Anzeigen gegen Söder "einfach zu weit hergeholt"

»Anzeigen von Gegnern der Corona-Maßnahmen gegen Markus Söder beschäf­ti­gen die Staatsanwaltschaft München I. Rund 200 Anzeigen gegen hoch­ran­gi­ge baye­ri­sche Politiker sei­en bereits ein­ge­gan­gen, die mei­sten davon gegen den Ministerpräsidenten, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Juliane Grotz, am Donnerstag in München sagte.

In den Anzeigen wer­de ange­ge­ben, die von der Staatsregierung ver­häng­te Pflicht, im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus eine Maske zu tra­gen, sei Körperverletzung. Die Ermittlungen wür­den schnell ein­ge­stellt, beton­te Behördenleiter Hans Kornprobst. Denn die Vorwürfe sei­en „weit weg“ von erkenn­ba­ren Straftaten. „Aus der Maskenpflicht eine Körperverletzung zu kon­stru­ie­ren, ist ein­fach zu weit her­ge­holt.“ Arbeit mache die Flut der Anzeigen aber den­noch.«
mer​kur​.de (20.5.)

6 Antworten auf „Anzeigen gegen Söder "einfach zu weit hergeholt"“

  1. Ja, es ist gar nicht so ein­fach, einen Irren an der Spitze loszuwerden.

    Das haben die vor 75 Jahren auch bemerkt.

    Schon gar nicht mit einer feh­len­den Gewaltenteilung. Die Staatsanwaltschaft wird ihrem Chef kei­ne Schwierigkeiten machen, wie soll­te sie?

  2. Und noch frisch vom Spezl Harbarth oder wie der heißt:

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos
    Pressemitteilung Nr. 42/2021 vom 20. Mai 2021

    https://​www​.bun​des​ver​fas​sungs​ge​richt​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​D​E​/​2​0​2​1​/​b​v​g​2​1​-​0​4​2​.​h​tml

    Auszug:
    Auf der ande­ren Seite steht der – dem Gesetzgeber nach Art. 2 Abs. 2 GG oblie­gen­de – Schutz von Leben und Gesundheit vor einer Infektion mit einem Virus, das viel­fach schwe­re und lang­fri­sti­ge Erkrankungen aus­löst oder sogar zum Tode führt. Das Gesetz dient dazu, eine Abschwächung des Infektionsgeschehens zu errei­chen und die Wahrscheinlichkeit zu sen­ken, dass es zu ver­mehr­ten Ansteckungen kommt. Bei Inkrafttreten des Gesetzes war die infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gi­sche Lage der COVID-19-Pandemie besorg­nis­er­re­gend. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass sich die welt­wei­te und schnell auch nach Deutschland wan­dern­de epi­de­mio­lo­gi­sche Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sehr dyna­misch ent­wick­le. Er ver­wies auf die Verbreitung neu­er Virusvarianten (Mutationen) mit ernst zu neh­men­den wei­te­ren Risiken. Diese Situation gebie­te effek­ti­ve Maßnahmen zur Reduzierung der zwi­schen­mensch­li­chen Kontakte, um so auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und damit die best­mög­li­che Krankenversorgung zu sichern. Da das Virus durch die Atemluft über­tra­gen wer­de, erhöh­ten wech­seln­de Zusammenkünfte zwi­schen Menschen das Ansteckungsrisiko. Deshalb sei eine Begrenzung der Kontakte anzu­stre­ben. Der Gesetzgeber ging inso­fern davon aus, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 eine Überlastung des Gesundheitswesens dro­he, die sich auch in der Verschiebung anson­sten plan­ba­rer Behandlungen bei ande­ren Erkrankungen und der Erhöhung des Anteils ver­meid­ba­rer Todesfälle aus­drücke. Daher greift die bean­stan­de­te Beschränkung, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen über­schrit­ten ist, und gilt nur, solan­ge die­se Ansteckungsrate an fünf auf­ein­an­der fol­gen­den Werktagen nicht unter­schrit­ten wird (§ 28b Abs. 2 IfSG). Auch wegen ent­spre­chen­der Erfahrungen in frü­he­ren Phasen der Pandemie haben die­se Einschätzungen des Gesetzgebers eine nach­voll­zieh­ba­re Grundlage.

