Anwältin: Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig

Doch, es gibt auch sol­che Beiträge in den Massenmedien. Selten zwar, aber doch hin­rei­chend, um die Parole von der "Corona-Diktatur" nicht so recht zu bestä­ti­gen. Das igno­riert nicht die zahl­lo­sen Fälle von Zensur und die Versuche, abwei­chen­de Positionen lächer­lich zu machen, sie als Fake News zu denun­zie­ren, und gezielt Menschen zu ver­fol­gen, die sie vertreten.

Die bekann­te Kritikerin und Anwältin Jessica Hamed ana­ly­siert in einem Beitrag unter obi­ger Überschrift am 13.4. auf ber​li​ner​-zei​tung​.de:

»… Das geplan­te Gesetz ist schon des­halb ver­fas­sungs­wid­rig, weil die bis in den Wesensgehalt von vie­len Grundrechten ein­grei­fen­den Maßnahmen an den rei­nen Inzidenzwert anknüp­fen – und das, obwohl der Bundestag erst im März beschlos­sen hat­te, dass er gera­de nicht mehr allei­ni­ger Maßstab sein soll.

Fragen zum Inzidenzwert

Denn der Inzidenzwert allein hat noch nie eine ver­läss­li­che Messgrundlage dar­ge­stellt. Das gilt aktu­ell mehr denn je. Aufgrund der mas­sen­haft ein­ge­setz­ten Antigenschnelltest wer­den erheb­lich mehr Tests durch­ge­führt, wes­halb mehr Infektionen ent­deckt wer­den, ohne dass hier­aus auto­ma­tisch Schlüsse auf die Dynamik des Infektionsgeschehens gezo­gen wer­den kön­nen. Aussagekräftig wäre allen­falls die Quote zwi­schen (allen!) durch­ge­führ­ten Tests und den posi­ti­ven PCR-Tests. Indes wird nur die Positivenquote der durch­ge­führ­ten PCR-Tests durch das RKI ermit­telt. Gleichzeitig müss­ten zudem auch ver­än­der­te Teststrategien berück­sich­tigt wer­den. Aufgrund der inzwi­schen wöchent­lich anlass­los zu Hundertaussendenden durch­ge­führ­ten Schnelltests wer­den selbst­ver­ständ­lich mehr posi­tiv Getestete ent­deckt. Es ent­steht durch die Fixierung allein auf die abso­lu­ten Zahlen der posi­tiv Getesteten aus den vor­ge­nann­ten Gründen ein Zerrbild des Infektionsgeschehens…

1. Lockdown, 2. Lockdown „light“, 3. Lockdown, 4. Dauerlockdown – ist das rechtens?

Es wird viel gete­stet und es soll noch mehr gete­stet wer­den, sodass sich durch die Fixierung allein auf den Inzidenzwert ein auto­ma­ti­sier­ter Dauerlockdown abzeich­net. Der Impffortschritt oder die Anzahl der Schwerkranken oder Verstorbenen wer­den dabei völ­lig außer Acht gelas­sen. Aussagekräftiger wäre dage­gen bei­spiels­wei­se die Entwicklung des Zahlenverhältnisses zwi­schen den Positiv-Getesteten zu den ITS-Erkrankten oder Verstorbenen.

Zahlreiche ver­fas­sungs­recht­lich rele­van­te Fragen stel­len sich, exem­pla­risch sei­en nur weni­ge genannt:

Darf der Staat etwas, was sich die mei­sten Menschen seit ihren Teenagertagen nicht ein­mal von ihren Eltern haben vor­schrei­ben las­sen? Darf er sei­nen mün­di­gen Bürger:innen kol­lek­tiv Tag für Tag Hausarrest ertei­len? Und das, obwohl sie sich nicht ein­mal etwas „zuschul­den“ haben kom­men lassen?

Darf der Staat vor­schrei­ben, dass sich ein Haushalt täg­lich gemein­sam über­le­gen muss, wel­che Person er tref­fen will? Darf der Staat sogar vor­schrei­ben, mit wie vie­len Menschen ich mich in mei­ner eige­nen Wohnung tref­fe? Darf er der­art tief­ge­hend in die Autonomie des Menschen, die für den frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Staat kon­sti­tu­ie­rend ist, eingreifen?

Nein, das alles darf der Staat nicht! Jedenfalls nicht in einer sol­chen Situation und auf eine sol­che Weise. Das staat­li­che Vorhaben trifft hier den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts und greift damit rechts­wid­rig in die Würde des Menschen ein. Welche indi­vi­du­el­len Kontakte wann und wo gepflegt wer­den, darf der Staat nicht so weit­ge­hend reglementieren…

Woher kommt die Gier nach Kontrolle?

