Auch wenn es bei der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts unter obigem Titel um eine freiwillige "Impfung gegen Schweinegrippe" geht, könnte die Entscheidung für Geschädigte der "einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht" interessant sein:
»Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).
Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1 ) teil. Jahre später traten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurückführt. Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, einen Arbeitsunfall festzustellen.
Die Revision des Klägers war im Sinne der Zurückverweisung an das Landessozialgericht erfolgreich. Auch eine planmäßig und freiwillig durchgeführte Impfung kann ein Unfallereignis sein, wenn sie zu einer Impfkomplikation und einem Gesundheitserstschaden führt. Hinzukommen muss ein innerer Zusammenhang der konkreten Impfung mit der versicherten Tätigkeit. Dieser ist nicht schon dann gegeben, wenn die Impfung vom Arbeitgeber empfohlen, finanziert und anschließend im Betrieb durchgeführt wird. Für allgemeine Grippeschutzimpfungen im Betrieb hat der Senat dies bereits entschieden. Ein innerer Zusammenhang kann aber angenommen werden, wenn die Teilnahme an der Impfung wesentlich betrieblichen Zwecken dient. In einem Krankenhaus mit einem gesteigerten Interesse an einem möglichst umfassenden Gesundheitsschutz für Patienten kann dies auch dann der Fall sein, wenn die Impfung aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erforderlich war oder der Beschäftigte dies aufgrund besonderer Umstände berechtigterweise annehmen durfte.
Feststellungen zu diesen besonderen Umständen hat das Landessozialgericht nicht getroffen. Die fehlenden Feststellungen werden deshalb nachzuholen sein.
Hinweise zur Rechtslage:
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung
§ 8 Arbeitsunfall (in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1996, Bundesgesetzblatt I Seite 1254 mit Wirkung vom 1. Januar 1997)
(1) 1 Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). 2 Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen…«
bsg.bund.de (27.6.24)
In Zagreb (und in Speyer) hat die Aufarbeitung stattgefunden
https://www.uni-speyer.de/fileadmin/Lehrstuehle/Knorr/Evaluation_of_the_Success_of_the_Covid_Measures_24_09_2023.pdf
"3.4. To sum up: The comparison between ten countries is "illuminating": “The more aggressively the measures were applied, the more people died”
o.T.: Drosten schwurbelt schon wieder: https://www.merkur.de/welt/virus-gesundheit-virologe-drosten-warnt-neue-pandemie-kuehe-impfen-vogelgrippe-h5n1-usa-zr-93159102.html
Viele Grüße
Der Ösi
"Die 79-jährige Giesela F. wollte nach eigenen Angaben nur helfen und „Schaden von den Menschen“ abwenden. Sie verlangte 150 Euro pro gefälschtem Impfpass. "
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/corona-prozess-berliner-aerztin-verlangte-150-euro-pro-fake-impfpass-das-ist-das-urteil-li.2230478
Die betreffende Schweinegrippeimpfung war 2009. Der juristische Fall ist heute, also 15 Jahre später immer noch nicht abgeschlossen. Allein das sollten sich Leute klar machen, die sich für eine Impfung entscheiden.
Wie gut, dass in Ösiland der erste Schritt getan wird und der E‑Piks-Pass zum Zwang wird:
https://norberthaering.de/news/oesterreich-eimpfpass/
Dann können wir endlich noch besser derartige Arbeitsunfälle produzieren und nachvollziehen!
Stimmt es, dass der Blog "Kodoroc" der "Nachfolger von Corodoc" ist???
Lt. Impressum und Art der Aufmachung anscheinend "ja"…
Danke für die Info
viele Grüße
Walter aka Der Ösi