»Hechingen (dpa/lsw) – Ein Arzt aus Hechingen (Zollernalbkreis) hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts im Streit um Masken-Atteste gegen ihn eingelegt. Das Gericht hatte ihn wegen falscher Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht für Kinder zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Hechingen verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 in sechs Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte. Die Kinder hatten demnach in der Praxis des Arztes über Übelkeit, Kreislaufprobleme oder Atemnot beim Tragen der Schutzmasken geklagt. Der Angeklagte soll sie daraufhin nach Angaben mehrerer Zeugen zwar mehrfach untersucht haben. Die Masken-Atteste soll er dann aber ausgestellt haben, obwohl die Messwerte der Kinder unauffällig und die Tests für die Beurteilung ungeeignet waren.«
krankenkassen.de (23.9.)

Die Regel gilt für alle Flüge, im "Luftverkehr". Der Bezug zu öffentlichen Verkehrsmitteln ist sachlich falsch. Im Luftverkehr wie im öffentlichen Verkehrsmittel sind viele Menschen auf engem Raum zusammen , weshalb die Crew im Regierungsflieger auch mit Masken herumlief.
Wie auch immer …
Merkels "Gelenkte Demokratie" und gelenkte Gerichtsbarkeit und die gelenkte Entscheidung des Gesundheitsamtes im besten Deutschland aller Zeiten sind folgerichtig.
Maskenzwang gilt nur für den Pöbel in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Da gibt es kein Pardon und bei Verstoß gegen die unwissenschaftliche Lauterbach Verhüllung wird durchgegriffen.
Die Mehrheit sollte die Werte der Obrigkeit endlich verstanden haben.
Heute ist Herbstanfang und es wird langsam ungemütlich.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/regierungsflug-ohne-schutzmaske-gesundheitsamt-verhaengt-kein-bussgeld-a-c57734bc-211b-4d25-85c6-e0e73421f5c8#kommentare
Zum "Tatzeitpunkt" lautete der §278 StGB:
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§ 278
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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https://web.archive.org/web/20210818191728/https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
Dieser Paragraph wurde erst im November 2021 wie folgt geaendert (inhaltlich existierte er bis zur Aenderung im November 2021 nahezu unveraendert seit ca. 150 Jahren):
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§ 278
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
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Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906), in Kraft getreten am 24.11.2021 Gesetzesbegründung verfügbar
siehe: https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
Nun hat der Arzt die "Maskenatteste" vor der oben genannten Aenderung des §278 StGB ausgestellt, er haette also nach dem "alten" §278 StGB abgeurteilt werden muessen. Einmal unabhhaengig davon, dass es dem Gerict schwer fallen duerfte, die Unriichtgkeit der Atteste zum Ausstellungszeitpunkt nachzuweisen (was allein schon fuer einen Freispruch ausreichen wuerde, wie eine andere Gerichtsentscheidung aus Bayern besagte), waere selbst das ausstellen *definitiv* *falscher* Maskenatteste nach der alten Fassung des §278 StGB nicht strafbar gewesen, solange die Atteste nicht "wider besseren Wissens" *UND* "zur Vorlage bei einer Behoerde oder Versicherung" ausgestellt wurden. Die Maskenatteste wurden jedoch zur Vorlage in Geschaeften, Restaurannts, Schuhlen, …
und *nict* zur Vorlage bei Behoerden und Verssicherungen ausgestellt. haette der Arzt die Atteste nach in Kraft treten des neuen §278 StGB ausgestellt, waere eine Verurteilung nach diesem Paragraphen evt. korrekt gewesen, aber der alte Paragraph gibt das enifach niicht her.
Die Richter und Staatsanwaelte des "Netzwerk Krista" haben sich ebenfalls juristisch mit solchen Urteilen auseinandergesetzt und kamen zum selben Ergebnis wie von mir oben dargelegt (nur kompetenter beurteilt und begruendet):
https://netzwerkkrista.de/2022/08/08/ein-politischer-tatbestand-das-herstellen-unrichtiger-gesundheitszeugnisse/
Ehemaliger CDU-Abgeordneter Hauptmann darf 997.000 Euro behalten
Apropos Mark Hauptmann, sein Problem war ja weniger die Masken, sondern seine Verbindung zu Aserbaidschan (Werbeanzeigen in seiner kleinen privaten CDU-Zeitung) … ob er wohl daran beteiligt ist, daß wir jetzt Gas aus einem Land bekommen, das keinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen seinen Nachbarn führt?