Anwältin: „Es ist unglaublich, was wir da erleben“

Ist es ein wei­te­res Zeichen für eine Zeitenwende? Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de gibt es am 19.2. ein Interview mit der Anwältin Jessica Hamed.

»Frau Hamed, für pri­vi­le­gier­te und gut situ­ier­te Leute sind die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen zwar lästig, aber im Grunde ver­kraft­bar. Doch es gibt gro­ße Gruppen, für die der Verlust der Grundrechte exi­sten­ti­el­le Folgen hat. Sie ver­tre­ten als Anwältin auch die sozi­al Schwachen. Von wel­chen Gruppen spre­chen wir hier?

Ich ver­tre­te zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Behinderte und chro­nisch Kranke, alte Menschen, Geflüchtete und Menschen in sozi­al pre­kä­ren Situationen. Dazu gehö­ren auch Anfragen von Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II. Diese Menschen leben auf beeng­tem Wohnraum, eine ver­häng­te Quarantäne bei­spiels­wei­se ist kata­stro­phal. Sie sind in einer völ­lig ande­ren Situation als eine Familie mit zwei Kindern in einem Einfamilienhaus mit Garten. Auch abseits einer Quarantäne: Sie haben kei­ne Zerstreuungsmöglichkeiten. Auch Aggressionen kön­nen nicht mehr, etwa im Fitnessstudio, abge­baut wer­den. Die Zunahme an häus­li­cher Gewalt ist deut­lich – übri­gens nicht nur in die­ser Gruppe.

Wie ist die Lage der Geflüchteten?

Ich ver­tre­te einen Familienvater mit einer Familie mit meh­re­ren Kindern. Er hat schwe­re Vorerkrankungen und gehört ein­deu­tig zur Risikogruppe. Er lebt in einer Sammelunterkunft für Geflüchtete. Wegen sei­ner Vorerkrankungen haben wir eine sepa­ra­te Unterbringung bean­tragt. Der Mann ist hoch­gra­dig gefähr­det. Eine Ansteckung ist für ihn poten­zi­ell lebensgefährlich.

Die Gefahr ist in der Sammelunterkunft mit ihren man­gel­haf­ten Trennungsmöglichkeiten und den schlech­ten Hygienemaßnahmen groß. Obwohl das Robert-Koch-Institut (RKI) drin­gend emp­fiehlt, dass Geflüchtete in die­ser Situation eine getrenn­te Unterbringung erhal­ten sol­len, hat die Stadt den Antrag abge­lehnt. Sie hat in ihrer Ablehnung auf eine Aussage des Gesundheitsamtes ver­wie­sen. Darin steht, dass sämt­li­che Bewohner und Bewohnerinnen der Unterkunft wegen der mehr­wö­chi­gen Quarantäne ent­we­der durch eine Infektion oder durch Kontakt zu Infizierten Antikörper gebil­det hätten.

Man hat also bewusst eine Massendurchseuchung in Kauf genom­men. Ich sehe das als Zwangsimmunisierung. Eine sol­che ver­stößt gegen die Grund- und Menschenrechte. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Sammelunterkünfte müs­sen geschützt wer­den. Es kann nicht sein, dass das Land auf der einen Seite in einen dau­er­haf­ten Tiefschlaf ver­setzt wird, um jeg­li­che Infektionen zu ver­hin­dern, wäh­rend man auf der ande­ren Seite bei einer beson­ders ver­letz­li­chen Gruppe eine Durchseuchung herbeiführt…

Das betrifft im Übrigen im Besonderen auch mal wie­der die Kinder: Ich habe einen Fall, da spricht der Junge sehr gut Deutsch, hat sich bis zur Pandemie wun­der­bar inte­griert. Nun ist er plötz­lich von der Außenwelt abge­schnit­ten. Seine Eltern kön­nen kein Deutsch. Das soge­nann­te Distance Learning ist auch für die pri­vi­le­gier­ten Schichten nicht ganz ein­fach. Doch wie sol­len es die Kinder der Geflüchteten machen? Die haben kei­ne gro­ße tech­ni­sche Ausstattung. Dasselbe gilt auch für Kinder von Beziehern von ALG 2. Die mei­sten die­ser Kinder haben nicht ihren eige­nen Laptop. Wir erle­ben eine gro­ße Ungerechtigkeit in der Bildung.