Woher kommt sie aber, die unstill­ba­re Gier nach immer mehr Kontrolle über die Bevölkerung? Die Regierenden miss­trau­en ihren Bürger:innen zutiefst. So sehr, dass sie ihnen nicht ein­mal zutrau­en, sich eigen­ver­ant­wort­lich zu testen. In Rheinland-Pfalz dür­fen etwa Tests, die vor­ge­schrie­ben sind (z. B. für die Außengastronomie), nicht in Ruhe zu Hause durch­ge­führt wer­den, son­dern müs­sen viel­mehr vor der Gastwirtin vor­ge­nom­men werden…

Ein gro­ßer Teil der Verantwortung dafür ist bei den Parlamenten zu ver­or­ten. Früh haben die Abgeordneten gemerkt, dass sie in der Pandemie nichts zu gewin­nen haben. Daher lie­ßen und las­sen sie die Regierenden im Wesentlichen schal­ten und walten.

Und auch die Gerichte haben sich (mit weni­gen Ausnahmen) von Beginn an ledig­lich „maß­nah­men­be­glei­tend“ gezeigt und waren sicht­lich bemüht, mög­lichst nicht, und wenn, dann allen­falls in Randbereichen, kor­ri­gie­rend in die Schutzkonzepte der Regierenden einzugreifen…

Aber auch die Bürger:innen (und damit Wähler:innen), die dem Staat signa­li­sie­ren, dass sie ein „har­tes Durchgreifen“ wün­schen – nach­dem eben­die­ser Staat gera­de jene Menschen der­art in Angst und Schrecken ver­setz­te und damit einen Teufelskreis schuf, den er selbst nicht mehr gesichts­wah­rend durch­bre­chen kann –, tra­gen ihren Teil der Verantwortung für die­se Entwicklung.

Mit ande­ren Worten, wir haben als Gesellschaft im Gesamten ver­sagt und uns an den Werten, die wir als für uns ver­bind­lich anse­hen, ver­sün­digt. Die Verabschiedung des geplan­ten § 28b IfSG ist letzt­lich nur der bis dato kon­se­quen­te Höhepunkt einer bei­spiel­lo­sen rechts­staat­li­chen Fehlentwicklung…

Auf allen Seiten herrscht – von den Regierenden im Hinblick auf das Virus bewusst ver­stärk­te – Angst. Die einen haben Angst, selbst schwer zu erkran­ken, ande­ren Menschen die Krankheit oder gar den Tod zu brin­gen und einer Gefahr macht- und kon­troll­los aus­ge­lie­fert zu sein. Andere wie­der­um haben Angst vor einem star­ken Staat, der sei­ne Macht missbraucht…

Hat die Regierung Angst vor dem Rechtsstaat?

Das geplan­te neue Gesetz hebelt den effek­ti­ven Rechtsschutz wei­test­ge­hend aus, denn ein­zig das Bundesverfassungsgericht kann nun­mehr noch die Bestimmungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit über­prü­fen. Andere Rechtsschutzmöglichkeiten, etwa die, die Verwaltungsgerichte anzu­ru­fen, gibt es nur noch im Falle zusätz­li­cher Verordnungen.

Das ist für die Regierenden prak­tisch, denn so „dro­hen“ kei­ne „stö­ren­den“ Entscheidungen von in der Republik ver­teil­ten Gerichten. Zumal gera­de die sei­tens der Politik belieb­te Ausgangssperre aktu­ell bereits von meh­re­ren Gerichten „gekippt“ und ihre mut­maß­li­che Rechtswidrigkeit fest­ge­stellt wur­de. Gleichwohl soll die Ausgangssperre in ein Gesetz geschrie­ben wer­den, gegen das sich Bürger:innen nicht mehr effek­tiv weh­ren können.

Ist zu erwar­ten, dass das Bundesverfassungsgericht ein­schrei­tet? Bislang übten sich die Hüter:innen der Verfassung in nur schwer zu ertra­gen­der Zurückhaltung. Nachdem sich jüngst der Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth zur Corona-Politik äußer­te und sein Interview als Verteidigung der Regierung rezi­piert wur­de, stellt sich durch­aus die Frage, was nach der­ar­ti­gen Äußerungen noch zu erwar­ten ist…«

8 Antworten auf „Anwältin: Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig“

  1. Wäre ich in der Regierung, hät­te ich Angst vor einem 1789 und dass ich um einen Kopf kür­zer gemacht wür­de. Diese Politik schickt gro­ße Teile der Volkes, die alles erwirt­schaf­ten, ins Elend wäh­rend die Leute, die von die­sem Staat leben (Politiker, Beamte, GEZler, Pensionäre, Rentner) nicht ihr Schärflein dazu beitragen.
    Ich habe auf SPON kom­men­tiert, dass ich es obzöd und deka­dent fin­de, dass die sich wirk­lich dar­über Gedanken machen, dass Obdachlose auch an ihre Impfung kom­men. Wäre ich obdach­los, hät­te ich ande­re Sorgen. Es gäbe auch ande­re Lebensrisiken, die viel höher zu gewich­ten wären.

    1. @Johannes Schumann
      1789 war ja ein Fortschritt gegen­über dem "old nor­mal" des "Ancien Régime"s:
      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​T​o​d​e​s​s​t​r​a​f​e​_​i​n​_​F​r​a​n​k​r​e​ich
      Mon Dieu!
      z.B. "Tod durch Kochen für Fälscher und Betrüger"
      (dass man sich auch nach der Revolution bis 1791 noch an die "bewähr­ten Methoden" gehal­ten hat, bie­tet bei der Bewertung der Angst der Regierung vor dem Sturm auf ihre selbst­ver­schul­det aus­er­wähl­ten Maßnahmen-Bastille kei­nen Grund zu beson­de­rem Optimismus).

      Im Ernst: mir reicht eine Art
      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​W​a​h​r​h​e​i​t​s​k​o​m​m​i​s​s​ion

      Aber auch das ist für das jet­zi­ge "Régime" wohl abso­lut inakzeptabel.
      "Entcoronazifizieren" kann man die "MitläuferInnen" ja trotz­dem irgendwann.

  2. @Johannes Schuhmann: Sie nen­nen zu Unrecht hier die Rentner, die ja ihr Leben lang in die Rentenkasse ein­ge­zahlt und ihre Steuern ent­rich­tet haben; mit 46 Jahren Berufstätigkeit hat man da auch mal genug gelei­stet, zahlt auch wei­ter­hin Steuern und liegt dem Staatssäckel also nicht auf der Tasche.
    Es kann auch noch pas­sie­ren, dass die Renten extrem gekürzt wer­den, wenn der Staat ganz plei­te geht; die Rentenkasse wur­de sowie­so schon ille­gi­tim geplündert.
    Aber Sie wol­len ja sicher auch lie­ber alt wer­den, als jung zu ster­ben, oder? Dass den Rentnern das Schicksal der klei­nen Gewerbebetriebe oder Selbständigen egal wäre, kön­nen Sie auch nicht ein­fach anneh­men. Zahlreiche Rentner gehen auch bei den Corona- Demos mit. Wie vie­le pen­sio­nier­te Professoren, Ärzte, Richter und Polizisten haben schon kri­tisch Stellung bezo­gen und ihren guten Ruf aufs Spiel gesetzt? Der Ex- Kriminal- Hauptkommissar a.D. Karl Hilz tritt z.B. bei Demonstrationen als Redner auf und ris­kiert damit sogar den Verlust sei­ner Pensionsansprüche. Er wur­de jetzt gera­de für sein Engagement zu einer Strafe von 10.000,-€ ver­ur­teilt; hier der Link zum Video, in dem er das Gerichtsverfahren erklärt:
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​k​y​X​4​k​t​J​3​z18

    1. @DD
      Hilz wur­de nicht "wegen sei­nes Engagements" ver­ur­teilt, son­dern weil er ein Taschenmesser bei einer Demonstration bei sich trug. Das ist däm­lich, beson­ders bei einem Ex-Polizisten.

      Unabhängig. davon bewun­de­re ich sein Engagement und war u.a. bei der besag­ten Demo dabei, auf der er wie­der mal wegen nicht-Masken-tra­gen abge­führt wurde.

  3. @ aa

    "GEZler" habe ich als Gebührenempfänger, nicht als Gebührenzahler gedeutet.

    Guillotine ist viel zu auf­wän­dig und stinkt nach Staatsgewalt.

  4. @aa / @Johannes Schuhmann:

    1789 wur­de noch nie­mand per Guillotine ent­haup­tet – habe nach­ge­guckt: am 25. April 1792 erster Einsatz bei einem Straßenräuber. 1789–91 blie­ben, vom Sturm auf die Bastille abge­se­hen, ohne offen­si­ve revo­lu­tio­nä­re Gewalt.

  5. Bitte ggf. den nach­fol­gend aus­zugs­wei­se dar­ge­stell­ten Inhalt umfas­sen­der und mit Hervorhebungen präsentieren.

    2.2. Häufigkeitsmaße: die fal­sche Verwendung des Begriffs „Inzidenz“ und seine
    Folgen

    http://​www​.mat​thi​as​.schrap​pe​.com/​i​n​d​e​x​_​h​t​m​_​f​i​l​e​s​/​T​h​e​s​e​n​p​a​p​6​_​2​0​1​1​2​2​_​e​n​d​f​a​s​s​.​p​dfS

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