gesundheitsämtern nach Daten

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​/​l​u​c​a​-​a​p​p​-​a​u​s​s​t​i​e​g​-​1​0​0​.​h​tml

  6. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    Thema ist wirk­lich wich­tig, auch wenn @Karl_Lauterbach
    & @ECMOKaragianni1
    Fragen igno­rie­ren. BILD schreibt: „Im Saarland war in den ver­gan­ge­nen 2 Wochen nur jeder 4. offi­zi­ell gemel­de­te Corona-Patient tat­säch­lich wegen Corona im Krankenhaus.“ Jeder Vierte! https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/angeblich-covid-faelle-immer-mehr-corona-patienten-aus-anderen-gruenden-in-klini-78952154.bildMobile.html#remId=1703159769159026338
    Quote Tweet
    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    · Jan 25
    Replying to @Karl_Lauterbach and @ECMOKaragianni1
    Herr Minister, Herr Dr. Karagiannidis, wie bewer­ten Sie die Tatsache, dass unklar ist, wie vie­le Hospitalisierte mit und wie vie­le wegen Covid im Krankenhaus behan­delt wer­den? Welche Schlüsse las­sen sich bzgl. der rea­len Covid-Krankheitslast ange­sichts die­ser Datenlücke ziehen?
    11:11 PM · Jan 26, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​6​4​7​7​0​2​5​0​1​1​5​4​8​1​6​4​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​I​C​-​q​d​C​-​g​6​E​p​A​AAA

  7. Mario Bögelein
    @MBoegelein
    Erfolg vor dem BayVGH (Az. 20 NE 22.69; Rn. 33) Ungeimpfte Meisterschüler dür­fen trotz 2G- Zutrittsverbot in die Meisterschule. Nach dem Beschluss vom 21.01.22 zieht der Ministerrat in Bayern nach und stellt all­ge­mein auf 3G- Regelung um. FREUDE!
    boe​ge​lein​-axmann​.com
    Ungeimpfte Meisterschüler dür­fen trotz 2G- Zutrittsverbot in die Meisterschule
    “Unser Eilantrag war im Ergebnis voll­um­fäng­lich erfolgreich.
    Für unse­re Mandanten zählt nur, dass sie ihren Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung ord­nungs­ge­mäß zu Ende machen kön­nen“, freut sich RA…
    2:05 PM · Jan 25, 2022
    https://​twit​ter​.com/​M​B​o​e​g​e​l​e​i​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​5​9​7​7​1​8​8​7​3​0​1​1​8​1​4​8​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​I​C​9​6​a​m​Y​o​J​8​p​A​AAA

  8. „Bereitschaft zum Perspektivenwechsel“,
    so das Credo der Frankfurter Rechtsprof​.in, heißt
    für mich, dass die Impfpflicht-Befürworter sich mit
    den Argumenten, die gegen eine Impfpflicht sprechen,
    sich damit aus­ein­an­der­set­zen müssten.

    Das Fazit der Prof. in zeigt ihre Hoffnungslosigkeit auf.
    Die Impfpflicht wird kom­men, so die Prof​.in.

  9. Impfflicht sei ja kein Impfzwang, heißt es in Österreich und auch im Bundestag. Verstanden hat­te ich den Unterschied nicht. Hier wird er erklärt: „Es ist die Sichtweise der Ökonomen, Rechtspflichten nicht als Pflicht zur Befolgung auf­zu­fas­sen, son­dern den Nutzen (eines Verstoßes) gegen die Kosten (also die Sanktion) abzu­wä­gen. Eine sol­che Sichtweise ist für das Recht aller­dings äußerst bedenk­lich, denn es gibt sich damit selbst auf.“
    Demnach ein neo­li­be­ra­ler Angriff aufs Recht, um das eige­ne Geschäft leich­ter durch­set­zen zu kön­nen. Die WEF’s / Pfizers haben schein­bar auch dar­an gedacht. Und die Bundestagsabgeordneten plap­pern die­se Lösung ein­fach rum, ein Impfzwang light, alles halb so schlimm, und man kann sich ja auch frei­kau­fen. Können das alle?
    Die WEF-Schülerin Baerbock schweigt zu alle­dem. Olaf Scholz auch. Wie tief stecken sie eigent­lich im WEF-Sumpf? Und ich dach­te immer, in Davos wird nur gefei­ert und es tref­fen sich Who is WHO zum Chat.