Sie ver­tre­ten Kinder und ihre Rechte. Wie stellt sich deren Lage dar?

Es ist sehr ernüch­ternd. Auch für mich als Anwältin. Wir haben drei Verfahren auf Schulöffnung lau­fen und ver­tre­ten auch Kinder, die aus gesund­heit­li­chen Gründen kei­ne Maske tra­gen dür­fen. Es ist unglaub­lich, was wir da erle­ben. In einem Fall in Rheinland-Pfalz hat­te ich ein sie­ben­jäh­ri­ges Mädchen, das ein ärzt­li­ches Attest mit einer kla­ren Diagnose hat­te, die das Kind von der Maskenpflicht befreit hat. Die wur­de aus der Klasse rausgeschmissen.

In einem ande­ren Fall wur­de einem von der Maskenpflicht befrei­ten Kind vor ver­sam­mel­ter Klasse von sei­ner Klassenlehrerin erklärt, dass sein Verhalten unso­li­da­risch sei und dass er das Leben von Großeltern und kran­ken Kindern gefähr­de. In einer ande­ren Klasse muss­te sich ein Kind mit dem Gesicht zur Wand setzen…

Sind das Einzelfälle, oder sieht man einen Trend?

Im Hinblick auf „Maskenmandate“ über­neh­me ich den Fall nur, wenn ich davon über­zeugt bin, dass es wirk­lich um ein gesund­heit­li­ches Interesse geht und nicht „nur“ um die Kundgabe einer poli­ti­schen Meinung. Die Fälle gibt es natür­lich auch und sie sind legi­tim, aber das ist kei­ne Frage von Diskriminierung. Im Moment gibt es etli­che Fälle, wo Läden Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, Hausverbote erteilen.

Das trifft vor allem Menschen mit Behinderung und kann nicht hin­ge­nom­men wer­den. Die Ladenbesitzer sagen dann, sie müss­ten auf die Gesundheit ihrer Kundinnen und Kunden ach­ten. Aber das ist mei­nes Erachtens ein vor­ge­scho­be­nes Argument; man möch­te sich so Konflikte erspa­ren. In vie­len Bereichen herrscht ein­fach Angst. Das geht so weit, dass Ärzte aus Angst vor Repressalien kein Attest zur Maskenbefreiung aus­stel­len, obwohl es eine ein­deu­ti­ge medi­zi­ni­sche Indikation gibt…

Es geht… nicht dar­um, das RKI grund­sätz­lich infra­ge zu stel­len. Was aber nicht sein kann, ist, dass das RKI poli­tisch instru­men­ta­li­siert wird. Und das ist gesche­hen, wie wir seit dem Bekanntwerden der Papiere aus dem Innenministerium wis­sen. Der Bevölkerung soll­te mit den Zahlen Angst gemacht wer­den. Das ist unethisch; es ver­letzt die Menschenwürde und ist damit als Methode unzulässig…

Wie ist die Situation der alten Menschen?

