Arzt legt Berufung ein – Maskenstreit wird neu verhandelt

»Hechingen (dpa/lsw) – Ein Arzt aus Hechingen (Zollernalbkreis) hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts im Streit um Masken-Atteste gegen ihn ein­ge­legt. Das Gericht hat­te ihn wegen fal­scher Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht für Kinder zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro ver­ur­teilt. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Hechingen ver­han­delt. Ein Termin steht noch nicht fest.

Das Amtsgericht sah es als erwie­sen an, dass der Mann zwi­schen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 in sechs Fällen fal­sche Gesundheitszeugnisse aus­ge­stellt hat­te. Die Kinder hat­ten dem­nach in der Praxis des Arztes über Übelkeit, Kreislaufprobleme oder Atemnot beim Tragen der Schutzmasken geklagt. Der Angeklagte soll sie dar­auf­hin nach Angaben meh­re­rer Zeugen zwar mehr­fach unter­sucht haben. Die Masken-Atteste soll er dann aber aus­ge­stellt haben, obwohl die Messwerte der Kinder unauf­fäl­lig und die Tests für die Beurteilung unge­eig­net waren.«
kran​ken​kas​sen​.de (23.9.)


tages​spie​gel​.de (22.9.)

3 Antworten auf „Arzt legt Berufung ein – Maskenstreit wird neu verhandelt“

  1. Die Regel gilt für alle Flüge, im "Luftverkehr". Der Bezug zu öffent­li­chen Verkehrsmitteln ist sach­lich falsch. Im Luftverkehr wie im öffent­li­chen Verkehrsmittel sind vie­le Menschen auf engem Raum zusam­men , wes­halb die Crew im Regierungsflieger auch mit Masken herumlief.

    Wie auch immer …
    Merkels "Gelenkte Demokratie" und gelenk­te Gerichtsbarkeit und die gelenk­te Entscheidung des Gesundheitsamtes im besten Deutschland aller Zeiten sind folgerichtig.
    Maskenzwang gilt nur für den Pöbel in den öffent­li­chen Verkehrsmitteln.
    Da gibt es kein Pardon und bei Verstoß gegen die unwis­sen­schaft­li­che Lauterbach Verhüllung wird durchgegriffen.
    Die Mehrheit soll­te die Werte der Obrigkeit end­lich ver­stan­den haben.
    Heute ist Herbstanfang und es wird lang­sam ungemütlich.
    https://​www​.spie​gel​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​r​e​g​i​e​r​u​n​g​s​f​l​u​g​-​o​h​n​e​-​s​c​h​u​t​z​m​a​s​k​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​m​t​-​v​e​r​h​a​e​n​g​t​-​k​e​i​n​-​b​u​s​s​g​e​l​d​-​a​-​c​5​7​7​3​4​b​c​-​2​1​1​b​-​4​d​2​5​-​8​5​c​6​-​e​0​e​7​3​4​2​1​f​5​c​8​#​k​o​m​m​e​n​t​are

  2. Zum "Tatzeitpunkt" lau­te­te der §278 StGB:
    ———————
    § 278
    Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse
    Ärzte und ande­re appro­bier­te Medizinalpersonen, wel­che ein unrich­ti­ges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider bes­se­res Wissen aus­stel­len, wer­den mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    ——————–
    https://web.archive.org/web/20210818191728/https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html

    Dieser Paragraph wur­de erst im November 2021 wie folgt geaen­dert (inhalt­lich exi­stier­te er bis zur Aenderung im November 2021 nahe­zu unver­aen­dert seit ca. 150 Jahren):
    ——————-
    § 278
    Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse
    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder ande­re appro­bier­te Medizinalperson ein unrich­ti­ges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen aus­stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) 1In beson­ders schwe­ren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein beson­ders schwe­rer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbs­mä­ßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fort­ge­setz­ten Begehung von unrich­ti­gem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen ver­bun­den hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betref­fend über­trag­ba­re Krankheiten unrich­tig ausstellt.
    ——————————
    Vorschrift neu­ge­faßt durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und wei­te­rer Gesetze anläss­lich der Aufhebung der Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906), in Kraft getre­ten am 24.11.2021 Gesetzesbegründung verfügbar
    sie­he: https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​2​7​8​.​h​tml

    Nun hat der Arzt die "Maskenatteste" vor der oben genann­ten Aenderung des §278 StGB aus­ge­stellt, er haet­te also nach dem "alten" §278 StGB abge­ur­teilt wer­den mues­sen. Einmal unab­h­haen­gig davon, dass es dem Gerict schwer fal­len duerf­te, die Unriichtgkeit der Atteste zum Ausstellungszeitpunkt nach­zu­wei­sen (was allein schon fuer einen Freispruch aus­rei­chen wuer­de, wie eine ande­re Gerichtsentscheidung aus Bayern besag­te), wae­re selbst das aus­stel­len *defi­ni­tiv* *fal­scher* Maskenatteste nach der alten Fassung des §278 StGB nicht straf­bar gewe­sen, solan­ge die Atteste nicht "wider bes­se­ren Wissens" *UND* "zur Vorlage bei einer Behoerde oder Versicherung" aus­ge­stellt wur­den. Die Maskenatteste wur­den jedoch zur Vorlage in Geschaeften, Restaurannts, Schuhlen, …
    und *nict* zur Vorlage bei Behoerden und Verssicherungen aus­ge­stellt. haet­te der Arzt die Atteste nach in Kraft tre­ten des neu­en §278 StGB aus­ge­stellt, wae­re eine Verurteilung nach die­sem Paragraphen evt. kor­rekt gewe­sen, aber der alte Paragraph gibt das eni­fach niicht her.

    Die Richter und Staatsanwaelte des "Netzwerk Krista" haben sich eben­falls juri­stisch mit sol­chen Urteilen aus­ein­an­der­ge­setzt und kamen zum sel­ben Ergebnis wie von mir oben dar­ge­legt (nur kom­pe­ten­ter beur­teilt und begruendet):
    https://​netz​werk​kri​sta​.de/​2​0​2​2​/​0​8​/​0​8​/​e​i​n​-​p​o​l​i​t​i​s​c​h​e​r​-​t​a​t​b​e​s​t​a​n​d​-​d​a​s​-​h​e​r​s​t​e​l​l​e​n​-​u​n​r​i​c​h​t​i​g​e​r​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​z​e​u​g​n​i​s​se/

  3. Ehemaliger CDU-Abgeordneter Hauptmann darf 997.000 Euro behalten

    Apropos Mark Hauptmann, sein Problem war ja weni­ger die Masken, son­dern sei­ne Verbindung zu Aserbaidschan (Werbeanzeigen in sei­ner klei­nen pri­va­ten CDU-Zeitung) … ob er wohl dar­an betei­ligt ist, daß wir jetzt Gas aus einem Land bekom­men, das kei­nen völ­ker­rechts­wid­ri­gen Angriffskrieg gegen sei­nen Nachbarn führt?

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