  10. Es ist schon eine selt­sa­me Logik, im drit­ten Jahr einer Pandemie, in dem über 70% der Bevölkerung geimpft sind, über eine all­ge­mei­ne impf­pflicht nach­zu­den­ken. Wtf

    1. @Erfurt: Es geht wohl u.a. um Restmüllentsorgung:

      "Die Bundesregierung hat seit Beginn der Pandemie ins­ge­samt mehr als 660 Millionen Dosen Corona-Impfstoff bestellt, die bis 2023 aus­ge­lie­fert wer­den sol­len. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine klei­ne Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler her­vor, … Von den rund 660 Millionen Dosen wur­den in Deutschland seit Beginn der Pandemie etwa ein Viertel ver­impft. Knapp 16 Prozent des Impfstoffes wur­den an ande­re Länder, über­wie­gend an Entwicklungsländer, abge­ge­ben. Übrig blei­ben also rund 400 Millionen Dosen für die näch­sten zwei Jahre."

      Das Zeug muss schließ­lich weg.

  11. Soweit ich weiß, ist die Voraussetzung einer medi­ka­men­tö­sen Behandlung bzw. Impfung die vor­he­ri­ge Einwilligung aus frei­en Stücken. Eine ver­pflich­ten­de Impfung darf also nur dann erfol­gen, wenn es kei­ne ver­pflich­ten­de Impfung ist. 

    Eine Impfpflicht beinhal­tet das Negieren der Impfpflicht.

  12. es wird Zeit, dass sich die Parteioberen an ihre Verantwortung gegen­über "allen" Bürgern erin­nern. Hat man nicht schon ein­mal getönt "wir wol­len kei­ne Impfpflicht"? Juristisch gese­hen ist eine Impfpflicht ohne­hin nicht durchsetzbar.

  13. Eine Impfpflicht wäre aus rein ratio­na­len Gründen nur dann beden­kens­wert, wenn

    - tat­säch­lich eine hoch­an­stecken­de, wei­te Teile der Bevölkerung unab­hän­gig von ihrem Lebensalter in ihrem Leben bedro­hen­de Epidemie vorläge

    - es sich um Viren han­delt, die nicht stän­dig mutie­ren, ins­be­son­de­re sogar unter dem Impfdruck

    - es eine Impfstoff gäbe, der mit mehr als 95% ABSOLUTER Wirksamkeit die­se Krankheit und ihre Übertragung verhindert

    - es eine abso­lut siche­re Methode gäbe, Gesunde, die sich für die­se Impfung qua­li­fi­zie­ren, von bereits Infizierten oder sol­chen, deren Vorerkrankungen die­se Impfung aus­schlie­ßen, zu unterscheiden.

    - Der Impfstoff klas­sisch ent­wickelt wor­den wäre, also mit kom­plet­ter Sicherheitspharmakologie, den kli­ni­schen Phasen I – III sowie sämt­li­chen toxi­ko­lo­gi­schen Untersuchungen wie Mutagenität, Fertilität, Kanzerogenität etc.

    Bei SARS-Cov‑2 ist dies alles in kein­ster Weise gege­ben! ALLES trifft nicht zu!

    Von einer Covid-19-Infektion sind maxi­mal 1% der Bevölkerung bedroht.

    SARS-Cov 2 mutiert laufend

    Die angeb­li­chen mRNA-Impfstoffe sind kei­ne, son­dern Gentherapien, die eine abso­lu­te Wirksamkeit von ca. 0,8% haben. Sie schüt­zen nicht vor Ansteckung, Weitergabe der Infektion an Andere, schwe­ren Verläufen und Tod.

    Die ver­wen­de­ten Tests zum Nachweis einer "Infektion" sind dafür unge­eig­net. Sie kön­nen kei­nen ver­meh­rungs­fä­hi­gen Erreger nach­wei­sen, son­dern besten­falls Bruchstücke davon, die kei­ne Aussage dar­über zulas­sen, ob es sich um krank­heits­er­re­gen­de Viren handelt.

    Die soge­nann­ten mRNA-"Impfstoffe" sind alle mit der hei­ßen Nadel gestrickt. Wesentliche Sicherheitspharmakologie, Ergebnisse der kli­ni­schen Phasen I – III sowie sämt­li­chen toxi­ko­lo­gi­schen Untersuchungen wie Mutagenität, Fertilität, Kanzerogenität fehlen!