Wir haben den alten Menschen die Möglichkeit auf ein eigen­ver­ant­wort­li­ches Leben genom­men. Sie wer­den fak­tisch weg­ge­sperrt. Und selbst wenn sie sich anders ent­schei­den könn­ten, etwa indem sie sagen, ich will mei­ne Enkel sehen – vie­le Kinder wür­den ihnen sagen, dass sie nicht kom­men wol­len, um sie nicht zu gefähr­den. Wir ver­wech­seln Schutz mit Bevormundung. Das führt so weit, dass auch Krankenhäuser Menschen iso­lie­ren, obwohl das ver­bo­ten ist. Ich habe Fälle, in denen die Leute ihre Angehörigen erst besu­chen dür­fen, wenn sie mit dem Anwalt dro­hen…«

8 Antworten auf „Anwältin: „Es ist unglaublich, was wir da erleben““

  1. Als Zeitenwende wür­de ich das noch nicht sehen. Jessica Hameds Anliegen sind gewiss berech­tigt, aber ihre Aussagen hier stüt­zen das Narrativ eher, unab­hän­gig davon, ob sie das sel­ber so sieht oder nicht. Unabhängig auch von ihrem im Übrigen ehren­wer­ten Engagement – so wird das nix. 

    Ein Beispiel: Maskenbefreiung. Kann man mit Lungenvorerkrankung bekom­men, wenn die Ärzte sich noch ihrer Aufgabe erin­nern und sich nicht haben ein­schüch­tern las­sen. Mit die­ser zählt man aber zur Risikogruppe, so dass man bes­ser eine tra­gen soll­te, es sei denn, die bringt gar nichts. Zeugen Coronas wer­den natür­lich sagen: Die Maske schützt nur die ande­ren. Und schon ist man inmit­ten des gan­zen, wohl durch­dach­ten Lügenkomplexes, den man nur glau­ben kann, wenn man mit dem Hammer gebür­stet ist. Diesen Lügenkomplexes gilt es anzu­grei­fen, alles ande­re ist Augenwischerei und Blendwerk.

    1. @FS: Das ist die Art, in der Kolosse fal­len. Indem klei­ne Risse ver­grö­ßert wer­den, auch an zunächst nicht wich­tig erschei­nen­den Stellen. Einen über­mäch­ti­gen Gegner besiegt man nicht im Frontalangriff.

      1. Korrekt. In die­sem Fall ist der über­mäch­ti­ge Gegner eine bis zum Anschlag indok­tri­nier­te, ober­fläch­li­che, des­in­ter­es­sier­te und igno­ran­te Bevölkerung. Es gibt bestimm­te Tatsachen, deren Vermittlung, am Niveau der Empfänger ein­fach schei­tert. Es kann ein­fach nicht das Ziel sein, durch schlich­te "Gegenpropaganda" ein Umdenken zu bewir­ken. Die Einsicht muss stets der Erkenntnis folgen.
        Schon seit 1 Jahr bewe­gen wir uns im Kreis und jetzt wird eine neue Mutante aus dem Hut gezau­bert. Zurück auf Null heißt es jetzt und wir fan­gen jetzt an die Verdopplung der Mutanten zu zäh­len. Ich sehe kei­nen Ausweg aus die­ser Spirale, geschwei­ge denn eine "Abrechnung". Es wird am Ende alles genau so kom­men, wie sich es die Eliten zu Recht gelegt haben.

        1. "In die­sem Fall ist der über­mäch­ti­ge Gegner eine bis zum Anschlag indok­tri­nier­te, ober­fläch­li­che, des­in­ter­es­sier­te und igno­ran­te Bevölkerung."

          EIne fol­gen­schwe­re Einsicht.

  2. Respekt vor der Frau Anwältin Jessica Hamed. Anwältin Jessica Hamed, wel­che als eine der Ersten, gegen den Willkür Staat, des Verbrecherns vor­geht. In Italien, wur­de das Tribunal Verfahren, Anfang August 2020, gegen die Regierung ange­kün­digt, die Protokolle der Regierung, emails beschlag­nahmt G. Conti muss­te zurück tre­ten und das Organisierte Verbrechen, der Gesundheitsämter, des Kathastrophen Schutzes, mit fal­schen Anweisungen wur­de ent­tarnt und es kommt zur Anklage. Alte ermor­den, gehör­te dazu, wie durch Beatmung und Milliarden steh­len. Schweigen im Walde der Deutschen Medien, obwohl Angela Merkel, nur ein Erpressungs Kartell über­all ist