    Entscheidungsbegründungen der BVerfG unterm Kumpel Harfratz neh­men lang­sam bla­ma­ble Züge an und begin­nen, den Hofwissengschaftlern zu ähneln. 

    Da ist es schön zu wis­sen, dass die Juristerei in abseh­ba­rer Zeit von LegalTech über­nom­men wer­den wird – und auch kann, denn dumm genug sind die Enscheidungsfindungen inzwi­schen. DAS kann auch eine Maschine, vor­nehm: KI. Die heißt nicht so, weil sie intel­li­gent ist, son­dern weil zuvor Menschen so ein­fäl­tig gewor­den sind, dass das eine Maschine effi­zi­en­ter nach­bil­den kann.

    Kenner wis­sen das und betrei­ben es auch – Anwalt Jun, was mich nicht wundert.

    1. @some1:
      Die "Argumentation" des BVerfG ist auch nach mei­ner beschei­de­nen Meinung irgend­et­was zwi­schen dreist und ein­fäl­tig (und in etwa so fak­ten­ba­siert wie eine behaup­te­te Kausalität von Storchenpopulation und Babybooms).
      Fairerweise soll­te man aller­dings erwäh­nen, dass "(Damit) nicht ent­schie­den (ist), dass die ange­grif­fe­nen Vorschriften mit dem Grundgesetz ver­ein­bar sind. Diese Prüfung bleibt im Falle der Anträge auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anordnung den jewei­li­gen Hauptsacheverfahren vor­be­hal­ten (eben­so wie die Prüfung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG zur „Ausgangsbeschränkung“, vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 5. Mai 2021)."

      Zwei Theorien:
      dem BVerfG geht es (nur der­zeit?) vor­ran­gig um Staatsraison. Schließlich wäre mit einer einst­wei­li­gen Verfügung eine offen­sicht­li­che "Delegitimierung des Staates" (in die­sem Fall: zuvor­derst der Exeku- und Legislative) ver­bun­den. Nachvollziehbar.
      Bei die­sem Szenario ver­schiebt man eine Entscheidung "in der Hauptsache" lie­ber auf einen Termin, an dem sämt­li­che "Maßnahmen" ohne­hin auf­ge­ho­ben sind und wird dafür von der Presse schein­hei­lig über den gift­grü­nen Klee gelobt, egal wie das Urteil auch aus­se­hen mag. 

      Oder:

      das BVerfG ist ohne­hin gleich­ge­schal­tet und/oder die Marionetten win­ken alles durch, schon um einen #alle­s­auf­ma­chen-Shitstorm zu vermeiden.

      Ich bin mir unschlüs­sig, wel­che der bei­den ich schlim­mer fin­den soll.

  3. Ich muss geste­hen, ich ken­ne "Der Westen" nicht; der Schreibstil erin­nert an alte BILD-Artikel:

    https://​www​.der​we​sten​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​k​a​r​l​-​l​a​u​t​e​r​b​a​c​h​-​s​p​d​-​n​r​w​-​l​a​n​d​e​s​l​i​s​t​e​-​b​u​n​d​e​s​t​a​g​s​w​a​h​l​-​2​0​2​1​-​b​u​n​d​e​s​t​a​g​-​i​d​2​3​2​3​3​4​4​2​9​.​h​tml

    Hier kämpft das Redaktionsteam mit den Tränen und ringt um Erklärungen, wie es sein kön­ne, dass Lauterbach von sei­ner Partei nicht mehr gebüh­rend gewür­digt wür­de. (Vielleicht wird er es ja doch? Entsprechend, mei­ne ich?)

Schreibe einen Kommentar zu Was sind schon Masken gegen Daten? Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert