Apotheker kämpft gegen Maskenpflicht – und gewinnt vor Gericht

Das berich­tet am 27.6. apo​the​ke​-adhoc​.de.

»Berlin – Apotheker Birger Bär bleibt umtrie­big und umstrit­ten: Vom Klimaschützer hat er sich zu einem der pro­mi­nen­te­sten Kritiker der Corona-Maßnahmen in sei­ner Heimatregion ent­wickelt – und dabei kei­ne Berührungsängste gegen­über der Querdenker-Bewegung gezeigt. Seine Weigerung, sich an die Maßnahmen zu hal­ten, brach­te ihn nun vor Gericht. Verurteilt wur­de er jedoch nicht.

Bär ist nicht nur Inhaber der Hirsch-Apotheke in Lörrach, son­dern mitt­ler­wei­le auch als Aktivist in sei­ner Stadt bekannt wie ein bun­ter Hund. Mit Beginn der Corona-Pandemie hat er ein neu­es Betätigungsfeld gefun­den: Er kämpft gegen die, aus sei­ner Sicht, über­trie­be­nen und unge­rech­ten Infektionsschutzmaßnahmen. Vergangenes Frühjahr stell­te er sich mit dem Megaphon auf einen Balkon am Lörracher Marktplatz und hielt eine Rede, sei­ne Apotheke nutz­te er als Schaufenster für sei­ne Botschaften, im November trat er gar als Redner auf einer Querdenker-Demo auf. „Ich bin ja eher in Richtung der Querdenkenden unter­wegs“, sagt er vor­sich­tig, betont dabei aber, dass er kei­nes­wegs das Virus ver­harm­lo­sen oder die Pandemie leug­nen wolle.

Auch gegen die Corona-Impfungen stel­le er sich nicht prin­zi­pi­ell. „Jeder, der sich imp­fen las­sen möch­te, soll sich gern imp­fen las­sen, ich will nur kei­nen Zwang“, sagt er. Er selbst hege Zweifel an der Effektivität und Sicherheit der zuge­las­se­nen Impfstoffe… 

Und so war es auch die Maskenpflicht, die Bär kürz­lich vor das Lörracher Amtsgericht brach­ten: Verhandelt wur­den zwei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz aus dem ver­gan­ge­nen Winter: Mitte November hat­te ein Polizist Bär auf dem Lörracher Marktplatz auf­ge­grif­fen, weil er kei­ne Maske trug – zu der Zeit war das auch auf dem Marktplatz unter frei­em Himmel ver­pflich­tend. Doch Bär wei­ger­te sich und ver­wies auf ein ärzt­li­ches Attest. Das akzep­tier­te der Polizist nicht. „Er sag­te, das gilt nicht, weil kei­ne Diagnose drauf­steht. Es brau­che ein qua­li­fi­zier­tes Attest – aber was bit­te ist mit der ärzt­li­chen Schweigepflicht?“ Außerdem kön­ne er auf dem Marktplatz auch ohne Weiteres grö­ße­re Abstände ein­hal­ten, argu­men­tier­te er. Doch es half nichts, er erhielt einen Bußgeldbescheid über 70 Euro.

Knapp zwei Wochen spä­ter wur­de Bär erneut auf­ge­grif­fen, dies­mal auf dem Weg zu einer Protestaktion, Anwohner waren mit Kerzen durch die Stadt gezo­gen, um gegen die Maßnahmen zu pro­te­stie­ren. Bär hat­te, wie auf dem Lörracher Markt, einen Platzverweis erhal­ten – und wur­de wenig spä­ter woan­ders am Rande der Veranstaltung erneut von einem Polizisten gese­hen. „Ich habe gesagt, ich wur­de doch nur von einem Platz ver­wie­sen. Der Polizist mein­te dann, das gel­te für die gesam­te Veranstaltung.“ Erneut erhielt er einen Bußgeldbescheid, dies­mal über 100 Euro. Doch der Apotheker wei­ger­te sich stand­haft, zu zah­len, „weil ich das für eine Ungerechtigkeit und abso­lu­te Sauerei hal­te“, wie er sagt. Der Streit zog sich und lan­de­te schließ­lich ver­gan­ge­ne Woche vor Gericht.

Und dort lief es über­ra­schend gut für Bär: Nach einem anfäng­li­chen Streit um sei­ne Weigerung, im Gerichtssaal eine Maske zu tra­gen – letzt­lich lenk­te er ein – und einer lang­wie­ri­gen Befragung, ver­fin­gen Bärs Argumente vor dem Richter: Das Verfahren über den ersten Bußgeldbescheid wur­de ein­ge­stellt. Der Marktplatz sei zu dem Zeitpunkt größ­ten­teils leer gewe­sen, Bär konn­te glaub­haft ver­si­chern, dass er die gan­ze Zeit genug Abstand zu ande­ren Passanten hielt. Wegen des zwei­ten Bescheides noch län­ger vor Gericht zu debat­tie­ren, war dann wohl auch dem Richter zu müßig. „Man soll­te die Sache nicht zu hoch hän­gen“, zitiert die Badische Zeitung den Richter. „Aber eigent­lich tun wir das, denn es geht um 100 Euro und wir sit­zen hier seit zwei Stunden.“ Auch das zwei­te Verfahren wur­de eingestellt.

