Arbeitsschutz: Maske nach 2–3 Stunden absetzen

Die gel­ten­de "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" sieht vor:

»Die Verwendung von MNB, medi­zi­ni­schen Gesichtsmasken und fil­trie­ren­den Halbmasken führt zu höhe­ren Belastungen (zum Beispiel höhe­rer Atemwiderstand auf­grund des Filterwiderstandes der Filtermaterialien oder Wärmebelastung durch höhe­re Wärmeisolation der Schutzausrüstungen). Es ist inso­weit zu prü­fen, inwie­weit die Tragezeiten durch ande­re Tätigkeiten oder regel­mä­ßi­ge Pausen redu­ziert wer­den müs­sen. MNB, medi­zi­ni­sche Gesichtsmasken und fil­trie­ren­de Halbmasken sol­len spä­te­stens dann gewech­selt wer­den, wenn sie durch­feuch­tet sind.«

Die "Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen" for­mu­liert ergänzend:

»Diese Empfehlung bezieht sich auf Tragezeiten im Geltungsbereich des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzregel und aus­drück­lich nicht auf ande­re Bereiche, wie z.B. das Tragen von medi­zi­ni­schen Gesichtsmasken zum Patientenschutz im Gesundheitsdienst…

Die DGUV-Regel 112–190 emp­fiehlt… bei mit­tel­schwe­rer Arbeit (Atemminutenvolumen 20 bis 40 l/min.) und fort­wäh­ren­den Gebrauch eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschlie­ßen­den Erholungsdauer von 30 Minuten.… Bei leich­ter Arbeit [ist] eine
Verlängerung der Tragedauer auf 3 Stunden möglich.«

Die offi­zi­el­le "Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen" in Rheinland-Pfalz greift die­se 3 Stunden auf. Sie ergänzt:

»VIII. Keine gesund­heit­li­chen Schäden durch das Tragen einer MNB
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder – und Jugendmedizin (DGKJ) bekräf­tigt in einer Stellungnahme, dass es auch län­ger­fri­stig zumut- und umsetz­bar ist, wenn Kinder ab dem Grundschulalter eine Alltagsmaske aus Stoff tra­gen, ohne dass es dadurch zu gesund­heit­li­chen Beeinträchtigungen kommt.

Für Kinder und Erwachsene besteht kei­ne Gefahr bei für den Alltag gedach­ten Masken, da mit jedem Atemzug wie­der aus­rei­chend sau­er­stoff­rei­che Luft in die Lungen gelangt. Die Materialien, die übli­cher­wei­se in Alltagsmasken ver­wen­det wer­den, sind so durch­läs­sig, dass die win­zi­gen CO2 – Moleküle jeder­zeit aus­tre­ten kön­nen und sich nicht unter der Maske anrei­chern. Es kommt zu kei­ner kli­nisch rele­van­ten Veränderung der Blutgase im Vergleich zur mas­ken­frei­en Belastung.

IX. Umgang mit Maskenverweigerern
Wenn Schülerinnen und Schüler das Tragen einer MNB grund­sätz­lich ableh­nen, ist zum einen das Recht der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie das der Lehrkräfte, vor mög­li­chen zusätz­li­chen Gesundheitsgefahren geschützt zu wer­den, betrof­fen. Zum ande­ren han­delt es sich um einen Verstoß gegen die Ordnung in der Schule und kann daher zur Verhängung von Ordnungsmaßen führen.

Schulleiterinnen oder Schulleiter kön­nen sich auf das ihr oder ihm zuste­hen­de öffent­lich­recht­li­che Hausrecht beru­fen und ver­hin­dern, dass das Schulgelände ohne geeig­ne­te MNB betre­ten wird (Infektionsschutz) (sie­he EPoS-Schreiben der ADD vom 23.10.20: Mund-NasenBedeckung an Schulen).«

Grundlage der Vorschriften ist der "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard", der vorschreibt:

»Bei unver­meid­ba­rem Kontakt zu ande­ren Personen bzw. nicht ein­halt­ba­ren Schutzabständen soll­ten Mund-Nase-Bedeckungen – in beson­ders gefähr­de­ten Arbeitsbereichen PSA – zur Verfügung gestellt und getra­gen werden.«

Update:

Die Arbeitskammer des Saarlands ist der Meinung:

»Wie lan­ge am Stück darf man eine sol­che Maske tra­gen? Arbeitnehmer berich­ten z.B. von Kopfschmerzen, Problemen beim Atmen, zu wenig Trinkpausen und Essenspausen etc.
Das muss dif­fe­ren­ziert betrach­tet wer­den: Die Tragedauer hängt u.E. davon ab, wie luft­durch­läs­sig der ver­wen­de­te Stoff ist. Für die Mund-Nasen-Bedeckung sowie für regel­kon­for­me PSA sind auch die Konstitution der Personen und deren gesund­heit­li­chen Voraussetzungen ent­schei­dend. Durch das Tragen von Bedeckungen und noch mehr beim Tragen von Atemschutz erhöht sich der Atemwiderstand. Das ist sehr bela­stend! Aus die­sem Grund ist unbe­dingt eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorge und Beratung erfor­der­lich. Die indi­vi­du­el­len arbeits­medizinischen Schutzmaßnahmen sind unbe­dingt zu befol­gen. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen soll­te i. d. Regel nur kurz­fri­stig und nur bei Unterschreitung des Mindestabstands ange­sagt sein, da zunächst alle erfor­der­li­chen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutzmaßnahmen umge­setzt sein soll­ten. Bei Auftreten von gesund­heit­li­chen Beschwerden muss für eine „Atempause“ gesorgt werden.

