Anlassgesetzgebung im Zusammenhang mit der Impfpflicht – Österreich ändert das Arzneimittel- und das Gentechnikgesetz

Ein Gastbeitrag von @Der Ösi:

Auf dem Internetportal des öster­rei­chi­schem Parlaments wur­de das Gesetz zur Begutachtung ver­öf­fent­licht. Die Bevölkerung hat­te dabei die Möglichkeit Stellungnahmen abzu­ge­ben. So trocken die Überschrift klingt, birgt sie durch­aus "Sprengstoff". Recht anschau­lich ist eine Textgegenüberstellung von der bis­her gegol­te­nen zu der nun aktu­el­len Fassung. (Das Gesetz hat inzwi­schen den öster­rei­chi­schen Nationalrat und den Bundesrat pas­siert und wur­de bereits vom Bundespräsidenten unterzeichnet.)

Hier der Link zu den Gegenüberstellungen zur alten vs. neu­en Fassung: https://​www​.par​la​ment​.gv​.at/​P​A​K​T​/​V​H​G​/​X​X​V​I​I​/​I​/​I​_​0​1​2​8​9​/​i​m​f​n​a​m​e​_​1​0​3​8​0​3​3​.​pdf

[Es wird hier auf die Seiten 28–33 des Dokuments ver­wie­sen, die als Screenshots den Rahmen spren­gen wür­de, AA. Es geht um die Streichung des bis­he­ri­gen § 42 (Hervorhebungen im Original):]

Die Stellungnahme einer Apothekerin bringt die Brisanz der Gesetzesvorlage durch­aus recht tref­fend auf den Punkt:

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

1. Es ist hin­sicht­lich der nöti­gen Arzneimittel-Sicherheit am Menschen höchst bedenk­lich, wenn wesent­li­che Sorgfalts‑, Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen im Arzneimittelgesetz im Kontext kli­ni­scher Studien und Prüfungen ersatz­los gestri­chen wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re für sol­che Paragraphen, in denen es um den Schutz bestimm­ter Personengruppen wie Schwangeren (§ 44 AMG) oder Minderjährigen (§ 42 AMG) geht. Weiters müs­sen im Kontext kli­ni­scher Prüfungen und medi­zi­ni­scher Experimente (wie bei­spiels­wei­se auch im Zuge der wei­te­ren Ausrollung der noch expe­ri­men­tel­len Covid-19-Impfstrategie) der­zeit gel­ten­de Sicherheitsbestimmungen, ins­be­son­de­re die Meldung und Prüfung von schwer­wie­gen­den Nebenwirkungen bis hin zu Behinderungen und Todesfällen von Probanden, nicht mehr in der bis­her strik­ten Form erfolgen.

2. Weiters bedenk­lich und noch weni­ger im Sinne einer mög­lichst gro­ßen Arzneimittel-Sicherheit ist es, dass par­al­lel dazu die bis­her im Arzneimittelgesetz vor­ge­schrie­be­ne Beachtung der Regelungen zu kli­ni­schen Prüfungen im Gentechnikgesetz (§§ 74–78a) ent­fal­len. Es kann in Zukunft laut Gesetzesvorlage also ohne prin­zi­pi­el­le gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Einschränkungen und Sicherheitsauflagen am Menschen (auch mit GVO-Therapeutika) geforscht und the­ra­piert wer­den. Das ist verantwortungslos!

3. Im Sinne des Vorsorgeprinzips und des Gesundheitschutzes von Menschen, die der Anwendung von Arzneimitteln bzw. Impfstoffen aus­ge­setzt sind, ist es daher abzu­leh­nen, wenn anstel­le der gestri­che­nen Gesetzesgrundlagen im Arzneimittel- und Gentechnikgesetz in Zukunft eine (angeb­lich) wei­sungs­freie Ethikkommission allein über Einsatz, Anwendung und Therapie von Arznei- und Impfstoffen bis hin zu GVO-Therapeutika ent­schei­den soll (§ 32 AMG). Damit wird Willkür und Einflussnahme Tür und Tor geöff­net, denn kein Gremium ist unbe­ein­fluss­bar, kein Gremium hat die Wahrheit für sich gepach­tet und ohne ent­spre­chen­de Gesetzesgrundlagen, was von die­ser Kommission alles zu beach­ten und wie tief zu prü­fen ist, ist der Ermessensspielraum einer sol­chen Kommission untrag­bar groß. Die Bürger wer­den zu zuneh­mend schlecht geschütz­ten Versuchskaninchen im Pharma-Labor.

4. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar und zudem hoch­ris­kant, dass die Regierungsvorlage vor­sieht, dass beim Einsatz von Gentechnisch ver­än­der­ten Organismen (GVO) am Menschen weni­ger stren­ge Regeln gel­ten sol­len, als bei Saatgut und Lebensmitteln.
Denn im Gentechnikgesetz soll laut Entwurf der Begriff „Gentherapie“ jetzt einer­seits aus­ge­wei­tet wer­den auf „Anwendung gen­tech­nisch ver­än­der­ter Organismen (GVO) zu the­ra­peu­ti­schen Zwecken“ (im Falle von Impfstoffen noch dazu an Gesunden!) und zugleich sol­len die bis­her übli­chen Regeln zur kli­ni­schen Prüfung (§§ 74–78a GTG) und die bis­her übli­che staat­li­che Kontrolle (§ 101 GTG) gestri­chen werden.
Diese im Gesetzestext zudem nicht klar defi­nier­ten GVO-Therapeutika sol­len also in Zukunft ohne (!) staat­li­che Kontrollen pro­du­ziert und ein­ge­setzt wer­den kön­nen (§ 101 GTG neu), obwohl gera­de die­se Techniken in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ver­pönt (z.B. Genmais) sind und dort streng vom Staat kon­trol­liert und die Freisetzung in die Umwelt über­wacht wer­den (§ 101 noch geltend).

5. Es ist nicht im Sinne der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung (der die Regierung ver­pflich­tet ist), dass sich die Regierung und Pharmafirmen schad­los hal­ten kön­nen mit­tels des neu­en § 40 AMG, wor­in der Sponsor zwar ver­pflich­tet ist, für Prüfungsteilnehmer eine Personenschadensversicherung abzu­schlie­ßen, die unab­hän­gig vom Verschulden (§ 1295 ABGB) alle Schäden, die an Leben und Gesundheit des Prüfungsteilnehmers durch die an ihm durch­ge­führ­ten Maßnahmen der kli­ni­schen Prüfung ver­ur­sacht wer­den, mit Ausnahme von Schäden auf Grund von Veränderungen des Erbmaterials in Zellen der Keimbahn, abdeckt. Also die größ­ten unab­seh­ba­ren, lang­fri­sti­gen Risiken nicht abge­deckt sind. Das ist unverantwortlich!

Zusammenfassend gespro­chen, ist es vor obi­gem Hintergrund inak­zep­ta­bel, zur nach­träg­li­chen Legitimation der lau­fen­den Impf-Kampagne sowie zur Wegbereitung der geplan­ten Impf-Pflicht das AMG und das GTG wie vor­ge­schla­gen abzu­än­dern und damit die Arzneimittel-Sicherheit ins­ge­samt aufs Spiel zu setzen!

Mag. pharm. Karin Hofinger, Apothekerin, 6080 Igls
Quelle: https://​www​.par​la​ment​.gv​.at/​P​A​K​T​/​V​H​G​/​X​X​V​I​I​/​S​N​/​S​N​_​8​9​3​5​3​/​i​n​d​e​x​.​s​h​tml

(Hervorhebungen in blau von AA.)

13 Antworten auf „Anlassgesetzgebung im Zusammenhang mit der Impfpflicht – Österreich ändert das Arzneimittel- und das Gentechnikgesetz“

  1. Das ist so gefähr­lich, unethisch und wis­sen­schafts­fern, das man ver­zwei­feln möchte.
    Die wah­re Pandemie ist nicht Corona, son­dern der unglaub­lich skru­pel­lo­se Lobbyismus und die Korruption.
    Wenn man dage­gen auf die Straße gehen wür­de, gäbe es sicher­lich noch mehr Unterstützung.

