Amtsgericht bestraft „Corona-Wanderer“ deutlich milder als erwartet

Nachrichten aus Tuttlingen sind immer wie­der inter­es­sant, wie hier auf schwae​bi​sche​.de vom 3.11.:

»Ihre Wanderung durch das Donautal samt Einkehr hat­te Anfang des Jahres für reich­lich Aufregung gesorgt. Nun hat das Amtsgericht Tuttlingen die Verstöße gegen die Corona-Regeln geahn­det und zehn von 14 soge­nann­ten „Corona-Wanderern“ zu einer Geldstrafe verurteilt.

Diese fällt mit 75 Euro deut­lich gerin­ger aus, als von der Bußgeldstelle ursprüng­lich fest­ge­setzt. Vor allem des­halb, weil nicht zu bewei­sen war, dass die Wanderer für 29 wei­te­re Corona-Infektionen ver­ant­wort­lich waren. An dem Vorwurf hält Landrat Stefan Bär den­noch fest.

Mitte Januar waren 14 Personen aus zehn Haushalten von Mühlheim aus los­ge­lau­fen, hat­ten sich trotz Kontaktbeschränkungen an min­de­stens einem Ort gesel­lig zusam­men­ge­setzt. Die Folge: Mindestens zehn Wanderer sol­len sich mit dem Coronavirus ange­steckt haben…

Gesundheitsamt überzeugt Gericht nicht

Ein Straftatbestand – mög­li­cher­wei­se wegen Körperverletzung – war nach den Ermittlungen der Polizei aus­ge­schlos­sen wor­den. Das Landratsamt hat­te dar­auf­hin Bußgelder zwi­schen 150 und 362 Euro ver­hängt. Nur vier Teilnehmer der Wanderung hat­ten dies akzeptiert.

Der Rest hat­te Einspruch ein­ge­legt

„Es gab eine Vermutung, aber nichts Gerichtsfestes“, sagt [Amtsgerichts-]Direktor Thomas Straub, der zudem erklär­te, der Verlauf einer Infektion sei ohne­hin „unfass­bar schwer“ nach­zu­wei­sen. Das Bußgeld wur­de nun in einem schrift­li­chen Verfahren ohne Hauptverhandlung auf 75 Euro festgesetzt.

Dies, sagt Straub, lie­ge zum einen dar­an, weil die „ver­ein­fach­te Verfahrensweise“ wegen der Vielzahl an Ordnungswidrigkeitsverfahren gefor­dert sei. Zum ande­ren habe die lan­ge Zeit seit der Wanderung eine Rolle gespielt. „Die Betroffenen waren durch die öffent­li­che Diskussion bela­stet“, meint Straub…«

12 Antworten auf „Amtsgericht bestraft „Corona-Wanderer“ deutlich milder als erwartet“

  1. Interessanter MSM-Artikel aus Belgien:

    Mit Google über­setz­tes Highlight:
    „Das Profil unse­rer Intensivpatienten?“, sagt Deckers. „Sie sind jetzt alle mit Durchbruchinfektionen geimpft. Relativ jun­ge Menschen im Alter von 55 bis 60 Jahren, nicht weni­ge mit Immunproblemen. Aber wir sehen auch meh­re­re schwer­kran­ke jün­ge­re Menschen im Alter von 30 bis 35 Jahren. Die Frage ist also, ob die Impfstoffe auch noch wirken.“

    https://​www​.gva​.be/​c​n​t​/​d​m​f​2​0​2​1​1​1​0​5​_​9​7​1​4​6​276

  2. Ein anders­lau­ten­des Urteil, mit Sicht von außen.

    "Kritik an Corona-Maßnahmen
    Das ver­fas­sungs­recht­liche Argu­ment hat es schwer
    Gastbeitrag von Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M. (Chicago)
    05.02.2021"
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​h​i​n​t​e​r​g​r​u​e​n​d​e​/​h​/​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​r​e​c​h​t​-​k​r​i​t​i​k​-​h​i​r​t​e​-​k​i​n​g​r​e​e​n​-​t​w​e​e​t​-​r​e​c​h​t​s​w​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​-​b​u​n​d​e​s​t​a​g​-​e​x​p​e​r​t​en/

    "Es gehört zum poli­ti­schen Alltag, dass Experten in den Bundestag ein­ge­la­den wer­den – auch Verfassungsrechtler. Doch sie haben es schwer, mit ihren Argumenten durch­zu­drin­gen, wenn jede Kritik in "Querdenker"-Nähe gerückt wird."