    Abgesehen davon: bei einem stark mutie­ren­den Virus ist man nie­mals schnell genug mit der Impfstoffentwicklung. Die dau­ert nor­ma­ler­wei­se 8 – 10 Jahre, das Virus mutiert inner­halb von Monaten. Man hat also ein Moving Target, das all die­sen Unsinn offen­bar macht. Als bestes Beispiel haben wir die Grippeimpfung, die ähn­li­chen Restriktionen unter­liegt. Es ist eher Zufall, dass man gera­de den Impfstoff zur Verfügung hat, der gegen den gras­sie­ren­den stamm wirkt. Und wenn man den Impfstoff ange­passt hat, dann ist die Grippewelle vor­bei. Auch impft man nicht in die Grippewelle hin­ein, son­dern deut­lich vorher!

    FAZIT: auch aus rein wis­sen­schaft­lich-medi­zi­ni­schen Gründen ist eine Impfpflicht gegen Covid-19 nicht etablierbar.

  14. Die Frau Professor geht schon von den fal­schen Prämissen aus, wenn sie behaup­tet, es gebe eine "Pandemie" und schreibt: "Die letz­ten zwei Jahre haben uns einst unvor­stell­ba­re Zumutungen auf­er­legt und mas­si­ve Einschränkungen unse­rer Lebensqualität mit sich gebracht." Nein, es gab nie eine Pandemie, und die besag­ten Zumutungen wur­den uns – anders als unter­stellt – nicht ein­fach durch "die Logik der Pandemie" oder "das Virus" auf­er­legt, sie wur­den uns von den Regierungen und Staaten die­ser Welt auf­ge­zwun­gen. Wenn man von den fal­schen Prämissen aus­geht, kann man logisch jedoch nicht zum rich­ti­gen Resultat gelangen.

    Falsche Prämissen schei­nen auch bei ihrer Diskussion der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit vor­zu­lie­gen. Andernfalls blie­be wohl unver­ständ­lich, wie sie davon aus­ge­hen kann, dass die Nebenwirkungen der "Impfung" ange­sichts des noto­ri­schen und histo­risch bei­spiel­los kata­stro­pha­len Nebenwirkungsprofils weit über­wie­gend "allen­falls mini­mal" sei­en; das gilt für Art und Umfang die­ser soge­nann­ten Nebenwirkungen. Weder ist die "Impfung" geeig­net, da sie kei­ne Infektion und auch kei­ne Transmission ver­hin­dert, sie ver­hin­dert nicht mal schwe­re Erkrankungen, noch ist sie erfor­der­lich, weil man eben­so­gut die Krankenhauskapazitäten aus­bau­en könn­te, was natür­lich nicht nur nicht geschieht, das Gegenteil ist der Fall, es wer­den Krankenhauskapazitäten abge­baut. Überhaupt wäre hier spä­te­stens der Punkt, an dem man sich selbst als Jurist mal fra­gen soll­te, was über­haupt von den Horrorprognosen des Politgesindels zu hal­ten ist, zumal Länder mit ungleich nied­ri­ge­ren Krankenhaus- und Intensivkapazitäten min­de­stens genau­so gut durch die "Pandemie" kom­men. Frau Professor zieht es aber vor, im siche­ren Hafen des Rechtsdogmatischen zu blei­ben. Unter die­ser Voraussetzung wird ver­ständ­lich, wie sie ernst­haft schrei­ben kann: "Es gibt aber auch Menschen, die der festen Überzeugung sind, dass Ihnen die Impfung gesund­heit­lich scha­det." Lies, die "Impfung" scha­det gar nicht, das glau­ben die nur. Um zu ver­ste­hen, wie man sich der­art igno­rant gegen­über den rea­len, schwe­ren und schwer­sten Folgewirkungen der "Impfung" zei­gen kann, muss man wohl Jurist sein. Wenn man jedoch die schwe­ren und schwer­sten, sicher kurz- und mit­tel­fri­stig, sehr wahr­schein­lich auch lang­fri­stig zum Tod füh­ren­den Nebenwirkungen der "Impfung" leug­net, kann man kaum eine geeig­ne­te Abwägung zwi­schen dem unbe­ding­ten Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit und dem nicht unbe­ding­ten Gut öffent­li­cher Gesundheitsversorgung vor­neh­men, selbst wenn das prin­zi­pi­ell mög­lich wäre; das ist es aber nicht, weil es sich um inkom­pa­ti­ble, um nicht zu sagen inkom­men­sura­ble Größen han­delt, da das eine eben ein Recht zur Abwehr staat­li­cher Ein- und Übergriffe, das ande­re hin­ge­gen ein Gut, also eine Forderung an den Staat ist, etwas zur Verfügung zu stel­len. Wie man da eine Abwägung vor­neh­men will, bleibt rätselhaft.