Gestraft ist Bär in gewis­ser Weise trotz­dem, denn die Anwaltskosten muss er selbst tra­gen – und die sind weit höher als die Bußgelder. „Das Verfahren ist 1:1 aus­ge­gan­gen, ein klas­si­sches Unentschieden“, fin­det er. Und trotz­dem: Er sieht es auch als Bestätigung sei­nes Kurses…

Er [ist] Parteimitglied bei „Die Basis“ gewor­den, der Partei, die teils aus der Querdenker-Bewegung her­vor­ge­gan­gen ist. Dass die Gruppe auch halb­sei­de­ne Figuren anzieht, wol­le er gar nicht abstrei­ten. „Wenn man sich danach rich­tet, darf man aber auch in kei­ne der eta­blier­ten Parteien ein­tre­ten, da ist das auch nicht anders“, fin­det er – beteu­ert aber, bei rech­ten Umtrieben kein Auge zuzu­drücken. „Wir sind sehr bedacht dar­auf, dass es da kei­ne brau­nen Flecken gibt, schon des­halb, weil wir wis­sen, wie schnell eine Partie geka­pert wer­den kann, sie­he die Piraten oder AfD. Die Basis ist eine bun­te Partei, wir wol­len Vielfalt und Meinungsvielfalt. Wir sind die eigent­li­che Grundgesetzpartei.“

Er betont dabei auch, dass es ihm im Kern gar nicht um die Pandemiepolitik gehe, son­dern um die gro­ßen Themen, für die er eigent­lich ein­ste­he: „Es geht nicht dar­um, Anti-Corona-Partei zu sein, son­dern vor allem, für Machtbegrenzung und Transparenz zu kämp­fen“, sagt er…«

8 Antworten auf „Apotheker kämpft gegen Maskenpflicht – und gewinnt vor Gericht“

  1. Schade, anstatt sich mit der Sache zu beschäf­ti­gen und ein "Grundsatzurteil" zu fäl­len, hat die Justiz kapi­tu­liert. Dabei wäre doch viel span­nen­der gewe­sen, das der Richter dazu sagt, ob wider der ärzt­li­chen Schweigepflicht ein Attest eine Diagnose ent­hal­ten muß.

  2. Es soll­te viel mehr von die­ser Sorte cha­rak­ter­fe­ste Menschen wie den Apotheker Bär geben. Weil in die­sem Fall sogar gilt: Je mehr, desto besser !!!

    Wie auch immer
    MfG

  3. Das klingt für mich nicht wie eine gute Nachricht. Der Bürger muss sich wegen Lapalien zer­mür­ben­den Rechtsstreitigkeiten aus­set­zen und bleibt am Ende noch auf sei­nen Anwaltskosten sit­zen, obwohl er sich nichts zuschul­den kom­men las­sen hat.
    Das klingt nach psy­cho­lo­gi­scher Zermürbungstaktik, nicht nach Rechtsstaat.

  4. "Dass die Gruppe auch *halb­sei­de­ne* Figuren anzieht, wol­le er gar nicht abstreiten."
    Das ist eine Frechheit, dass über­haupt solch eine Frage gestellt wird! Damit wird vor­ei­lig schon jeder qua­si unter Verdacht gestellt, ja "kri­mi­na­li­siert", der mit der Basis-Partei sym­pa­thi­siert, statt nach den Zielen der Partei zu fra­gen; aber die stellt er ja dann von selbst kurz dar. Vielleicht hät­te er in dem Moment sagen müs­sen, wel­che pro­mi­nen­ten Autoren, unab­hän­gi­gen Wissenschaftler und ihrem Gewissen ver­pflich­te­ten, enga­gier­ten Ärzte und Juristen bereits Basis-Mitglieder sind und dass Maßnahmen-Kritiker mit einer rech­ten Gesinnung statt­des­sen zur AfD tendieren.

  5. Ein Bußgeld von 100€ kann man locker selbst vor Gericht verhandeln.

    "Doch der Apotheker wei­ger­te sich stand­haft, zu zahlen."
    Sprich: Er hat gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein­ge­legt. Das ist ein Satz auf einem Zettel, dazu gehört kei­ne gro­ße Verweigerungsaktion.

    Wenn mich ein Richter im Gerichtssaal zur Maske zwin­gen will, stel­le ich erst ein­mal ein Ablehnungsgesuch (aka Befangenheitsantrag). Überhaupt las­se ich mir vor der Verhandlung eine arbeits­schutz­recht­li­che Gefährdungsbeurteilung vom Gericht senden.

  6. Die Überschrift ist eigent­lich "click-bait" und ent­spricht nicht den Tatsachen.

    Bei den 70€ glaubt der Richter, dass das ""Einhalten" einer ande­ren sinn­lo­ßen Maßnahme (Abstand) ja auch zu kei­ner Gefährdung geführt hat.
    Bei den 100€ nennt der Richter als Begründung die Relation von 100€ Bußgeld zu 2 Stunden Verhandlung.

    Dass hier Jemand gegen Maskenpflicht gekämpft und gewon­nen hat kann ich beim besten Willen nicht sehen.

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