    1. aus der Gesetzgebung. Ob der Souverän (die Bevölkerung) das kapiert was die Schurken ihm unter­ju­bel­ten und dem wider­spricht ? Sonst gilt die EU Regel nach J.C. Juncker: 1999: 

      „"Wir beschlie­ßen etwas, stel­len das dann in den Raum und war­ten eini­ge Zeit ab, was pas­siert. Wenn es dann kein gro­ßes Geschrei gibt und kei­ne Aufstände, weil die mei­sten gar nicht begrei­fen, was da beschlos­sen wur­de, dann machen wir wei­ter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

      sie­he

      - https://www.spiegel.de/politik/die-bruesseler-republik-a-3d75c854-0002–0001-0000–000015317086

      und wenn das in Österreich klappt, dann machen sie das flä­chen­deckend. Demokratie pur.
      (akac)

  2. Wenn ich das rich­tig sehe betref­fen die Gesetzesänderung aus­schließ­lich kli­ni­sche Prüfungen von Arzneimitteln? Ich rate allen Menschen, die Geld benö­ti­gen, dies nicht über Klinische Prüfungen ein­zu­neh­men und allen Menschen, die krank sind und Hoffnung auf neue Arzneimittel haben, sich auch nicht als Versuchskaninchen bei kli­ni­schen Prüfungen zur Verfügung zu stellen.
    Es gibt alter­na­ti­ve Arzneimittel, die Natur ist voll davon. Die che­mi­schen Arzneimittel ver­su­chen nur das nach­zu­bau­en, was die Natur seit Jahrhunderten kann.

    Auch an die­sem Gesetz kann man erah­nen, wer die Richtung vor­gibt. Die Gesundheit des Menschen und des­sen Würde scheint es jeden­falls nicht zu sein.
    Gibt es Informationen zu den Lobbyisten, die die­se Gesetze in Österreich geschrie­ben haben?

    "sowie zur Wegbereitung der geplan­ten Impf-Pflicht das AMG und das GTG wie vor­ge­schla­gen abzuändern"
    <– Dieser Zusammenhang geht für mich aus dem Artikel nicht her­vor. Wieso beför­dern Änderungen bei den Klinischen Prüfregularien eine Impf-Pflicht?

  3. Mein Tipp für etwa­ige Bußgeldbescheide ist, die Zahlung aus­zu­set­zen solan­ge da irgend­wel­che Klagen und Verfahren Dritter anhän­gig sind. Was sicher der Fall sein dürfte.

  4. Ich war nicht wil­lens, mir 63 Seiten öster­rei­chi­sche Gesetzgebung anzu­se­hen und habe statt des­sen nach­ge­se­hen, ob in D "sowas" auch im Gange ist (wir sind ja in der glei­chen EU gefan­gen) und sie­he da:

    In Deutschland wur­den Änderungen ähn­li­chen Inhalts bereits 1 Tag nach der Bundestagswahl (!) durch­ge­wun­ken:

    https://​www​.buzer​.de/​g​e​s​e​t​z​/​7​0​3​1​/​l​.​htm

    Man soll­te mit der med. Zunft mög­lichst jeden Umgang meiden!

  5. Das ist echt hef­tig, aber die kon­se­quen­te Fortführung einer Politik auf einem Irrweg. Es ist inter­es­sant, dass die alten Achsenmächte (ohne Japan, dafür aber mit Österreich, was ja damals nicht selb­stän­dig war) sich am mei­sten in eine Pandemiepolitik hin­ein­stei­gern. Es wer­den Narrative bedient, wo selbst weni­ger Gebildete die gan­zen logi­schen Widersprüche sehr schnell erken­nen. Das ist ja auch ganz klar: Wer sich in eine Wahnidee hin­ein­stei­gert, der küm­mert sich nicht mehr Logik.

    Vielleicht erle­ben wir ja noch eine Parallele zur Geschichte. Ich könn­te wet­ten, dass die Italiener unter den Achsenmächten als erstes von der Fahne gehen, und dass die deut­sche Journaille dann über die "Itaker" schimpft.

  6. Grusel-Doktor mel­det sich zurück

    Der, nach sei­ner Richter-Schelte arg geschol­te­ne Weltärzteführer Montgomery ver­sucht sich an einem Comeback, und schilt jetzt wie­der medi­en­kon­form gegen Ungeimpfte:

    "Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebunds, Frank Ulrich Montgomery, hat sich für eine all­ge­mei­ne Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren mit einer zwei­jäh­ri­gen Befristung ausgesprochen.

    Wer kei­nen Nachweis erbringt, dem sol­len den Plänen zufol­ge Bußgelder dro­hen, zur Not auch mehr­fach. Auf soge­nann­te Erzwingungshaft sol­le ver­zich­tet werden."

    Dass es kei­ne Bußgelder ohne Erzwingungshaft geben kann, ist dem juri­sti­schen Laien, der ger­ne Richter schilt, sicht­bar unbe­kannt. Jedenfalls sol­len ande­re die Drecksarbeit machen – die Mediziner haben noch schmut­zi­ge Hände aus der letz­ten deut­schen Diktatur:

    "Montgomery sag­te, unklar sei­en ihm noch die Sanktionen für dann immer noch Ungeimpfte. „Zwangsimpfungen wird es nicht geben – dazu ste­hen Ärztinnen und Ärzte nicht zur Verfügung."

    Ein wahr­haft edler Berufsstand, die Ärzte des Montgomery.
    ber​li​ner​-zei​tung​.de

  7. Solanum melon­ge­na
    बैंगन / bin­jal [Hindi, anglis]
    Η μελιτζάνα / i mel­id­zá­na [gr.]
    Баклажан / bak­laz­han [russ.]
    La beren­je­na [span.]
    La melanz­a­na [itl.]

    die Aubergine [obɛʁˈʒiːnə] [frz., dt.] 

    ::

    31.08.2022—transGEN ( Forum Bio- und Gentechnologie ) 

    Bangladesch: Immer mehr Kleinbauern nut­zen Gentechnik-Auberginen

    2020/21 nutz­ten mehr als 65.000 Landwirte in Bangladesch gen­tech­nisch ver­än­der­te Bt-Auberginen (…) 

    Entwickelt wur­de die Bt-Aubergine von der indi­schen Firma Mahyco. Sie brach­te ein Gen (Cry1Ac) aus dem Bodenbakterium Bacillus thu­rin­gi­en­sis (Bt) in die Aubergine ein (Event EE‑1). Es ist das glei­che Gen, was schon seit lan­gem auch im Baumwollanbau genutzt wird. Aufgrund des ein­ge­führ­ten Bt-Gens bil­den die Pflanzen einen insek­ti­zi­den Stoff, Bt-Protein, der spe­zi­fisch bestimm­te Schädlinge, in die­sem Fall einen Falter, abtö­tet. Die Bt-Aubergine erwies sich als wirk­sam gegen den Auberginenfruchtbohrer und wur­de dem Bangladesh Agricultural Research Institute (BARI) zur Verfügung gestellt – unter dem Dach einer öffent­lich-pri­va­ten Partnerschaft, des Agricultural Biotechnology Support Program II (seit 2014 South Asia Eggplant Improvement Partnership). (…) 

    Da das Saatgut bis­lang kein Hybridsaatgut ist, kön­nen die Bauern Samen aus der Ernte wiederaussäen. (…) 

    Bt-Brinjal ist die erste gen­tech­nisch ver­än­der­te Pflanze, die in Bangladesch auf den Feldern steht. (…) 

    trans​gen​.de/​a​k​t​u​e​l​l​/​2​7​1​2​.​b​t​-​a​u​b​e​r​g​i​n​e​n​-​b​a​n​g​l​a​d​e​s​c​h​.​h​tml

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    15.01.2011 / GMWatch 

    Bt brin­jal con­firm­ed to be toxic

    1. Bt brin­jal con­firm­ed to be toxic 

    2. Signs of food toxi­ci­ty in gene­ti­cal­ly engi­nee­red egg­plant (Brinjal)

    Plans for India's first GM crop for human con­sump­ti­on, Bt brin­jal (eggplant/aubergine) have trig­ge­red a safe­ty report that reve­als signs of food toxi­ci­ty. According to this stu­dy pre­pared inde­pendent­ly from indu­stry by Lou Gallagher, envi­ron­men­tal epi­de­mio­lo­gist and risk assess­ment expert, the­re are indi­ca­ti­ons that the con­sump­ti­on of this gene­ti­cal­ly engi­nee­red egg­plant (also cal­led brin­jal in India) can cau­se inflamma­ti­on, repro­duc­ti­ve dis­or­ders and liver damage. (…) 

    (…)

    Lou Gallagher, envi­ron­men­tal epi­de­mio­lo­gist and risk assess­ment expert, sup­port­ed by Test Biotech of Munich, ana­ly­sed the raw data of the 14- and 90-day stu­dies of the Bt brin­jal dos­sier. She con­firms in her report: 

    "Current results from the­se rat fee­ding stu­dies indi­ca­te that rats eating Bt brin­jal expe­ri­en­ced organ and system dama­ge: ova­ries at half their nor­mal weight, enlar­ged spleens with white blood cell counts at 35 to 40 per­cent hig­her than nor­mal with ele­va­ted eosi­no­phils, indi­ca­ting immu­ne func­tion chan­ges; toxic effects to the liver: as demon­stra­ted by ele­va­ted bili­ru­bin and ele­va­ted plas­ma acetylcholinesterase." 

    She sta­tes:

    "Major health pro­blems among test ani­mals were igno­red in the­se reports. The sin­gle test dose used was lower than recom­men­ded by the Indian pro­to­cols. Release of Bt brin­jal for human con­sump­ti­on can­not be recom­men­ded given the cur­rent evi­dence of toxi­ci­ty to rats in just 90 days and the stu­dies' serious depar­tures from nor­mal sci­en­ti­fic standards." 

    The stu­dy was reque­sted by Aruna Rodrigues to inform Government and the Supreme Court. 

    gmwatch.org/en/latest-listing/1‑news-items/12803-bt-brinjal-confirmed-to-be-toxic-independent-scientific-report

    ::

    20.01.2011 / natur​kost​.de ( das Portal für Bio- und Naturkost, Gesundheit und Ernährung ) 

    Gen-Auberginen sind unge­sund

    Ein von der Industrie unab­hän­gi­ger wis­sen­schaft­li­cher Bericht warnt vor gesund­heit­li­chen Risiken bei gen­tech­nisch ver­än­der­ten Auberginen. Die neu­see­län­di­sche Wissenschaftlerin Lou Gallagher hat für ihre Arbeit offi­zi­el­le Versuchsdaten der indi­schen Monsanto-Tochter Mahyco aus­ge­wer­tet. Sie fand dar­in ernst­zu­neh­men­de Hinweise dar­auf, dass der Verzehr der Gen-Auberginen Fortpflanzungsprobleme und Leberschäden aus­lö­sen kann. Mahyco plant seit Jahren den kom­mer­zi­el­len Anbau von Bt-Auberginen in Indien. Vor einem Jahr wider­rief der indi­sche Umweltminister nach mas­si­ven Protesten die Zulassung, ver­häng­te ein Moratorium und for­der­te mehr unab­hän­gi­ge Risikostudien. In Indien zählt das Gemüse, Brinjal genannt, zu den Grundnahrungsmitteln und steht des­halb im Mittelpunkt der Gentechnik-Debatte. In ihrem Bericht ana­ly­siert Lou Gallgher Daten von Mahyco, die aus Fütterungsversuchen mit Ratten stam­men und eigent­lich die Sicherheit des gen­tech­nisch ver­än­der­ten Gemüses bewei­sen soll­ten. Statt des­sen ergab sich, dass die über zwei Wochen bzw. drei Monate hin­weg mit Gen-Auberginen gefüt­ter­ten Ratten eine ver­grö­ßer­te Milz und ver­mehrt wei­ße Blutkörperchen auf­wie­sen. Mehrere Parameter, die auf Leberschädigungen hin­deu­ten, waren erhöht. Die Eierstöcke der Weibchen waren deut­lich ver­klei­nert. Die Wissenschaftlerin fol­ger­te dar­aus: „Die behaup­te­te gesund­heit­li­che Unbedenklichkeit der gen­tech­nisch ver­än­der­ten Auberginen kann nicht aus den von der Industrie vor­ge­leg­ten Daten abge­lei­tet wer­den. Im Gegenteil gibt es viel­mehr Hinweise dar­auf, dass der Verzehr die­ser Pflanzen zu gesund­heit­li­chen Schäden füh­ren kann. Zudem zei­gen die Fütterungsstudien erheb­li­che Mängel in ihrem Aufbau und Durchführung, sie genü­gen den inter­na­tio­na­len Standards nicht.“ Gefördert wur­de die Studie von der Hamburger Stiftung GEKKO und der Organisation Testbiotech. Auf den Philippinen muss­ten Wissenschaftler Feldversuche mit Gen-Auberginen ein­stel­len, mel­de­te der Informationsdienst GMwatch. Sie hät­ten Auflagen der Behörden nicht eingehalten. 

    Mehr zum Thema gen​food​neind​an​ke​.de

    natur​kost​.de/​g​e​n​-​a​u​b​e​r​g​i​n​e​n​-​s​i​n​d​-​u​n​g​e​s​u​nd/

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