    Der Bericht (Bezahlschranke)
    "Juristen ignoriert
    Verfassungswidrige Corona-Eingriffe? Union und SPD ducken sich weg
    Veröffentlicht am 19.01.2021
    Von Ricarda Breyton, Politikredakteurin"
    https://​www​.welt​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​p​l​u​s​2​2​4​5​9​4​3​9​6​/​V​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​e​-​C​o​r​o​n​a​-​E​i​n​g​r​i​f​f​e​-​U​n​i​o​n​-​u​n​d​-​S​P​D​-​d​u​c​k​e​n​-​s​i​c​h​-​w​e​g​.​h​tml

  3. Und jetzt?
    Hat jemand den Landrat Stefan Bär verklagt?
    Der behaup­tet ja offen­bar, "dass die Wanderer für 29 wei­te­re Corona-Infektionen ver­ant­wort­lich waren".
    Als juri­sti­scher Laie wür­de ich das so sehen, dass er die Wanderer der Körperverletzung verdächtigt.
    Das müss­te man sich nicht gefal­len lassen.
    Das Gericht hat ja bereits fest­ge­stellt, „Es gab eine Vermutung, aber nichts Gerichtsfestes“.
    Den Landrat inter­es­siert das offen­sicht­lich nicht.
    Welcher Tatbestand käme in Betracht? Verleumdung?

    StGB:
    § 187 Verleumdung
    Wer wider bes­se­res Wissen in Beziehung auf einen ande­ren eine unwah­re Tatsache behaup­tet oder ver­brei­tet, wel­che den­sel­ben ver­ächt­lich zu machen oder in der öffent­li­chen Meinung her­ab­zu­wür­di­gen oder des­sen Kredit zu gefähr­den geeig­net ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffent­lich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) began­gen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ver­glei­che auch:
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Y​H​k​f​M​v​k​2​1RY

  4. Schon wie­der ein Bürokrat, der nur pri­vat auf Twitler unter­wegs ist…

    Was soll man dazu noch sagen? "Nur die aller­dümm­sten Kelber wäh­len ihre Metzger sel­ber"? Oder doch eher: "Hinter der Trommel her trot­ten die Kelber, das Fell für die Trommel lie­fern sie selber"?

    Ach nee, der Kelber ist ja sel­ber Metzger und rührt die Trommel, aber wel­cher Cretin hat den bloß jemals gewählt? 

    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​5​7​4​5​9​7​2​2​3​7​4​8​4​8​516

  5. Wir befin­den uns nicht in einer „Pandemie der Ungeimpften“,
    erklärt Peter Doshi wäh­rend des COVID-Panels
    November 8, 2021

    Peter Doshi,
    lei­ten­der Redakteur beim British Medical Journal,
    und
    Retsef Levi,
    Professor am Massachusetts Institute of Technology,
    erklär­ten vor einem Expertengremium, dass die Studiendaten der COVID-Impfstoffe die Behauptung,
    die Impfstoffe sei­en sicher und wirksam,
    nicht stützen.

    https://​2020​news​.de/​w​i​r​-​b​e​f​i​n​d​e​n​-​u​n​s​-​n​i​c​h​t​-​i​n​-​e​i​n​e​r​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​d​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​n​-​e​r​k​l​a​e​r​t​-​p​e​t​e​r​-​d​o​s​h​i​-​w​a​e​h​r​e​n​d​-​d​e​s​-​c​o​v​i​d​-​p​a​n​e​ls/

  6. Ach Mensch, die hät­ten eine münd­li­che Verhandlung machen sol­len, und das Gesundheitsamt im Zeugenstand ver­neh­men sol­len. Das Verfahren wäre mit gro­ßer Wahrscheinlichkeit ein­ge­stellt wor­den. Durch das (schrift­li­che) Beschlussverfahren hat sich das Gericht gesichts­wah­rend aus der Affäre gezogen.

  7. Semitische Rechtssprechung.

    "Rabbinergericht von New York City ver­bie­tet Corona-Impfstoffe
    8. November 2021"
    https://​tkp​.at/​2​0​2​1​/​1​1​/​0​8​/​r​a​b​b​i​n​e​r​g​e​r​i​c​h​t​-​v​o​n​-​n​e​w​-​y​o​r​k​-​c​i​t​y​-​v​e​r​b​i​e​t​e​t​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​s​t​o​f​fe/

    "Israel sieht sich zwar ger­ne als Impf-Weltmeister, hat aber Probleme mit zwei Bevölkerungsgruppen, die sich nicht imp­fen las­sen wol­len: den Ultraorthodoxen und dem ara­bi­schen Bevölkerungsteil. Dazu befas­sen sich Rabbinergerichte mit der Impfung und geben Urteile dazu ab."

  8. Ob es zur Corona-Zeit spä­ter einen Masterstudiengang geben wird? Experten, die viel­leicht sogar in Talkshows auf­tre­ten? Zeitzeugen, die stau­nen­den Grundschulkindern erzäh­len, wie sie stun­den­lang in der Schule Masken tra­gen muss­ten und sie Mutti beim Haare fär­ben hal­fen, weil die nicht mehr zum Frisör durf­te (woll­te)? Vielleicht Ausstellungen, in denen man Masken, Straßenschilder, Zeitungsartikel, Absperrbänder usw. anschau­en kann? Und im Buchladen ste­hen die Bände zur Coronaliteratur (Sachbücher und Fiktion) da vor­ne in den drei Gängen? Vielleicht wird sogar ein Platz in Berlin oder Stuttgart zum "Querdenkerplatz" umbe­nannt? Und Wanderwege im Donautal hei­ßen "Freiheitspfad" und "Kritikerrast"?

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