    Covid, avvi­si di gar­an­zia a Conte e sei mini­stri. Il pm: da archi­vi­a­re. Il pre­mier: "Mi assu­mo responsa­bi­li­tà politica"
    Giuseppe Conte
    Palazzo Chigi: "Atto dovu­to. Pronti a col­la­bora­re con i giudi­ci". La Procura di Roma: "Denunce infondate"

    https://​www​.repubbli​ca​.it/​p​o​l​i​t​i​c​a​/​2​0​2​0​/​0​8​/​1​3​/​n​e​w​s​/​i​n​c​h​i​e​s​t​a​_​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​_​a​v​v​i​s​i​_​g​a​r​a​n​z​i​a​_​c​o​n​t​e​_​e​_​m​i​n​i​s​t​r​i​-​2​6​4​5​5​0​3​1​7​/Id

    RKI, Helmholtz Institut, sind ein­fach eine alte Verbrecher Struktur, die mit Vorsatz Blödsinn lie­fert, für ihre Geschäfte, Geschäfte der Pharma Industrie, was lan­ge auf­ge­baut wur­de, durch die WHO, wo jeder kor­rupt ist

  3. Jessica Hamed ist die
    Anwältin, die, die private
    Klage des Weimarer Richter gegen das Land Thüringen geführt und ver­lo­ren hat.

    Dabei hat das Verwaltungs-
    gericht fest­ge­stellt, dass ein
    Richter kei­ne Menschenwürde
    hat, da es sich juri­stisch beim
    AG-Weimar-Richter um ein
    Objekt des Staates handelt.

    Der Dt. GG-Staat sagt:
    „Objektive Urteile können
    nur Objekte – kei­ne Subjekte
    aus­spre­chen / erlassen“.

    Subjektive Urteile stehen
    nur dem GG-Verfassungs-
    Gericht zu, also, ob die
    Menschenwürde verletzt
    wor­den ist – nicht einem
    Richter darunter.

    Daher kennt das StGB keine
    Menschenwürde. Wer z. B.
    einen Polizisten beleidigt,
    der belei­digt ein Objekt, also
    ein Werkzeug des Staates,
    kein Subjekt.

    Für den GG-Staat ist jeder
    GG-Bürger ein Objekt – also,
    dann erst ein Subjekt, aber
    dann ein sub­ver­si­ves Subjekt, wenn es ein Objekt beleidigt.

    Daher muss es bestraft
    wer­den – das subversive
    Subjekt (schwar­zes Schaf)
    damit wie­der dar­aus ein
    Objekt (wei­ßes Schaf) wird.

    Daher hat der Weimarer
    Richter aus Rache ein
    sub­jek­ti­ves Urteil zugunsten
    des Klägers erlassen:
    „Kontaktverbot verletzt
    Menschenwürde“.

    Daher dürf­te das Weimarer
    Urteil kas­siert werden.

    Ich bin gespannt.

    Hamed macht viel auf
    Menschenwürde.
    Juristisch sinnlos.

    Ich spre­che daher von
    einer OLD-SCHOOL-JURISTIN
    bei Frau Hamed.

    Nur ein
    NEW-SCHOOL-JURIST / IN
    kann juri­stisch die
    Menschenwürde von Anfang
    an ins Spiel bringen.

    SUBJEKT
    statt
    OBJEKT

    heißt die Lösung. GG-Juristen
    /Innen sind Organe der GG-
    Rechtspflege, also reine
    Objekte des Staates. Darauf
    haben sie ihren EID geleistet.

    1. @Klaus G. Stölzel: Falls Sie ihre Kommentare als Lyrik ver­stan­den wis­sen wol­len, ist das in Ordnung. Anderenfalls wür­de ich Sie bit­ten, im Interesse der Lesbarkeit auf ein paar Zeilenschaltungen zu verzichten.

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