    Jede Impfung ist ein medi­zi­ni­scher Eingriff und eben kein "Piks" wie es auch hier ver­harm­lo­send heißt, erst recht gilt das für die hier vor­lie­gen­de "Impfung" – die ist ein gen­the­ra­peu­ti­scher Eingriff. Nun obliegt es dem Staat jedoch selbst nach Rechtsprechung des BVerfG nicht, zwi­schen "wert­vol­lem" und "wert­lo­sem" Leben zu unter­schei­den, wie es zuletzt im soge­nann­ten "Luftsicherheitsurteil" klar­ge­stellt hat. Das heißt, selbst wenn sicher wäre, dass die "Impfung" vor Infektion und Transmission schützt, was evi­dent nicht der Fall ist, wäre es auf­grund der mög­li­chen und bei mas­sen­haf­ter Verabreichung auch sicher auf­tre­ten­den schwe­ren und schwer­sten Nebenwirkungen bis hin zum Tod unzu­läs­sig, die "Impfung" ver­pflich­tend vorzuschreiben.

    Vielleicht hilft es der Frau Professor eben­falls, einen Blick in die bin­den­de "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" zu wer­fen, in der es – ich weiß, ich wie­der­ho­le mich – klipp und klar heißt, dass nie­mand gegen sei­nen Willen zu einem medi­zi­ni­schen Eingriff gezwun­gen wer­den darf, son­dern jeder medi­zi­ni­sche Eingriff "die freie Einwilligung des Betroffenen nach vor­he­ri­ger Aufklärung" vor­aus­setzt. In der Rechtshierarchie ist das EU-Recht dem Recht der Einzelstaaten über­ge­ord­net und gilt unmit­tel­bar. Jede Norm, die die­sen Voraussetzungen nicht ent­spricht ist von vorn­her­ein ungül­tig; im Konflikt gilt: EU-Recht bricht Bundesrecht.

    1. @FS "Wenn man von den fal­schen Prämissen aus­geht, kann man logisch jedoch nicht zum rich­ti­gen Resultat gelangen."

      Daher steht auf mei­nem Demo-Plakat:

      ES GIBT KEINE RICHTIGE IMPFUNG IN FALSCHEN PANDEMIEN

  15. "Hierfür ist eine klas­si­sche Verhältnismäßigkeitsprüfung durch­zu­füh­ren. Die mit einer Impfpflicht ver­folg­ten Ziele sind offen­sicht­lich legi­tim: Gesundheitsschutz (frü­her auch „Volksgesundheit“ genannt) sowie ins­be­son­de­re der Schutz vor einer Überlastung der Gesundheitssysteme. Zu erör­tern ist also, ob die Impfpflicht zur Verfolgung die­ses Ziels geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen ist."

    Endlich wird das mal ange­spro­chen!!! Man muss die Verhältnismäßigkeit prüfen:
    – Ist die Impfpflicht GEEIGNET, um Krankenhäuser zu entlasten?
    – Ist die Impfpflicht ERFORDERLICH, um Krankenhäuser zu entlasten?
    – Ist die Impfpflicht ANGEMESSEN, um Krankenhäuser zu entlasten?
    Man muss es sich aber mal auf der Zunge zer­ge­hen las­sen. Das Ziel lau­tet im Prinzip "Krankenhäuser sanie­ren" (die, die wir jah­re­lang kaputt­ge­spart haben) und dem gegen­über stel­len wir die tief­sten Eingriffe in die Grundrecht, die wir bis­her erlebt haben. Um die Krankenhäuser zu sanie­ren. Das ist abartig. 

    "Abwägung
    Selbstverständlich ist auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Doch es geht nicht nur um den abstrak­ten Rang des betrof­fe­nen Gemeinwohlgutes, son­dern auch um den Grad, in dem die­ses durch die jewei­li­ge Maßnahme ver­wirk­licht wird. Eine Impfpflicht wäre daher mög­li­cher­wei­se dann zu recht­fer­ti­gen, wenn durch die Impfung eine sehr gefähr­li­che Krankheit wirk­lich aus­ge­rot­tet wer­den könnte."