In allen Fällen ist eine sach­ge­rech­te Unterweisung der Beschäftigten erfor­der­lich! Diese müs­sen die Notwendigkeit der beson­de­ren Schutzmaßnahmen ver­ste­hen, damit sie die Maßnahmen rich­tig anwen­den, hand­ha­ben und ein­hal­ten zu kön­nen. Tun sie das nicht, besteht die Gefahr, sich eher zu gefähr­den.«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

6 Antworten auf „Arbeitsschutz: Maske nach 2–3 Stunden absetzen“

  1. "Die Materialien, die übli­cher­wei­se in Alltagsmasken ver­wen­det wer­den, sind so durch­läs­sig, dass die win­zi­gen CO2 – Moleküle jeder­zeit aus­tre­ten kön­nen und sich nicht unter der Maske anrei­chern." Dann kön­nen genau so die win­zi­gen Virenpartikel aus­tre­ten und die Alltagsmaske ad absur­dum führen.

  2. Wie ist das denn jetzt zu ver­ste­hen? Gilt die 3 Stunden – 30 min – Tragepause-Regel auch für Schüler oder ist es ihnen auf­grund der DGKJ-„Unbedenklichkeitsbescheinigung„ zuzu­mu­ten, dass sie die MNS-Bedeckung län­ger tragen?
    In die­sem Falle gel­ten für die Schwächeren unse­rer Gesellschaft här­te­re Regeln als für berufs­tä­ti­ge Erwachsene. Und noch dazu ohne dass es dazu Studien gäbe (ich ver­wei­se auf die Anfrage von B. Reitschuster auf der BPK und die Antwort des Bundespressesprechers), wie sich das Tragen eines MNS spe­zi­ell auf Kinder aus­wirkt. Außerdem ist es an eini­gen Schulen Usus, dass die Schüler die Maske auch wäh­rend der Pause tra­gen müs­sen, sofern sie nicht gera­de Nahrung auf­neh­men. Im Endeffekt wird der MNS in der Regel dann zwi­schen 8 und 13 Uhr, also 5 Stunden durch­ge­hend getragen.
    Es ist nur noch zum Verzweifeln, was Kindern und Jugendlichen zuge­mu­tet wird, ohne dass sich aus den „Schutzverbänden“ auch nur irgend­ei­ne Stimme zu Wort meldet.
    Ich neh­me ger­ne anders­lau­ten­de Nachrichten zur Kenntnis.
    Gestohlene Kindheit und Jugend, denn ein Ende ist ja noch nicht in Sicht!

    1. "Außerdem ist es an eini­gen Schulen Usus, dass die Schüler die Maske auch wäh­rend der Pause tra­gen müs­sen, sofern sie nicht gera­de Nahrung aufnehmen."
      In Bayern ist dies die Pflicht, auch für Grundschüler. Also ab 6 Jahren.
      Hinzu kommt noch, dass man­che Kinder nach der Schule in den Hort gehen. Dort natür­lich eben­falls Maskenpflicht. Im Grunde gibt es also 6‑jährige Kinder, die von 8 bis 16 Uhr unun­ter­bro­chen Maske tra­gen müs­sen, außer wenn sie etwas Essen oder Trinken.

      Wenn man das mit ande­ren Eltern bespre­chen will, bekommt man teil­wei­se zu hören, es sei doch nicht so schlimm und man sol­le an die Lehrer den­ken. Ich weiß nicht mehr was ich dazu sagen soll, geschwei­ge wie ich die­se Macht der Maskenfetischisten durch­bre­chen könnte.
      An allen rele­van­ten Stellen wird man abge­blockt. Gesundheitsamt, Schulamt, Schulleitung. Alle auf Linie.

  3. Ich fin­de es schlimm, dass den Kindern das Körpergefühl und damit ein wich­ti­ger Teil der Eigenwahrnehmung qua­si unter­sagt wird bzw. daß sie vor­ge­schrie­ben bekom­men, es zu unter­drücken oder zu negie­ren. Mein Ältester klagt über Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen unter der Maske, traut sich aber nicht, etwas zu sagen, weil er bereits die Erfahrung gemacht hat, dass er kein Gehör für sei­ne Befürfnisse findet.

    Es muss einen Weg geben, die berech­tig­ten Anliegen aller Seiten unter den Hut zu brin­gen, auch wenn wir dabei alle aus unse­rer Bequemlichkeitszone rausmüssen.

  4. O=C=O Moleküle sind deut­lich grö­ßer und schwe­rer als O=O Moleküle. CO2-Moleküle durch­drin­gen die Masken also deut­lich lang­sa­mer als O2 Moleküle und es kommt schon daher zu einen Erhöhung der CO2 Konzentration zwi­schen Mund und Maske. Viren aller­dings sind deut­lich grö­ße­re Moleküle als CO2. Zur Größe der CO2 und O2 Moleküle bit­te "Molekülphysik" von D. Freude, Kapitel "Größe, Masse und Kinetik", Version Oktober 2006 nachschauen.

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