    <– Danke. Endlich ein­mal wird die­ser hoch­kom­ple­xe Prozess der Grundrechtsabwägung vor­ge­stellt. Leider ver­gisst es die Autorin auch mit juri­sti­schen Begriffen zu benen­nen, aber der obi­ge Passus zeigt bereits, dass kei­ne GEEIGNETHEIT vor­liegt, denn die Impfung ist NICHT geeig­net, die Sanierung der Krankenhäuser/Überlastung zu reduzieren. 

    Man kann auch aus juri­sti­scher Sicht dar­le­gen, dass es an der ERFORDERLICHKEIT der Impfpflicht man­gelt. Die Impfung ist nicht erfor­der­lich, um die Krankhäuser zu sanie­ren, denn Krankenhaussanierungen kann man auch auf ande­ren Wegen erreichen.

    Weiterhin ist die Impfpflicht nicht ANGEMESSEN im eigent­li­chen Sinne, da sie der­ma­ßen tief in ver­schie­de­ne Grundrechte des Menschen, ein­schließ­lich der Menschenwürde ein­greift und man das finan­zi­el­le Gesundsparen und orga­ni­sa­to­ri­sche Funktionieren der Krankenhausversorgung nie­mals über die Menschenwürde stel­len darf. 

    FÜR JEDEN JURISTEN SCHEITERT DIE IMPFPFLICHT AN DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT. Und zwar nicht nur in einer­lei Hinsicht, son­dern in Bezug auf
    GEEIGNETHEIT
    + ERFORDERLICHKEIT +
    ANGEMESSENHEIT.
    Das ist eine glas­kla­re Sache. Nur die Pharmakonsorten wol­len das natür­lich nicht hören, die Politiker haben kei­nen Plan davon (Merkel fasel­te mal was von Verhältnismäßigkeit, hat­te aber kei­ne Ahnung, was dar­un­ter juri­stisch zu ver­ste­hen ist) und die Verfassungsfachleute/Richter sind lei­der größ­ten­teils von der Regierung abhän­gig und haben als Staatsbedienstete gelernt "wes­sen Brot ich fress, des­sen Lied ich sing'"

    "Eine sol­che Sichtweise mag vie­len als absurd erschei­nen, aber Grundrechte die­nen eben gera­de dem Schutz von Minderheiten. Dies gilt zumal, als inzwi­schen der enge Zusammenhang von psy­chi­scher und phy­si­scher Gesundheit bekannt ist. Die Eingriffsintensität ist also als äußerst hoch einzustufen."
    <– DANKE

  16. Leider ver­fehlt auch die­se Autorin die Differenzierung Impfzwang vs. Zwangsimpfung. Durch ein Gesetz wird staat­li­cher Zwang aus­ge­übt, eine gesetz­lich ver­pflich­ten­de Impfung ist somit eben­falls ein Zwang, daher ist die Bezeichnung Impfzwang durch­aus gerechtfertigt.

  17. "Szilveszter Csollány fiel immer wie­der mit kri­ti­schen Äußerungen über Corona-Impfungen auf. Jetzt ist der Turn-Olympiasieger an den Folgen der Erkrankung gestorben."

    So heißt es beim Kreisboten in der Überschrift. Im Text erfährt man dem­entspre­chend zunächst:

    "Der unga­ri­sche Turn-Olympiasieger Szilveszter Csollány ist an den Folgen einer Corona-Infektion* gestor­ben. Der 51-jäh­ri­ge Sportler starb nach Angaben der Behörden am Montag (24.01.2022) in einem Budapester Krankenhaus. Csollány hat­te sich im November 2021 mit dem Coronavirus infiziert."

    Dann soll­te man kurz über­le­gen, dass "im November" mitt­ler­wei­le min­de­stens 8, viel­leicht auch 12 Wochen her ist. Wer stirbt mit 8 bis 12 Wochen Verzögerung auf­grund einer vira­len Pneumonie?

    Tatsächlich erfährt man wei­ter unten im Text: "Der ehe­ma­li­ge Turner hat­te sich jedoch nach Angaben von ihm nahe­ste­hen­den Ärzten schließ­lich doch mit dem Corona-Impfstoff* von Johnson & Johnson* imp­fen las­sen. Ansonsten hät­te der laut der unga­ri­schen Zeitung Blikk nicht als Trainer arbei­ten können."

    Also wirkt die "Impfung" nicht oder er ist sogar an den Folgen der "Impfung" gestor­ben? Nein, natür­lich nicht: 

    "Der Zeitpunkt der Impfung soll jedoch kurz vor sei­ner Ansteckung mit dem Coronavirus gele­gen haben, sodass die Impfung noch nicht ihre vol­le Wirkung ent­fal­ten konnte."

    https://​www​.kreis​bo​te​.de/​w​e​l​t​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​s​k​e​p​t​i​s​c​h​e​r​-​o​l​y​m​p​i​a​s​i​e​g​e​r​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​g​e​s​t​o​r​b​e​n​-​s​z​i​l​v​e​s​z​t​e​r​-​c​s​o​l​l​a​n​y​-​u​n​g​a​r​n​-​t​u​r​n​e​n​-​z​r​-​9​1​2​6​0​1​3​3​.​h​tml

    Puuh, die "Impfung" wirkt!

  18. Dieser Abschnitt hier ist schwach:

    #########
    Impfung schützt nicht vollständig

    Ein erster Zweifel an der Geeignetheit der Maßnahme könn­te dar­in grün­den, dass die Impfung kei­nen voll­stän­di­gen Schutz vor Erkrankung bie­tet. Insofern mutet das Timing der Diskussion ohne­hin etwas merk­wür­dig an: Je weni­ger und je kür­zer die Impfung wirkt, desto ent­schie­de­ner wird die Impfpflicht gefor­dert – eine je-desto-Beziehung der beson­de­ren Art. An Covid erkran­ken bekann­ter­ma­ßen auch Menschen, die voll­stän­dig geimpft und geboo­stert sind; auch von ihnen kämp­fen eini­ge auf Intensivstationen um ihr Leben. Doch um dem ver­fas­sungs­recht­li­chen Standard der Geeignetheit zu genü­gen, reicht es aus, dass die Impfung dem Gesundheitsschutz über­haupt nützt. Dies ist wis­sen­schaft­lich belegt. Die Impfung schützt zwar nicht voll­stän­dig, aber doch sta­ti­stisch gese­hen in erheb­li­chem Umfang zumin­dest vor schwe­ren Verläufen der Krankheit.
    ######

    Erstens erwähnt sie nicht das (fal­sche) Hauptargument der Impfbefürworter, dass die Impfung zu einer wesent­lich ver­min­der­ten Ansteckungsfähigkeit führt. Zweitens ist die letz­te Aussage (dass die Impfung "in erheb­li­chem Umfang" vor schwe­ren Verläufen) schützt, frag­wür­dig – es gibt mitt­ler­wei­le Studien, nach denen die­ser Schutz nur schwach ist. Drittens dient die Impfung auch nicht dem Gesundheitsschutz (womit ja nur ein Schutz fürs Kollektiv und kein indi­vi­du­el­ler gemeint sein kann), denn es ist anhand von sta­ti­sti­schen Daten äusserst unwahr­schein­lich, dass Ungeimpfte so häu­fig und schwer erkran­ken, dass das Gesundheitssystem über­la­stet wird.

    Auch an der Geeignetheit hapert's also.

  19. Dafür dass eine Notlage natio­na­ler Tragweite nicht exi­stiert wird viel gere­det. Auch über Schwurbler, Coronaleugner und Impfgeggner. Die wur­den der Vollständigkeit hal­ber gleich mit erfun­den. Auch die "Impfung" wur­de erfun­den. Es gibt sie nicht. Eine Corona-Therapie wie ange­wen­det, ist weder not­wen­dig noch hilf­reich. Das Experiment mit Menschen in die­ser Form verboten!
    Das Alles – das gesam­te Geschwafel wird bezahlt. Es gene­riert Umsätze – in der Tat! Es fehlt aber an der Wertschöpfung und kann auf Dauer nicht mehr funktionieren.
    Abschliessend wer­de ich aber doch noch etwas poli­tisch. Wer ein wich­ti­ges Disskussionsfeld einer poli­ti­schen "Tendenz", zudem unter­stel­lend, über­lässt (nichts Anderes) darf sich nicht beschwe­ren. Man macht dem Wähler sei­ne Aufgabe unmög­lich – das Wählen selbst halt. Wie der Name schon sagt, eine Wahl setzt eine Wahl vor­aus. Sehr einfach!

  20. "Mich hat der Beitrag von Frau Professorin Sacksofky fas­sungs­los gemacht."
    [Kommentar auf Verfassungsblog]

    Der Leserin ist im Blog gehelft wor­den – die Reihen des Maskenbürgertums ste­hen wie­der geschlossen:
    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​s​d​o​g​m​a​t​i​k​-​a​u​f​-​d​e​m​-​j​a​h​r​m​a​r​k​t​-​d​e​r​-​w​a​h​r​h​e​i​t​en/

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